Schnipsel aus dem Rathaus, so möchte ich diesen Teil nennen. Im Frühjahr saß ich wieder mal im Fraktionszimmer im Rathaus und kämpfte mich durch die Unterlagen, die Nathalie Gentner aus den Tiefen des Archives für mich bereitgestellt hatte. Dabei fand ich Dokumente, die durchaus interessant sind, aber nicht für einen Bericht taugen. Also entschloss ich mich daraus einen Sammelbericht zu erstellen, um diese Schätze aus dem Dunkel der Vergangenheit ans Tageslicht zu holen. Die Namen werden teilweise weggelassen, weil zu pikant, die Inhalte finden aber den Weg ins Freie.
Die Rechtschreibung und die Formulierungen wurden absichtlich so belassen, um der damaligen Zeit gerecht zu werden.
27. Juni 1925 – Wirtschaftserlaubnis vom Oberamt Aalen für Emil Kopp Oberkochen

Das Oberamt erteilte die WIrtschaftserlaubnis schon im Jahr 1925 (Archiv Rathaus)

Der Volkmarsberg im Jahr 1930 (Archiv Müller)
30. April 1930 – Gemeinde Oberkochen an Emil Kopp aus der Heidenheimer Straße 44
Emil Kopp hier, der auf dem Volkmarsberg eine Schankstätte und eine Handlung besitzt, bietet der Gemeinde 300 Reichsmark, sofern ihm dieselbe das Alleinverkaufsrecht auf dem Volkmarsberg übergibt und von keiner anderen Seite Waren irgendwelcher Art feilgeboten werden.
Nach Beratung wird einstimmig beschlossen: „Dem Emil Kopp, Handlung hier das Alleinverkaufsrecht auf dem Volkmarsberg einzuräumen gegen eine jährliche Abgabe von 300 Reichsmark zahlbar je auf 1. Oktober und erstmals auf 1. Oktober 1930. Waren irgendwelcher Art dürfen sonst von keiner anderen Seite verkauft werden. Die Pachtdauer beträgt vorerst 10 Jahre.“

Unser Turm. Links die erste Hütte und rechts der erste Kiosk (Archiv Müller)
27. April 1939 – Der Landrat in Aalen an Emil Kopp Oberkochen
„Von zuständiger Seite wurde ich darauf hingewiesen, dass der von Ihnen auf dem Volkmarsberg erstellte unschöne Schuppen, in welchem Sie Getränke u. Lebensmittel aufzubewahren pflegen, das Gebiet verunstalte u. dass dessen Entfernung dringend erwünscht sei. Ich ersuche Sie daher, in Benehmen mit Herrn Forstmeister Wiech, den ich von meinem Vorgehen verständigt habe, den Schuppen zu entfernen u. an einem geeigneten, der Sicht verdeckten Platz, aufzustellen. Ich weise noch darauf hin, dass ich für den Fall, dass Sie sich der Entfernung des Schuppens widersetzen sollten, gegen Sie mit Zwangsmaßnehmen vorgehen werde.“
Gez. Engel

Lost Place: Vermutlich die alten Grundmauern des Kopp’schen Kiosks auf dem Volkmarsberg (Archiv Bihlmaier)
11. November 1939 – Erlassung eines Wirtshausverbotes durch den Polizeivorstand in Heidenheim
Anmerkung: Es handelt sich dabei um einen Schlosser, der in Heidenheim wohnte und vermutlich in Oberkochen arbeitete. Dem Schreiben ist auch ein Foto beigeheftet.
