Intro. Die folgen­de Geschich­te ist nicht der Fanta­sie des Heimat­ro­man­ciers Ludwig Gangho­fer entsprun­gen, sondern die nackte, bitte­re Wahrheit eines schänd­li­chen Mordes eines angese­he­nen Försters aus Oberko­chen durch einen Wilde­rer aus Ochsenberg.

Anmer­kung. Der Bericht erscheint wegen eines größe­ren Carl-Zeiss-Berich­tes eine Woche früher als ursprüng­lich geplant.

Quellen. Es wurden die Texte von Volkmar Schrenk, Diedrich Bantel, Joachim Ziller, Robert Wolf und die Fotos von Hubert Neubur­ger und aus dem Archiv Müller verwendet.

Offizi­el­le Todes­mit­tei­lung. »Königs­bronn, am 2. August 1926: Das Amtsge­richt Heiden­heim hat mitge­teilt, dass der verhei­ra­te­te Förster Wilhelm Braun, 49 Jahre alt, wohnhaft in Oberko­chen, im Waldteil Falchen, Markung Königs­bronn, in der Zeit vom 31. Juli abends 7 1/2 Uhr bis 1. August vormit­tags 11 1/2 Uhr verstor­ben ist.«

Meldung der Aalener »Kocher-Zeitung« am 2. August 1926
»Oberko­chen, 1. August (Des Försters Los) Heute Vormit­tag wurde Förster Wilhelm Braun im Waldteil Falchen­hau beim Ochsen­ber­ger Feld von Beeren­samm­lern erschos­sen aufge­fun­den. … Es wird ein Rache­akt vermu­tet. Herr Braun war ein tüchti­ger, pflicht­be­wuss­ter Forst­be­am­ter und hier allsei­tig beliebt. Er stand im 49. Lebens­jahr und wurde vor 8 Jahren von Flein­heim nach hier versetzt«.

Da fällt mir unver­se­hens das Lied „Das alte Först­erhaus“ ein: „Es liegt der Wald im letzten Abend­schim­mer / Der Nebel steigt herauf vom Wiesen­grund /Der alte Förster sitzt in seinem Zimmer / Und strei­chelt traum­ver­lo­ren seinen Hund …..“ (Archiv Müller)

Und hier die ganze trauri­ge Geschich­te, die Oberko­chen damals aufwühl­te
Gescheh­nis­se:
Förster Braun hatte sich am Samstag, 31. Juli, nachmit­tags um 17 Uhr von seiner Frau in seinem Haus im Jäger­gäss­le verab­schie­det. In Beglei­tung seines Hundes, mit Drillings-Jagdge­wehr und Terze­rol (eine kleine Vorder­la­der-Pisto­le) verse­hen, ins Ochsen­ber­ger Revier gegan­gen, um auf einem Hochsitz auf einen Bock anzusit­zen. Er hatte danach in einer Waldhüt­te übernach­tet und wollte am nächs­ten Morgen bis 7 Uhr wieder zu Hause sein, bei seiner Frau und den beiden Buben. Wohlge­mut machte er sich am Sonntag­mor­gen kurz nach 5 Uhr auf den Heimweg, als ihm plötz­lich auf einem Pirsch­weg ein Mann entge­gen­kam, anschei­nend unbewaff­net (sein Gewehr hatte er in seinen Kleidern verbor­gen). Aus einer Distanz von etwa 25 Schritt erkann­te Braun den Ochsen­ber­ger Bauern X., Schwie­ger­va­ter von Y., dem Pächter des angren­zen­den Jagdre­viers. Da der Förster ein sehr korrek­ter, auf Ordnung bedach­ter Mann war und schon lange den Verdacht hegte, beide würden die Grenzen der Revie­re nicht respek­tie­ren und im Staats­wald wildern, brach­te er sein Gewehr in Anschlag und rief: »Halt oder ich schie­ße«. Der so Angeru­fe­ne gab zunächst klein bei und meinte, so schnell schie­ße man doch nicht. Förster Braun antwor­te­te: »Sie haben ein Gewehr bei sich, links ist der Schaft, rechts der Lauf«, und machte sich daran, den Verdäch­ti­gen abzutas­ten. Dabei sah dieser, dass Braun am linken Handge­lenk (als Folge einer Kriegs­ver­let­zung) eine Metall­schie­ne trug, also seinen Arm nicht voll gebrau­chen konnte.

