Intro. Die folgende Geschichte ist nicht der Fantasie des Heimatromanciers Ludwig Ganghofer entsprungen, sondern die nackte, bittere Wahrheit eines schändlichen Mordes eines angesehenen Försters aus Oberkochen durch einen Wilderer aus Ochsenberg.
Anmerkung. Der Bericht erscheint wegen eines größeren Carl-Zeiss-Berichtes eine Woche früher als ursprünglich geplant.
Quellen. Es wurden die Texte von Volkmar Schrenk, Diedrich Bantel, Joachim Ziller, Robert Wolf und die Fotos von Hubert Neuburger und aus dem Archiv Müller verwendet.
Offizielle Todesmitteilung. »Königsbronn, am 2. August 1926: Das Amtsgericht Heidenheim hat mitgeteilt, dass der verheiratete Förster Wilhelm Braun, 49 Jahre alt, wohnhaft in Oberkochen, im Waldteil Falchen, Markung Königsbronn, in der Zeit vom 31. Juli abends 7 1/2 Uhr bis 1. August vormittags 11 1/2 Uhr verstorben ist.«
Meldung der Aalener »Kocher-Zeitung« am 2. August 1926
»Oberkochen, 1. August (Des Försters Los) Heute Vormittag wurde Förster Wilhelm Braun im Waldteil Falchenhau beim Ochsenberger Feld von Beerensammlern erschossen aufgefunden. … Es wird ein Racheakt vermutet. Herr Braun war ein tüchtiger, pflichtbewusster Forstbeamter und hier allseitig beliebt. Er stand im 49. Lebensjahr und wurde vor 8 Jahren von Fleinheim nach hier versetzt«.

Da fällt mir unversehens das Lied „Das alte Försterhaus“ ein: „Es liegt der Wald im letzten Abendschimmer / Der Nebel steigt herauf vom Wiesengrund /Der alte Förster sitzt in seinem Zimmer / Und streichelt traumverloren seinen Hund …..“ (Archiv Müller)
Und hier die ganze traurige Geschichte, die Oberkochen damals aufwühlte
Geschehnisse: Förster Braun hatte sich am Samstag, 31. Juli, nachmittags um 17 Uhr von seiner Frau in seinem Haus im Jägergässle verabschiedet. In Begleitung seines Hundes, mit Drillings-Jagdgewehr und Terzerol (eine kleine Vorderlader-Pistole) versehen, ins Ochsenberger Revier gegangen, um auf einem Hochsitz auf einen Bock anzusitzen. Er hatte danach in einer Waldhütte übernachtet und wollte am nächsten Morgen bis 7 Uhr wieder zu Hause sein, bei seiner Frau und den beiden Buben. Wohlgemut machte er sich am Sonntagmorgen kurz nach 5 Uhr auf den Heimweg, als ihm plötzlich auf einem Pirschweg ein Mann entgegenkam, anscheinend unbewaffnet (sein Gewehr hatte er in seinen Kleidern verborgen). Aus einer Distanz von etwa 25 Schritt erkannte Braun den Ochsenberger Bauern X., Schwiegervater von Y., dem Pächter des angrenzenden Jagdreviers. Da der Förster ein sehr korrekter, auf Ordnung bedachter Mann war und schon lange den Verdacht hegte, beide würden die Grenzen der Reviere nicht respektieren und im Staatswald wildern, brachte er sein Gewehr in Anschlag und rief: »Halt oder ich schieße«. Der so Angerufene gab zunächst klein bei und meinte, so schnell schieße man doch nicht. Förster Braun antwortete: »Sie haben ein Gewehr bei sich, links ist der Schaft, rechts der Lauf«, und machte sich daran, den Verdächtigen abzutasten. Dabei sah dieser, dass Braun am linken Handgelenk (als Folge einer Kriegsverletzung) eine Metallschiene trug, also seinen Arm nicht voll gebrauchen konnte.
Als der Förster das Gewehr des Bauern ertastet hatte und ihn auffordern wollte, mit zum Rathaus zu kommen, nützte X. die Gunst des Augenblicks und entriss dem Forster den geladenen und gespannten Drilling. Braun wich daraufhin ein wenig zurück, zog sein Terzerol und wollte abdrücken. Dem kam aber sein Gegner zuvor. Der Gedanke »Er oder Ich« hatte ihn in Panik versetzt, deshalb riss er das Gewehr des Försters hoch, drückte ab und ein Schuss entlud sich. Dem Förster fiel der Hut vom Kopf, mit einem Aufschrei griff er nach seiner rechten Schulter.