„Aufgrund der Polizeiverordnung vom 18.10.1939 über Erlassung eines Wirtshausverbot wird hiermit dem NN auf die Dauer eines halben Jahres bis 1.6.1939 das Betreten von Gaststätten, in denen alkoholische Getränke verabfolgt werden, untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 150 Reichsmark bestraft. Den Wirten wird hiermit die Auflage erteilt, dem NN keine alkoholhaltigen Getränke zu verabreichen. Im Falle der Zuwiderhandlung wird ein Verfahren zur Untersagung des Betriebs wegen Unzuverlässigkeit eingeleitet.“
10. Februar 1941 – Kaltwalzwerk an Bürgermeister Heidenreich
„Anlässlich eines Telefongesprächs gaben wir Ihnen bereits davon Kenntnis, dass unser Gefolgschaftsmitglied NN des öfteren wegen Trunkenheit seiner Arbeit fernbleibt. Schon früher sind derartige Fälle vorgekommen. Eine genaue Kontrolle war nicht immer möglich, da NN hinterher meist mehrere Tage der Arbeit fernblieb und sich mit Krankheit entschuldigte. Wir mussten bereits häufiger NN wegen Trunkenheit bei Arbeitsbeginn nach Hause schicken. In einem Fall haben wir sogar die Hilfe des hiesigen Landjägers zuziehen müssen. Vom Donnerstag den 6.2., abends 6 Uhr bis Freitagmorgen 6 Uhr hatte NN gearbeitet, war sofort anschliessend in eine Wirtschaft gegangen und erschien um ¾ 11 Uhr bereits betrunken im Betrieb, um den Betriebsführer zu sprechen. Um 12 Uhr erschien NN wieder. Beidemale haben wir NN sehr energisch aufgefordert, sofort nach Hause zu gehen und sich Schlafen zu legen. Abends um 21 Uhr wurde er in der Wirtschaft „Pflug“ gesehen, und zwar total betrunken. Zur Arbeit am Freitagabend ist er natürlich nicht erschienen. Wir werden Ihnen in Zukunft sämtliche Fälle schriftlich melden, damit Sie evtl. ein Wirtshausverbot gegen NN erlassen können. In nüchternem Zustand ist NN ein ausgezeichneter Arbeiter.
Gez. Heil Hitler!
13. Februar 1941 – Bürgermeister an Landrat
„Ich übergebe in der Anlage Abschrift einer Zuschrift der Firma Kaltwalzwerk vom 10. Februar 1941 zur geflissentlichen Kenntnisnahme. Über den Inhalt dieser Zuschrift hinaus ist NN in der ganzen Gemeinde bekannt, dass er weit über den Rahmen des Üblichen hinaus dem Alkohol zuspricht. Seitens der Ehefrau des B. sind Klagen nicht vorgebracht worden, ich habe den Eindruck, dass diese den übermässigen Alkoholgenuss ihres Ehemanns duldet, bzw. nichts dagegen einwendet. Fürsorgemassnahmen sind für die Familie noch nicht notwendig geworden. NN verdient je nach seinen Akkordleistungen wöchentlich 60 – 77 Reichsmark, daneben bezieht er für seine 9 minderjährigen Kinder monatlich 120 Reichsmark Kinderbeihilfe. Ich beantrage gegen NN Wirtshausverbot zu verhängen, mindestens aber ihn ernstlich zu verwarnen. Dem Finanzamt Aalen gebe ich Mitteilung wegen ev. Entzug der Kinderbeihilfe.“
Heidenreich, Bürgermeister der Gemeinde Oberkochen
15. Februar 1941 – Androhung des Wirtshausverbotes durch das Landratsamt an NN.
„Wie ich erfahren habe, sprechen Sie zur Zeit dem Alkohol mehr zu, als es für Sie und Ihre Familie gut ist. Ich sehe vorerst davon ab, gegen Sie ein Wirtshausverbot zu erlassen, verwarne Sie aber eindringlich und ermahne Sie, den Genuß von Alkohol wesentlich einzuschränken, andernfalls ich genötigt wäre, Ihnen den Besuch von Wirtschaften für längere Zeit zu verbieten.“
In Vertretung: gez. Regierungsrat Von Lütgendorff
17. Februar 1941 – Wirtshausverbot für NN
„Ihr Arbeitgeber hat Klage darüber geführt, dass Sie wiederholt wegen Betrunkenheit der Arbeit fern geblieben sind. Nachdem während des Kriegs auf keine Arbeitskraft verzichtet werden kann, untersage ich Ihnen den Besuch aller Wirtschaften innerhalb des Deutschen Reichs auf die Dauer von 6 Monaten gem. § 1 der Polizeiverordnung über das Wirtshausverbot vom 18. Oktober 1939 (RGBL I S.2115). Gegen dieses Wirtshausverbot ist die Beschwerde zulässig. Sie ist innerhalb von zwei Wochen, von Tag der Zustellung des Verbots an gerechnet, bei mir schriftlich anzubringen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.“