Als der Förster das Gewehr des Bauern ertas­tet hatte und ihn auffor­dern wollte, mit zum Rathaus zu kommen, nützte X. die Gunst des Augen­blicks und entriss dem Forster den gelade­nen und gespann­ten Drilling. Braun wich darauf­hin ein wenig zurück, zog sein Terze­rol und wollte abdrü­cken. Dem kam aber sein Gegner zuvor. Der Gedan­ke »Er oder Ich« hatte ihn in Panik versetzt, deshalb riss er das Gewehr des Försters hoch, drück­te ab und ein Schuss entlud sich. Dem Förster fiel der Hut vom Kopf, mit einem Aufschrei griff er nach seiner rechten Schulter.

Verfol­gungs­jagd: X. war einen Augen­blick wie gelähmt. Dies nutzte Förster Braun zur Flucht und gewann einen Vorsprung von etwa 25 Meter. Als Bauer X. sich der Situa­ti­on bewusst wurde, überleg­te er — so seine Aussa­ge beim späte­ren Mordpro­zess vor dem Ellwan­ger Schwur­ge­richt — wenn er den Förster entkom­men lasse, würde er schwer bestraft werden, wenn aber Braun nicht mehr sprechen könne, würde nichts heraus­kom­men. Im Bewusst­sein einer solch fatalen Fehlein­schät­zung jagte er dem Förster zunächst einem Hafer-Acker entlang nach, dann verfolg­te er ihn auf einem Feldweg, wobei er den rechten Hahn des Drillings erneut spann­te und auf Kugel umschal­te­te. Als er dem durch den ersten Schuss Geschwäch­ten auf etwa 10 Meter nahege­kom­men war, schien ihm die Positi­on günstig zu sein: X. schoss Förster Braun hinter­rücks nieder. In der Aufre­gung hatte er sogar beide noch gelade­nen Läufe abgedrückt, so dass Braun nicht nur von einer Kugel getrof­fen tot zu Boden sank, sondern auch von einer Ladung Schrot bei der späte­ren Obduk­ti­on zählte man 60 Schrot­kör­ner, die den Förster getrof­fen hatten.

Vortäu­schung eines Unglücks­falls: Als der Bauer merkte, was er angerich­tet hatte, rannte er den Weg zurück und traf seinen Schwie­ger­sohn Y., der durch die beiden Schüs­se alarmiert worden war. Dieser fragte ihn, ob er ein Wild geschos­sen habe. »Ein Reh nicht, aber einen Förster, dort liegt er«, war die Antwort des Schüt­zen, der sich inzwi­schen auch schon einen Plan zur Vertu­schung der Tat zurecht­ge­legt hatte: Es sollte ein Unfall gewesen sein.

X. wusste, dass der Förster in der Nähe einen Hochsitz hatte. Dorthin schlepp­ten sie den Toten und legten ihn so ab, dass man meinen konnte, Förster Braun sei vom Hochsitz gefal­len, wobei sein Gewehr losge­gan­gen sei und er sich selbst erschos­sen habe. Hut, Feldste­cher, Gewehr zerstreu­ten sie entspre­chend, das Terze­rol warfen sie in einen Wasser­tüm­pel, nur der Hund machte ihnen Schwie­rig­kei­ten. Er hatte zuvor schon laut jaulend das furcht­ba­re Gesche­hen beglei­tet und war nun nicht mehr von der Stelle zu bewegen, seinen toten Herrn treulich bewachend.

Die so zu Mördern gewor­de­nen bisher unbeschol­te­nen Ochsen­ber­ger Bauern machten sich rasch auf den Heimweg mit dem gegen­sei­ti­gen Verspre­chen, über das grausi­ge Gesche­hen absolu­tes Still­schwei­gen zu bewah­ren und ganz einfach zur norma­len Tages­ord­nung überzu­ge­hen. In der Eile beach­te­ten sie aber dabei nicht einen Schäfer, der in der Nähe seine Schafe hütete und dabei auch zwei Schüs­se in der Stille des Sonntags­mor­gens gehört hatte. Dieser gab später den wichti­gen Hinweis auf zwei Männer, die eilig aus dem Wald gekom­men seien, die er aber wegen der großen Entfer­nung im fahlen Morgen­licht nicht habe erken­nen können.