Verfolgungsjagd: X. war einen Augenblick wie gelähmt. Dies nutzte Förster Braun zur Flucht und gewann einen Vorsprung von etwa 25 Meter. Als Bauer X. sich der Situation bewusst wurde, überlegte er — so seine Aussage beim späteren Mordprozess vor dem Ellwanger Schwurgericht — wenn er den Förster entkommen lasse, würde er schwer bestraft werden, wenn aber Braun nicht mehr sprechen könne, würde nichts herauskommen. Im Bewusstsein einer solch fatalen Fehleinschätzung jagte er dem Förster zunächst einem Hafer-Acker entlang nach, dann verfolgte er ihn auf einem Feldweg, wobei er den rechten Hahn des Drillings erneut spannte und auf Kugel umschaltete. Als er dem durch den ersten Schuss Geschwächten auf etwa 10 Meter nahegekommen war, schien ihm die Position günstig zu sein: X. schoss Förster Braun hinterrücks nieder. In der Aufregung hatte er sogar beide noch geladenen Läufe abgedrückt, so dass Braun nicht nur von einer Kugel getroffen tot zu Boden sank, sondern auch von einer Ladung Schrot bei der späteren Obduktion zählte man 60 Schrotkörner, die den Förster getroffen hatten.
Vortäuschung eines Unglücksfalls: Als der Bauer merkte, was er angerichtet hatte, rannte er den Weg zurück und traf seinen Schwiegersohn Y., der durch die beiden Schüsse alarmiert worden war. Dieser fragte ihn, ob er ein Wild geschossen habe. »Ein Reh nicht, aber einen Förster, dort liegt er«, war die Antwort des Schützen, der sich inzwischen auch schon einen Plan zur Vertuschung der Tat zurechtgelegt hatte: Es sollte ein Unfall gewesen sein.
X. wusste, dass der Förster in der Nähe einen Hochsitz hatte. Dorthin schleppten sie den Toten und legten ihn so ab, dass man meinen konnte, Förster Braun sei vom Hochsitz gefallen, wobei sein Gewehr losgegangen sei und er sich selbst erschossen habe. Hut, Feldstecher, Gewehr zerstreuten sie entsprechend, das Terzerol warfen sie in einen Wassertümpel, nur der Hund machte ihnen Schwierigkeiten. Er hatte zuvor schon laut jaulend das furchtbare Geschehen begleitet und war nun nicht mehr von der Stelle zu bewegen, seinen toten Herrn treulich bewachend.
Die so zu Mördern gewordenen bisher unbescholtenen Ochsenberger Bauern machten sich rasch auf den Heimweg mit dem gegenseitigen Versprechen, über das grausige Geschehen absolutes Stillschweigen zu bewahren und ganz einfach zur normalen Tagesordnung überzugehen. In der Eile beachteten sie aber dabei nicht einen Schäfer, der in der Nähe seine Schafe hütete und dabei auch zwei Schüsse in der Stille des Sonntagsmorgens gehört hatte. Dieser gab später den wichtigen Hinweis auf zwei Männer, die eilig aus dem Wald gekommen seien, die er aber wegen der großen Entfernung im fahlen Morgenlicht nicht habe erkennen können.

Der erste Gedenkstein im Wald auf Ochsenberger Gebiet (Archiv Müller)
Vertuschung des Mordes: Zu Hause angekommen sagten sie ihren Familien, sie wollten Beeren suchen gehen. Dabei dirigierten sie den 18jährigen Sohn und die 13jährige Tochter von Y. unauffällig in die Nähe des Hochstands, und sie fanden — verständlicherweise rein zufällig — den toten Förster, von seinem Hund Waldmann bewacht, unten an der zum Hochsitz führenden Leiter festgemacht. Das Mädchen kam zum Vater zurückgelaufen mit den Worten: „Vater, dort drüben liegt ein Jäger“. Der Vater antwortete scheinheilig: „Hier ist ein Unglück geschehen, der Förster ist heruntergestürzt und hat sich dabei erschossen“. Unverzüglich meldeten sie den grausigen Fund und sagten Förster Häberle, sein Kollege Braun von Oberkochen sei verunglückt, er liege tot unter seinem Hochsitz. Um die Einleitung von Untersuchungen hinauszuziehen, verzögerten sie das Aufsuchen der Fundstelle durch ein Mittagessen, das der Ochsenberger Förster abwarten musste. Schließlich begutachtete man gemeinsam die Fundstelle und der Beamte alarmierte Landjäger und Landeskriminalpolizei in Heidenheim.