In Vertretung: gez. Regierungsrat Von Lütgendorff
25. September 1941 – Aufhebung des Wirtshausverbotes für NN
„Das gegen Sie am 17. Februar 1941 verhängte Wirtshausverbot wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sie werden jedoch dringend ermahnt, Ihren Bedarf an Alkoholganz bedeutend einzuschränken. Sofern Sie wiederholt betrunken angetroffen werden sollten, haben Sie mit erneuter Verhängung des Wirtshausverbotes und dessen Bekanntmachung im Kreisamtsblatt zu rechnen.“
In Vertretung: gez. Regierungsrat Dr. Harzer
9. Juni 1949 – Adolf Fischer Autotransporte aus der Katzenbachstraße 20 an das Bürgermeisteramt
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis
„Am Sonntag, den 29.5.1949 habe ich auf dem Volkmarsberg einen Schankwirtschaftsbetrieb eröffnet. Wie mir nachträglich zur Kenntnis gebracht wurde, ist hierfür nach dem Gaststättengesetz eine Erlaubnis des Bürgermeisteramtes erforderlich, zumal das Gelände, auf dem der Wirtschaftsbetrieb ausgeübt wird, Gemeindeeigentum ist. Ich bitte, mir nachträglich die Erlaubnis für den obengenannten Tag zu erteilen und möchte dazu anfügen, dass ich im kommenden Sommer bei schönem Wetter des öfteren einen derartigen Betrieb ausüben möchte. Die von Fall zu Fall erforderliche Einzelgenehmigung werde ich jeweils rechtzeitig vorher beim Bürgermeisteramt einholen. Sofern sich der Betrieb als rentierlich erweist, ist beabsichtigt, eine Dauerkonzession beim Landratsamt Aalen zu beantragen.“
17. Juni 1949 – Emil Kopp Lebensmittel aus der Heidenheimer Straße 44 an das Bürgermeisteramt
Gesuch Volkmarsbergschenke
„Auf vielseitigen Wunsch hin, habe ich mich entschlossen, meine Bergschenke auf dem Volkmarsberg wieder zu eröffnen. Hierüber habe ich am 17.6.1949 bereits mit Bürgermeister Bosch Rücksprache genommen. Da ich sowohl der Gemeinde als auch meiner Kundschaft gegenüber stets meinen Pflichten nachgekommen bin, bitte ich die Herren Gemeinderäte meinem Gesuch auf weitere 10 Jahre stattzugeben“

Das Kopp’sche Lebensmittelgeschäft in der Heidenheimer Straße 44 (Archiv Müller)
9. September 1949 – Anna Edinger aus der Aalener Straße 2 an das Bürgermeisteramt
Betrieb einer Verkaufsstelle auf dem Volkmarsberg
„Ich bewerbe mich hiermit um die Konzession zum Betrieb einer Verkaufsstelle für “Bier, Wein, Spirituosen, Rauchwaren und Lebensmittel aller Art” auf dem Volkmarsberg und bitte den Gemeinderat, mir hierzu die Genehmigung zu erteilen, wobei ich hoffe, dass Sie mir als Oberkochener Bürger den Vorzug geben. Im Anschluss an das elterliche Geschäft dürfte Ihnen die Gewähr dafür geboten sein, dass die Verkaufsstelle in besten Händen liegt. Ihrem Bescheid sehe ich entgegen und grüsse hochachtungsvoll.“
24. Mai 1950 – Platzpacht auf dem Volkmarsberg
An den Bürgermeister sind verschiedene Interessenten herangetreten, die über die Sommermonate beim Aussichtsturm des Albvereins eine Verkaufsstelle für Getränke, Speisen und Rauchwaren einrichten möchten. Im Vorjahr hat die Besatzungsmacht, die im Aussichtsturm zur Zeit eine Funkstation unterhält, an einigen Sonntagen gestattet, dass Getränke und dergleichen verabreicht wurden. Der Vorsitzende möchte die Auffassung des Gemeinderats kennenlernen; er hat vor, zunächst mit der Besatzungsmacht zu verhandeln und bei zustimmendem Bescheid im Wege des öffentlichen Aufstreichs einen Pächter zu ermitteln. Die Absicht des Vorsitzenden wird allseits mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass nicht mehrere Verkaufsstände zugelassen werden dürfen, sondern dass der Verkauf von Getränken und Speisen als auch von Rauchwaren und anderen Artikeln ausschliesslich in eine Hand kommen müsse.