Der erste Gedenk­stein im Wald auf Ochsen­ber­ger Gebiet (Archiv Müller)

Vertu­schung des Mordes: Zu Hause angekom­men sagten sie ihren Famili­en, sie wollten Beeren suchen gehen. Dabei dirigier­ten sie den 18jährigen Sohn und die 13jährige Tochter von Y. unauf­fäl­lig in die Nähe des Hochstands, und sie fanden — verständ­li­cher­wei­se rein zufäl­lig — den toten Förster, von seinem Hund Waldmann bewacht, unten an der zum Hochsitz führen­den Leiter festge­macht. Das Mädchen kam zum Vater zurück­ge­lau­fen mit den Worten: „Vater, dort drüben liegt ein Jäger“. Der Vater antwor­te­te schein­hei­lig: „Hier ist ein Unglück gesche­hen, der Förster ist herun­ter­ge­stürzt und hat sich dabei erschos­sen“. Unver­züg­lich melde­ten sie den grausi­gen Fund und sagten Förster Häber­le, sein Kolle­ge Braun von Oberko­chen sei verun­glückt, er liege tot unter seinem Hochsitz. Um die Einlei­tung von Unter­su­chun­gen hinaus­zu­zie­hen, verzö­ger­ten sie das Aufsu­chen der Fundstel­le durch ein Mittag­essen, das der Ochsen­ber­ger Förster abwar­ten musste. Schließ­lich begut­ach­te­te man gemein­sam die Fundstel­le und der Beamte alarmier­te Landjä­ger und Landes­kri­mi­nal­po­li­zei in Heidenheim.

Inzwi­schen hatte auch Frau Braun in Oberko­chen ihren Mann vermisst und sich mit ihren beiden Söhnen auf die Suche gemacht. Dabei stießen sie auf einen Schäfer, der angab, den Förster nicht gesehen zu haben, aber dass seit 5 Uhr im Wald ein Hund fortge­setzt bellen würde. Auch habe er vorher 2 Schüs­se fallen hören. Nahezu zeitgleich kamen die Först­erfrau mit ihren Kindern sowie der Täter mit dem Förster Häber­le an den Hochsitz.

Nachmit­tags wurde durch das Amtsge­richt eine Tatbe­stands­auf­nah­me vorge­nom­men, bei welcher der „Zeuge“ X. immer wieder den Leich­nam hochhob und fallen­ließ, um zu zeigen, dass der Förster wohl einschlief, vom Hochsitz fiel und sich selbst erschos­sen habe. Die Umste­hen­den erreg­ten sich sehr über diese Art der Erklä­rung bis der Richter einschritt und dem Frevel ein Ende setzte. Als der Arzt diese Erklä­rung als nicht möglich abtat und durch Tötung durch fremde Hand ausging, versuch­te der „Zeuge“ immer wieder den Arzt zu überzeu­gen, dass es so gesche­hen sein müsse, wie er gezeigt habe.

Beiset­zung des Försters in Oberko­chen: Am 4. August 1926 beweg­te sich ein Leichen­zug durch Oberko­chen, wie man ihn zuvor noch nie gesehen hatte. Die gesam­te Einwoh­ner­schaft nahm Anteil, Kolle­gen, Vereins­ka­me­ra­den (Braun war Ausschuss­mit­glied im „Vetera­nen- und Militär­ver­ein“ gewesen), Forst­di­rek­ti­on, Holzhau­er-Gesell­schaf­ten, Albver­ein hatten Abord­nun­gen mit Fahnen und Kränzen entsandt. Am Krieger­denk­mal (Linden­brun­nen) sang der Männer­chor einen Trauer­cho­ral und der evange­li­sche Fried­hof konnte die Trauer­ge­mein­de gar nicht fassen. Selbst der zum Zeitpunkt der Beiset­zung noch nicht gefass­te Mörder hatte sich mit trauern­der Miene am offenen Grab eingefunden.