Inzwischen hatte auch Frau Braun in Oberkochen ihren Mann vermisst und sich mit ihren beiden Söhnen auf die Suche gemacht. Dabei stießen sie auf einen Schäfer, der angab, den Förster nicht gesehen zu haben, aber dass seit 5 Uhr im Wald ein Hund fortgesetzt bellen würde. Auch habe er vorher 2 Schüsse fallen hören. Nahezu zeitgleich kamen die Försterfrau mit ihren Kindern sowie der Täter mit dem Förster Häberle an den Hochsitz.
Nachmittags wurde durch das Amtsgericht eine Tatbestandsaufnahme vorgenommen, bei welcher der „Zeuge“ X. immer wieder den Leichnam hochhob und fallenließ, um zu zeigen, dass der Förster wohl einschlief, vom Hochsitz fiel und sich selbst erschossen habe. Die Umstehenden erregten sich sehr über diese Art der Erklärung bis der Richter einschritt und dem Frevel ein Ende setzte. Als der Arzt diese Erklärung als nicht möglich abtat und durch Tötung durch fremde Hand ausging, versuchte der „Zeuge“ immer wieder den Arzt zu überzeugen, dass es so geschehen sein müsse, wie er gezeigt habe.
Beisetzung des Försters in Oberkochen: Am 4. August 1926 bewegte sich ein Leichenzug durch Oberkochen, wie man ihn zuvor noch nie gesehen hatte. Die gesamte Einwohnerschaft nahm Anteil, Kollegen, Vereinskameraden (Braun war Ausschussmitglied im „Veteranen- und Militärverein“ gewesen), Forstdirektion, Holzhauer-Gesellschaften, Albverein hatten Abordnungen mit Fahnen und Kränzen entsandt. Am Kriegerdenkmal (Lindenbrunnen) sang der Männerchor einen Trauerchoral und der evangelische Friedhof konnte die Trauergemeinde gar nicht fassen. Selbst der zum Zeitpunkt der Beisetzung noch nicht gefasste Mörder hatte sich mit trauernder Miene am offenen Grab eingefunden.
Ortspfarrer Stöckle hielt die Traueransprache und fand ergreifende Worte für den Verstorbenen, aber auch tröstliche Gedanken für Frau Braun und die beiden noch minderjährigen Söhne. Wie die spätere Frau des jüngeren Sohnes, Frau Helma Braun, erzählte (Frau Braun war einst Leiterin der Ortsbücherei) begann für die Familie eine schwere Zeit. Für die beiden Buben, die gute Schüler am Aalener Gymnasium waren, zu Hause aber beim Futter holen, Hasen füttern, Holz machen, fleißig mithelfen mussten, war der Schulbesuch nicht mehr erschwingbar, denn damals musste noch Schulgeld bezahlt werden.

Die Familie Braun mit ihren beiden Söhnen, damals 6 und 9 Jahre alt. Später in leitenden Positionen bei Fritz und Albert Leitz. Ihre Mutter war die Tochter eines Ziegeleibesitzers aus Mergelstetten (Archiv Müller)
Aufklärung des Falles: Bereits am 19. August 1926 konnte der Mord an Förster Braun als aufgeklärt gemeldet werden. Bei den alsbald aufgenommenen Ermittlungen der Mordkommission, die von Polizeihunden begleitet war, fiel die Theorie von einem Unfall rasch in sich zusammen und der Verdacht richtete sich gegen die »Beerensucher«, zumal bekannt geworden war, dass Förster Braun die beiden früher schon des Wilderns verdächtigt hatte, dies aber nie beweisen konnte. Zunächst wurde der jüngere Y. verhört und ihm bedeutet, man habe seine Fingerabdrücke an Kleidung und Ausrüstung des Försters gefunden. Mit kriminalistischem Scharfsinn wurde der Fundort nicht als Tatort erkannt, denn die tödliche Kugel hatte Förster Braun waagrecht durchbohrt, Schrotspuren waren — außer am Toten — in der Umgebung des Hochsitzes nicht festzustellen und schließlich konnte der Hund nicht schon auf dem Hochstand an den Förster gebunden worden sein.