Einstimmiger Beschluss: „Im Falle der Zustimmung durch die Besatzungsmacht ist der Verkauf von Getränken, Speisen und anderen Waren auf dem Volkmarsberggelände im öffentlichen Aufstreich für den Sommer 1950 auszubieten. Der Gemeinderat behält sich die Erteilung des Zuschlages vor.“
2. Juni 1950 – Bürgermeister Bosch an den US-Resident-Officer
Auf dem der Gemeinde Oberkochen gehörenden Geländes des Volkmarsberges unterhält die Besatzungsmacht in dem dort befindlichen Aussichtsturm sowie in der Unterkunftshütte des Schwäbischen Albvereins eine Funkstation. Der Volkmarsberg ist ein im Land Württemberg und darüber hinaus weit bekannter und beliebter Ausflugsort Insbesondere während der Sommermonate wird die Bergkuppe von vielen Wanderern besucht. Es ist daher ein Bedürfnis vorhanden, auf dem Berggelände eine Schankstätte in einfacher Form, etwas als Blockhütte, zur Ausgabe von Getränken und Speisen zu einzurichten. Die Gemeinde wäre dem Herrn US-Resident-Officer sehr zu Dank verbunden, wenn er zu diesem Vorhaben seine Zustimmung geben bzw. die Zustimmung der hierfür kompetenten Dienststelle erwirken würde. Bei dieser Gelegenheit darf doch auf die beim gestrigen Forum in Oberkochen in der gleichen Richtung liegende Anfrage höflich Bezug genommen werden. Für einen baldgfl. Bescheid wäre wir sehr dankbar.
18. Mai 1951 – Verkaufsstand auf dem Volkmarsberg
Von verschiedenen Seiten wurde an die Gemeindeverwaltung herangetreten wegen der Erlaubnis zur Aufstellung eines Erfrischungsstandes auf dem Volkmarsberggelände. Der Vorsitzende trägt die frühere Regelung vor, wonach einem einzigen Pächter das Alleinverkaufsrecht um den Pachtpreis von jährlich 300 Reichsmark auf 10 Jahre verpachtet war. Bei der eingehenden Diskussion erklärt sich die Mehrheit der Mitglieder dagegen, dass auf dem Volkmarsberg ein Verkaufsstand errichtet wird. Solange der Aussichtsturm von der Besatzungsmacht nicht freigegeben sei, sei mit einem stärkeren Besuch des Volkmarsberges nicht zu rechnen. Die Errichtung eines solchen Verkaufsstandes berge auch die Gefahr der Verschandelung des Naturschutzgeländes und der Beschädigung von erst eingesetzten Fichtenkulturen in sich. Auf Antrag von Gemeinderat Hauber, dem sich die Herren Renner und Grupp anschließen, wird
Einstimmig beschlossen: „Im Jahr 1951 wird die Erlaubnis zur Errichtung eines Verkaufsstandes nicht erteilt.“
14. Juni 1951 – Wirtshaus „Sonne“ aus der Sperberstraße 19
Der Metzgermeister Alois Betz, bisheriger Pächter auf dem Gasthaus mit Metzgerei „Zum Grünen Baum“, hat Ecke Sperberstraße / Lerchenstraße einen Neubau mit Gastwirtschaft und Metzgerei erstellt. Mit Antrag vom 14. Juni 1951 bitte er um Gaststättenerlaubnis. Die Bedürfnisfrage ist nicht zu prüfen. Der Gemeinderat hat sich lediglich zur Eignung der Räumlichkeiten und des Gastwirts zu äußern. Betz besitzt die Konzession „Zum Grünen Baum“ seit Jahren; Anlass zu irgendwelchen Beanstandungen hat er nicht gegeben. Die Räumlichkeiten sind auf ihre Eignung als Gastwirtschaft zweifellos im baupolizeilichen Verfahren bereits geprüft worden, da sonst die Baugenehmigung nicht erteilt worden wäre.