Ortspfar­rer Stöck­le hielt die Trauer­an­spra­che und fand ergrei­fen­de Worte für den Verstor­be­nen, aber auch tröst­li­che Gedan­ken für Frau Braun und die beiden noch minder­jäh­ri­gen Söhne. Wie die späte­re Frau des jünge­ren Sohnes, Frau Helma Braun, erzähl­te (Frau Braun war einst Leite­rin der Ortsbü­che­rei) begann für die Familie eine schwe­re Zeit. Für die beiden Buben, die gute Schüler am Aalener Gymna­si­um waren, zu Hause aber beim Futter holen, Hasen füttern, Holz machen, fleißig mithel­fen mussten, war der Schul­be­such nicht mehr erschwing­bar, denn damals musste noch Schul­geld bezahlt werden.

blank

Die Familie Braun mit ihren beiden Söhnen, damals 6 und 9 Jahre alt. Später in leiten­den Positio­nen bei Fritz und Albert Leitz. Ihre Mutter war die Tochter eines Ziege­lei­be­sit­zers aus Mergel­stet­ten (Archiv Müller)

Aufklä­rung des Falles: Bereits am 19. August 1926 konnte der Mord an Förster Braun als aufge­klärt gemel­det werden. Bei den alsbald aufge­nom­me­nen Ermitt­lun­gen der Mordkom­mis­si­on, die von Polizei­hun­den beglei­tet war, fiel die Theorie von einem Unfall rasch in sich zusam­men und der Verdacht richte­te sich gegen die »Beeren­su­cher«, zumal bekannt gewor­den war, dass Förster Braun die beiden früher schon des Wilderns verdäch­tigt hatte, dies aber nie bewei­sen konnte. Zunächst wurde der jünge­re Y. verhört und ihm bedeu­tet, man habe seine Finger­ab­drü­cke an Kleidung und Ausrüs­tung des Försters gefun­den. Mit krimi­na­lis­ti­schem Scharf­sinn wurde der Fundort nicht als Tatort erkannt, denn die tödli­che Kugel hatte Förster Braun waagrecht durch­bohrt, Schrot­spu­ren waren — außer am Toten — in der Umgebung des Hochsit­zes nicht festzu­stel­len und schließ­lich konnte der Hund nicht schon auf dem Hochstand an den Förster gebun­den worden sein.

So in die Zange genom­men beteu­er­te Y. hartnä­ckig seine Unschuld am Tode Brauns, gab aber schließ­lich die Hilfe beim Trans­port der Leiche zu und bezich­tig­te zum Schluss seinen Schwie­ger­va­ter X. des Mordes. Auch dieser leugne­te länge­re Zeit mit Hinwei­sen auf seine Unbeschol­ten­heit, denn er besaß in Ochsen­berg ein schul­den­frei­es Anwesen von 19 Morgen und war neben­her noch Stein­bruch­ar­bei­ter. Nachdem bei einer Hausdurch­su­chung die Polizei im Heuscho­ber noch zwei Geweh­re und eine Menge Muniti­on gefun­den hatte und er sich immer wieder in Wider­sprü­che verwi­ckel­te, legte er ein Geständ­nis ab und sagte: »Der lieder­li­che Braun ist mir in den Weg gekom­men, da habe ich nicht anders können, ich habe schie­ßen müssen«. Diese Aussa­ge führte dann ein Viertel­jahr später zum Prozess vor dem Schwur­ge­richt in Ellwan­gen. Der Täter, der 46-jähri­ge Bauer X. und sein 24 Jahre alter Schwie­ger­sohn Y. waren festge­nom­men worden und hatten die Tat gestan­den. Beim Prozess in Ellwan­gen wurde zunächst der Tather­gang wie zuvor schon beschrie­ben rekon­stru­iert. Haupt­punkt war die Frage, ob Mord vorliegt — wie der Staats­an­walt unter­stell­te — oder ob nach Meinung des Vertei­di­gers nur auf Totschlag zu erken­nen sei. Auch der Haupt­tä­ter selbst beton­te immer wieder, er habe ohne Überle­gung gehan­delt und sei im tägli­chen Leben auch leicht erreg­bar und aufgeregt.