So in die Zange genommen beteuerte Y. hartnäckig seine Unschuld am Tode Brauns, gab aber schließlich die Hilfe beim Transport der Leiche zu und bezichtigte zum Schluss seinen Schwiegervater X. des Mordes. Auch dieser leugnete längere Zeit mit Hinweisen auf seine Unbescholtenheit, denn er besaß in Ochsenberg ein schuldenfreies Anwesen von 19 Morgen und war nebenher noch Steinbrucharbeiter. Nachdem bei einer Hausdurchsuchung die Polizei im Heuschober noch zwei Gewehre und eine Menge Munition gefunden hatte und er sich immer wieder in Widersprüche verwickelte, legte er ein Geständnis ab und sagte: »Der liederliche Braun ist mir in den Weg gekommen, da habe ich nicht anders können, ich habe schießen müssen«. Diese Aussage führte dann ein Vierteljahr später zum Prozess vor dem Schwurgericht in Ellwangen. Der Täter, der 46-jährige Bauer X. und sein 24 Jahre alter Schwiegersohn Y. waren festgenommen worden und hatten die Tat gestanden. Beim Prozess in Ellwangen wurde zunächst der Tathergang wie zuvor schon beschrieben rekonstruiert. Hauptpunkt war die Frage, ob Mord vorliegt — wie der Staatsanwalt unterstellte — oder ob nach Meinung des Verteidigers nur auf Totschlag zu erkennen sei. Auch der Haupttäter selbst betonte immer wieder, er habe ohne Überlegung gehandelt und sei im täglichen Leben auch leicht erregbar und aufgeregt.
Prozess: Am 29. Oktober 1926 wurde im Schwurgerichtssaal in Ellwangen dieses dramatische Ereignis unter starker Anteilnahme der Bevölkerung verhandelt. Angeklagt wegen »Mordes und erschwerten Försterwiderstandes« war der 56 Jahre alte Landwirt X. aus Ochsenberg. Zu Grunde lag ein Tatbestand, der in der Gerichtsberichterstattung des „Heidenheimer Tagblattes“ so geschildert wurde:
„Am Sonntag, dem 1. August 1926 wurde der 48 Jahre alte Förster Wilhelm Braun aus Oberkochen, verheiratet und Vater zweier Kinder unter seinem Hochsitz im Waldteil Falchen tot aufgefunden. Neben ihm lag sein abgeschossener Drilling. Braun hatte im Rücken einen Schrot- und einen Kugelschuss. Sehr bald erkannte die Staatsanwaltschaft, dass es sich nicht um einen Unglücksfall handelte, sondern dass der Forstbeamte aus etwa zehn Meter Entfernung rücklings erschossen worden war. Der Verdacht der Täterschaft lenkte sich zunächst nicht auf den Angeklagten E. Es gelang der Kriminalpolizei, den hartnäckig leugnenden Mitwisser G., derart in die Enge zu treiben, dass dieser schließlich zugab, dass sein Schwiegervater F. den Förster erschossen habe. Der daraufhin verhaftete Angeklagte versuchte auch jetzt noch stundenlang zu leugnen und gestand erst, als ihm jede Einzelheit seines Verbrechens vorgehalten wurde. In der Gerichtsverhandlung gab der Angeklagte zu, schon mehrmals Rehböcke erlegt, ohne einen Zusammenstoß mit einem Forstbeamten, insbesondere mit dem ihm seit langem bekannten Förster Braun, gehabt zu haben.“
Über seine Beweggründe gab F. in der Gerichtsverhandlung an, wie die Zeitung zitiert: »… dass er seit seiner Rückkehr aus dem Felde aufgeregt gewesen sei. Den ersten Schuss habe er abgegeben, um von dem Förster nicht mit dem Terzerol erschossen zu werden. Durch den Rückstoß des ersten Schusses sei er erschrocken und in der Verwirrung habe er die Verfolgung des Försters aufgenommen und diesen erschossen.