Einstimmiger Beschluss: „Das Gaststättenerlaubnisgesuch des Alois Betz für die Gastwirtschaft „Zur Sonne“ im Gebäude Sperberstraße 19 wird befürwortet.“

Sperberstraße 19 — Gasthof und Metzgerei „Sonne“ in den 50er Jahren (Archiv Müller)
26. Juni 1951 – Wirtshaus „Grüner Baum“ aus der Heidenheimer Straße 31
Der bisherige Pächter auf dem „Grünen Baum“, Alois Betz, hat am 1. Juli 1951 die neue Gastwirtschaft „Zur Sonne“, Ecke Lerchen-/Sperberstraße, eröffnet. Sein Nachfolger auf dem „Grünen Baum“ ist der Metzgermeister Karl Friedle aus Stuttgart. Friedle beantragt die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis im gleichen Umfang wie sein Vorgänger Betz sie innehatte. Der Vorsitzende führt aus, dass die Äußerung des Gemeinderats ihren Sinn verloren habe, seit die Bedürfnisfrage nicht mehr geprüft werden darf. Gegen die Räumlichkeiten seien keine Bedenken zu erheben, da sie ja bisher schon konzessioniert gewesen seien. Ob gegen die Person des Antragstellers Bedenken erhoben werden müssen, könne erst entschieden werden, wenn Führungszeugnis und Strafregisterauszug vorliegen, daher
Beschluss: „Kenntnisnahme ohne Äußerung“.
1952 – Café Gold aus dem Turmweg 08
Linus Gold, der bisherige Pächter von Café Gold, hat das Pachtverhältnis auf 30. November 1954 gelöst. Der Schankwirtschaftsbetrieb soll ab 1. Dezember 1952 von dessen Schwester, Frau Klara Schuboe geb. Gold, übernommen werden. Die Bedürfnisfrage ist nicht mehr zu prüfen, ebenso ist zu der Eignung der Räume eine Äußerung nicht abzugeben, da sie bisher schon als geeignet befunden wurden. Hinsichtlich der persönlichen Eignung der Antragsstellerin wird erfolgt der
Einstimmige Beschluss: „Das Gaststättenerlaubnisgesucht ist zu befürworten“.
August 1952 – Wirtshaus „Lamm“ aus der Heidenheimer Straße 02
Die bisherige Pächterin Ida Lebzelter hat das Pachtverhältnis zum 31. Juli 1952 gelöst. Nachfolger ist der Kellner Josef Kirchmann aus Aalen. Kirchmann beantragte die Gaststättenerlaubnis im gleichen Umfange, wie die Vorgängerin sie innehatte. Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat die Bedürfnisfrage nicht mehr zu prüfen habe. Gegen die Räumlichkeiten der Gaststätte seien keine Einwendungen zu erheben. Ob gegen die Person des Antragstellers Bedenken erhoben werden müssen, könne erst entscheiden werden, wenn das Führungszeugnis und ein Strafregisterauszug vorliegen.
Einstimmiger Beschluss: Dem Gesuch wird zugestimmt.
9. August 1952 — – Der Bürgermeister an Alois Betz „Sonne“ wegen Ordnungswidrigkeiten
Über Ihren Gasthausbetrieb gehen laufend schwere Klagen wegen Nachtruhestörung und anderen Belästigungen der Nachbarschaft ein. Außerdem ist mir von zuverlässiger Seite bekannt geworden, dass Ihr Gasthaus in sittenpolizeilicher Hinsicht beanstandungsreif ist. Ich warne Sie hiermit ausdrücklich! Falls Sie nicht bereit oder nicht in der Lage sind, in Ihrem Hause Ordnung zu halten, werde ich dem Gemeinderat vorschlagen, den Entzug der Konzession beim Landratsamt zu beantragen.
Vermerk für die Polizei: Zur Kenntnis und mit der Bitte um schärfste Überwachung. Hinsichtlich des Verhaltens der Bedienung der Gastwirtschaft erscheinen sittenpolizeiliche Kontrollen – gegebenenfalls durch die weibliche Kriminalpolizei – anzeigt.

Die „Besatzung“ der „Sonne“ vlnr: Rosemarie, Frau Schierle, Annerose, der Chef Alois, seine Frau Anna (Archiv Müller)
Es gibt so viele Schnipsel, dass es noch einen weiteren Teil dazu gibt – „Billie vom Sonnenberg“