Prozess: Am 29. Oktober 1926 wurde im Schwur­ge­richts­saal in Ellwan­gen dieses drama­ti­sche Ereig­nis unter starker Anteil­nah­me der Bevöl­ke­rung verhan­delt. Angeklagt wegen »Mordes und erschwer­ten Först­erwi­der­stan­des« war der 56 Jahre alte Landwirt X. aus Ochsen­berg. Zu Grunde lag ein Tatbe­stand, der in der Gerichts­be­richt­erstat­tung des „Heiden­hei­mer Tagblat­tes“ so geschil­dert wurde:

„Am Sonntag, dem 1. August 1926 wurde der 48 Jahre alte Förster Wilhelm Braun aus Oberko­chen, verhei­ra­tet und Vater zweier Kinder unter seinem Hochsitz im Waldteil Falchen tot aufge­fun­den. Neben ihm lag sein abgeschos­se­ner Drilling. Braun hatte im Rücken einen Schrot- und einen Kugel­schuss. Sehr bald erkann­te die Staats­an­walt­schaft, dass es sich nicht um einen Unglücks­fall handel­te, sondern dass der Forst­be­am­te aus etwa zehn Meter Entfer­nung rücklings erschos­sen worden war. Der Verdacht der Täter­schaft lenkte sich zunächst nicht auf den Angeklag­ten E. Es gelang der Krimi­nal­po­li­zei, den hartnä­ckig leugnen­den Mitwis­ser G., derart in die Enge zu treiben, dass dieser schließ­lich zugab, dass sein Schwie­ger­va­ter F. den Förster erschos­sen habe. Der darauf­hin verhaf­te­te Angeklag­te versuch­te auch jetzt noch stunden­lang zu leugnen und gestand erst, als ihm jede Einzel­heit seines Verbre­chens vorge­hal­ten wurde. In der Gerichts­ver­hand­lung gab der Angeklag­te zu, schon mehrmals Rehbö­cke erlegt, ohne einen Zusam­men­stoß mit einem Forst­be­am­ten, insbe­son­de­re mit dem ihm seit langem bekann­ten Förster Braun, gehabt zu haben.“

Über seine Beweg­grün­de gab F. in der Gerichts­ver­hand­lung an, wie die Zeitung zitiert: »… dass er seit seiner Rückkehr aus dem Felde aufge­regt gewesen sei. Den ersten Schuss habe er abgege­ben, um von dem Förster nicht mit dem Terze­rol erschos­sen zu werden. Durch den Rückstoß des ersten Schus­ses sei er erschro­cken und in der Verwir­rung habe er die Verfol­gung des Försters aufge­nom­men und diesen erschossen.

Die Witwe des Försters Braun schil­der­te in ergrei­fen­der Weise, wie sie sich am Sonntag­mor­gen in der Unruhe über das Ausblei­ben ihres Mannes mit ihren Kindern auf die Suche nach dem Vermiss­ten begeben habe und schließ­lich vor der Leiche ihres Mannes gestan­den habe.«

Wichtig war auch die Aussa­ge des Försters Häber­le, über die das Tagblatt schrieb:

»Der Sachver­stän­di­ge Förster Häber­le brach­te im Zusam­men­wir­ken mit dem während der Verhand­lung weiter zugezo­ge­nen Sachver­stän­di­gen Polizei­haupt­mann Knörin­ger und Stadt­förs­ter Wolf ein neues überra­schen­des Moment vor. Die Sachver­stän­di­gen wiesen nämlich überein­stim­mend nach, dass der Angeklag­te bei der Verfol­gung nicht nur den abgeschos­se­nen Hahnen neu gespannt haben musste, sondern auch noch die Umstel­lung des Schlag­bol­zens auf den Kugel­lauf vorge­nom­men haben musste und entwe­der den Kugel­ab­zugs­bü­gel gesto­chen oder beide Hahnen gleich­zei­tig abgedrückt haben musste. Damit war erwie­sen, dass der Angeklag­te, um sicher zu gehen, sich bei der Verfol­gung entschlos­sen habe, einen Kugel- und Schrot­schuss gleich­zei­tig auf den Förster abzugeben.«

Oberamts­arzt Dr. Walz führte in seiner Verneh­mung aus, dass der Kugel­schuss unbedingt tödlich gewesen sei. Zu bewer­ten hatte man, ob es um Mord oder Totschlag ging, d.h. ob der Angeklag­te mit oder ohne Überle­gung handel­te. Oberstaats­an­walt Bockel begrün­de­te die Mordan­kla­ge damit, dass das Verhal­ten des Angeklag­ten nach der Tat mit Sicher­heit seine Erregung nicht in dem Maße überschrit­ten hätte, die jeden Mensch ergrei­fe, der einen anderen töten wolle. »Eine etwa vorhan­de­ne Erregung müsse bei dem beschwer­li­chen Lauf über 150 Meter verebbt sein«. 