Die Witwe des Försters Braun schilderte in ergreifender Weise, wie sie sich am Sonntagmorgen in der Unruhe über das Ausbleiben ihres Mannes mit ihren Kindern auf die Suche nach dem Vermissten begeben habe und schließlich vor der Leiche ihres Mannes gestanden habe.«
Wichtig war auch die Aussage des Försters Häberle, über die das Tagblatt schrieb:
»Der Sachverständige Förster Häberle brachte im Zusammenwirken mit dem während der Verhandlung weiter zugezogenen Sachverständigen Polizeihauptmann Knöringer und Stadtförster Wolf ein neues überraschendes Moment vor. Die Sachverständigen wiesen nämlich übereinstimmend nach, dass der Angeklagte bei der Verfolgung nicht nur den abgeschossenen Hahnen neu gespannt haben musste, sondern auch noch die Umstellung des Schlagbolzens auf den Kugellauf vorgenommen haben musste und entweder den Kugelabzugsbügel gestochen oder beide Hahnen gleichzeitig abgedrückt haben musste. Damit war erwiesen, dass der Angeklagte, um sicher zu gehen, sich bei der Verfolgung entschlossen habe, einen Kugel- und Schrotschuss gleichzeitig auf den Förster abzugeben.«
Oberamtsarzt Dr. Walz führte in seiner Vernehmung aus, dass der Kugelschuss unbedingt tödlich gewesen sei. Zu bewerten hatte man, ob es um Mord oder Totschlag ging, d.h. ob der Angeklagte mit oder ohne Überlegung handelte. Oberstaatsanwalt Bockel begründete die Mordanklage damit, dass das Verhalten des Angeklagten nach der Tat mit Sicherheit seine Erregung nicht in dem Maße überschritten hätte, die jeden Mensch ergreife, der einen anderen töten wolle. »Eine etwa vorhandene Erregung müsse bei dem beschwerlichen Lauf über 150 Meter verebbt sein«.
Rechtsanwalt Christlieb bezeichnete den Angeklagten als einen verschlossenen, stillen und naiven Hinterwäldler, dem die Fähigkeit, Reue zu zeigen, fehle. Er beantragte Totschlag unter Zubilligung milderer Umstände.
Die Anklage dagegen hielt wohlüberlegtes Handeln für gegeben. Dafür spreche die kurze Zeit des Einhaltens nach dem ersten Schuss, die zielsichere Abgabe des Todesschusses (wobei der gleichzeitige Schrotschuss als technisches Versehen dargelegt wurde), auch das Verhalten nachher sei nur berechnend gewesen, vom Versuch, einen Unfall vorzutäuschen, bis zur Teilnahme an der Beerdigung, damit ja kein Verdacht auf ihn falle.
Dementsprechend fiel das Urteil aus: Nach zweistündiger Beratung verkündete das Gericht abends gegen 8 Uhr folgendes Urteil: »Der Angeklagte wird wegen eines Verbrechens des erschwerten Widerstandes gegen einen Forstbeamten in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu der Zuchthausstrafe von 3 Jahren und wegen Mordes zur Todesstrafe und zu dauernder Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Der Angeklagte hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.«
Das Todesurteil wurde später in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt. Der Mörder aber richtete sich selbst durch Erhängen 3 Jahre später am 29. September 1929 in seiner Gefängniszelle auf dem Hohenasperg. So wurde durch Lust am Jagen und unbeherrschtes Handeln eines Augenblicks Glück und Wohlergehen der Oberkochener Förstersfamilie, aber auch die Zukunft der beiden Ochsenberger Bauernfamilien zerstört.
Über die Urteilsverkündung schreibt das Heidenheimer Tagblatt: „Die Begründung ging im Wesentlichen dahin, dass das Gericht dem Angeklagten glaubte, dass er den ersten Schuss ohne Überlegung, um sich der Festnahme zu entziehen, nicht aber aus Furcht vor dem fingerlangen Terzerol abgegeben habe. Den zweiten Schuss habe er aber dann mit Überlegung abgeben. Das ergebe sich nicht zuletzt daraus, dass er zielbewusst alle schwierigen Handgriffe an dem Drilling vornahm und, als er den Förster erreicht hatte, ruhig stehen blieb und kaltblütig einen gutgezielten Schuss abgab. Auch das Verhalten nach der Tat zeige deutlich, dass keine starke Gemütserregung vorgelegen habe.“
Das Urteil wurde später im Buch von Dr. Wilfried Ott » Ich bin ein freier Wildbretschütz — Geschichte und Geschichten um die Wilderei « ausführlich beschrieben. Dr. Wilfried Ott leitete bis Februar 1997 als Landesforstpräsident die Landesforstverwaltung im Baden-Württemberg im Ministerium Ländlicher Reim in Stuttgart. In dem im DRW-Verlag erschienenen Buch untersuchte er ausführlich die Geschichte.
Das war die Geschichte vom Oberkochener Förster und seinem Ochsenberger Mörder. Da könnte dr Huga-Paule doch eine Moritat schreiben und zur Aufführung bringen.
Wilfried „Billie Wichai“ Müller – Billie vom Sonnenberg