Rechts­an­walt Christ­lieb bezeich­ne­te den Angeklag­ten als einen verschlos­se­nen, stillen und naiven Hinter­wäld­ler, dem die Fähig­keit, Reue zu zeigen, fehle. Er beantrag­te Totschlag unter Zubil­li­gung milde­rer Umstände.

Die Ankla­ge dagegen hielt wohlüber­leg­tes Handeln für gegeben. Dafür spreche die kurze Zeit des Einhal­tens nach dem ersten Schuss, die zielsi­che­re Abgabe des Todes­schus­ses (wobei der gleich­zei­ti­ge Schrot­schuss als techni­sches Verse­hen darge­legt wurde), auch das Verhal­ten nachher sei nur berech­nend gewesen, vom Versuch, einen Unfall vorzu­täu­schen, bis zur Teilnah­me an der Beerdi­gung, damit ja kein Verdacht auf ihn falle.

Dementspre­chend fiel das Urteil aus: Nach zweistün­di­ger Beratung verkün­de­te das Gericht abends gegen 8 Uhr folgen­des Urteil: »Der Angeklag­te wird wegen eines Verbre­chens des erschwer­ten Wider­stan­des gegen einen Forst­be­am­ten in Tatein­heit mit versuch­tem Totschlag zu der Zucht­haus­stra­fe von 3 Jahren und wegen Mordes zur Todes­stra­fe und zu dauern­der Aberken­nung der bürger­li­chen Ehren­rech­te verur­teilt. Der Angeklag­te hat auch die Kosten des Verfah­rens zu tragen.«

Das Todes­ur­teil wurde später in eine lebens­läng­li­che Zucht­haus­stra­fe umgewan­delt. Der Mörder aber richte­te sich selbst durch Erhän­gen 3 Jahre später am 29. Septem­ber 1929 in seiner Gefäng­nis­zel­le auf dem Hohen­a­s­perg. So wurde durch Lust am Jagen und unbeherrsch­tes Handeln eines Augen­blicks Glück und Wohlerge­hen der Oberko­che­ner Försters­fa­mi­lie, aber auch die Zukunft der beiden Ochsen­ber­ger Bauern­fa­mi­li­en zerstört.

Über die Urteils­ver­kün­dung schreibt das Heiden­hei­mer Tagblatt:Die Begrün­dung ging im Wesent­li­chen dahin, dass das Gericht dem Angeklag­ten glaub­te, dass er den ersten Schuss ohne Überle­gung, um sich der Festnah­me zu entzie­hen, nicht aber aus Furcht vor dem finger­lan­gen Terze­rol abgege­ben habe. Den zweiten Schuss habe er aber dann mit Überle­gung abgeben. Das ergebe sich nicht zuletzt daraus, dass er zielbe­wusst alle schwie­ri­gen Handgrif­fe an dem Drilling vornahm und, als er den Förster erreicht hatte, ruhig stehen blieb und kaltblü­tig einen gutge­ziel­ten Schuss abgab. Auch das Verhal­ten nach der Tat zeige deutlich, dass keine starke Gemüts­er­re­gung vorge­le­gen habe.“

Das Urteil wurde später im Buch von Dr. Wilfried Ott » Ich bin ein freier Wildbret­schütz — Geschich­te und Geschich­ten um die Wilde­rei « ausführ­lich beschrie­ben. Dr. Wilfried Ott leite­te bis Febru­ar 1997 als Landes­forst­prä­si­dent die Landes­forst­ver­wal­tung im Baden-Württem­berg im Minis­te­ri­um Ländli­cher Reim in Stutt­gart. In dem im DRW-Verlag erschie­ne­nen Buch unter­such­te er ausführ­lich die Geschichte.

Das war die Geschich­te vom Oberko­che­ner Förster und seinem Ochsen­ber­ger Mörder. Da könnte dr Huga-Paule doch eine Moritat schrei­ben und zur Auffüh­rung bringen.

Wilfried „Billie Wichai“ Müller – Billie vom Sonnenberg

Weitere Berichte aus dieser Kategorie

Weitere Berichte