Schnip­sel aus dem Rathaus, so möchte ich diesen Teil nennen. Im Frühjahr saß ich wieder mal im Frakti­ons­zim­mer im Rathaus und kämpf­te mich durch die Unter­la­gen, die Natha­lie Gentner aus den Tiefen des Archi­ves für mich bereit­ge­stellt hatte. Dabei fand ich Dokumen­te, die durch­aus inter­es­sant sind, aber nicht für einen Bericht taugen. Also entschloss ich mich daraus einen Sammel­be­richt zu erstel­len, um diese Schät­ze aus dem Dunkel der Vergan­gen­heit ans Tages­licht zu holen. Die Namen werden teilwei­se wegge­las­sen, weil zu pikant, die Inhal­te finden aber den Weg ins Freie.
Die Recht­schrei­bung und die Formu­lie­run­gen wurden absicht­lich so belas­sen, um der damali­gen Zeit gerecht zu werden.

27. Juni 1925 – Wirtschafts­er­laub­nis vom Oberamt Aalen für Emil Kopp Oberkochen

Das Oberamt erteil­te die WIrtschafts­er­laub­nis schon im Jahr 1925 (Archiv Rathaus)

Der Volkmars­berg im Jahr 1930 (Archiv Müller)

30. April 1930 – Gemein­de Oberko­chen an Emil Kopp aus der Heiden­hei­mer Straße 44
Emil Kopp hier, der auf dem Volkmars­berg eine Schank­stät­te und eine Handlung besitzt, bietet der Gemein­de 300 Reichs­mark, sofern ihm diesel­be das Allein­ver­kaufs­recht auf dem Volkmars­berg übergibt und von keiner anderen Seite Waren irgend­wel­cher Art feilge­bo­ten werden.
Nach Beratung wird einstim­mig beschlos­sen: „Dem Emil Kopp, Handlung hier das Allein­ver­kaufs­recht auf dem Volkmars­berg einzu­räu­men gegen eine jährli­che Abgabe von 300 Reichs­mark zahlbar je auf 1. Oktober und erstmals auf 1. Oktober 1930. Waren irgend­wel­cher Art dürfen sonst von keiner anderen Seite verkauft werden. Die Pacht­dau­er beträgt vorerst 10 Jahre.“

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Unser Turm. Links die erste Hütte und rechts der erste Kiosk (Archiv Müller)

27. April 1939 – Der Landrat in Aalen an Emil Kopp Oberko­chen
„Von zustän­di­ger Seite wurde ich darauf hinge­wie­sen, dass der von Ihnen auf dem Volkmars­berg erstell­te unschö­ne Schup­pen, in welchem Sie Geträn­ke u. Lebens­mit­tel aufzu­be­wah­ren pflegen, das Gebiet verun­stal­te u. dass dessen Entfer­nung dringend erwünscht sei. Ich ersuche Sie daher, in Beneh­men mit Herrn Forst­meis­ter Wiech, den ich von meinem Vorge­hen verstän­digt habe, den Schup­pen zu entfer­nen u. an einem geeig­ne­ten, der Sicht verdeck­ten Platz, aufzu­stel­len. Ich weise noch darauf hin, dass ich für den Fall, dass Sie sich der Entfer­nung des Schup­pens wider­set­zen sollten, gegen Sie mit Zwangs­maß­neh­men vorge­hen werde.“
Gez. Engel

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Lost Place: Vermut­lich die alten Grund­mau­ern des Kopp’schen Kiosks auf dem Volkmars­berg (Archiv Bihlmaier)

11. Novem­ber 1939 – Erlas­sung eines Wirts­haus­ver­bo­tes durch den Polizei­vor­stand in Heiden­heim
Anmer­kung: Es handelt sich dabei um einen Schlos­ser, der in Heiden­heim wohnte und vermut­lich in Oberko­chen arbei­te­te. Dem Schrei­ben ist auch ein Foto beigehef­tet.
„Aufgrund der Polizei­ver­ord­nung vom 18.10.1939 über Erlas­sung eines Wirts­haus­ver­bot wird hiermit dem NN auf die Dauer eines halben Jahres bis 1.6.1939 das Betre­ten von Gaststät­ten, in denen alkoho­li­sche Geträn­ke verab­folgt werden, unter­sagt. Zuwider­hand­lun­gen werden mit Geldstra­fen bis zu 150 Reichs­mark bestraft. Den Wirten wird hiermit die Aufla­ge erteilt, dem NN keine alkohol­hal­ti­gen Geträn­ke zu verab­rei­chen. Im Falle der Zuwider­hand­lung wird ein Verfah­ren zur Unter­sa­gung des Betriebs wegen Unzuver­läs­sig­keit eingeleitet.“

10. Febru­ar 1941 – Kaltwalz­werk an Bürger­meis­ter Heiden­reich
„Anläss­lich eines Telefon­ge­sprächs gaben wir Ihnen bereits davon Kennt­nis, dass unser Gefolg­schafts­mit­glied NN des öfteren wegen Trunken­heit seiner Arbeit fernbleibt. Schon früher sind derar­ti­ge Fälle vorge­kom­men. Eine genaue Kontrol­le war nicht immer möglich, da NN hinter­her meist mehre­re Tage der Arbeit fernblieb und sich mit Krank­heit entschul­dig­te. Wir mussten bereits häufi­ger NN wegen Trunken­heit bei Arbeits­be­ginn nach Hause schicken. In einem Fall haben wir sogar die Hilfe des hiesi­gen Landjä­gers zuzie­hen müssen. Vom Donners­tag den 6.2., abends 6 Uhr bis Freitag­mor­gen 6 Uhr hatte NN gearbei­tet, war sofort anschlies­send in eine Wirtschaft gegan­gen und erschien um ¾ 11 Uhr bereits betrun­ken im Betrieb, um den Betriebs­füh­rer zu sprechen. Um 12 Uhr erschien NN wieder. Beide­ma­le haben wir NN sehr energisch aufge­for­dert, sofort nach Hause zu gehen und sich Schla­fen zu legen. Abends um 21 Uhr wurde er in der Wirtschaft „Pflug“ gesehen, und zwar total betrun­ken. Zur Arbeit am Freitag­abend ist er natür­lich nicht erschie­nen. Wir werden Ihnen in Zukunft sämtli­che Fälle schrift­lich melden, damit Sie evtl. ein Wirts­haus­ver­bot gegen NN erlas­sen können. In nüchter­nem Zustand ist NN ein ausge­zeich­ne­ter Arbei­ter.
Gez. Heil Hitler!

13. Febru­ar 1941 – Bürger­meis­ter an Landrat
„Ich überge­be in der Anlage Abschrift einer Zuschrift der Firma Kaltwalz­werk vom 10. Febru­ar 1941 zur geflis­sent­li­chen Kennt­nis­nah­me. Über den Inhalt dieser Zuschrift hinaus ist NN in der ganzen Gemein­de bekannt, dass er weit über den Rahmen des Üblichen hinaus dem Alkohol zuspricht. Seitens der Ehefrau des B. sind Klagen nicht vorge­bracht worden, ich habe den Eindruck, dass diese den übermäs­si­gen Alkohol­ge­nuss ihres Ehemanns duldet, bzw. nichts dagegen einwen­det. Fürsor­ge­mass­nah­men sind für die Familie noch nicht notwen­dig gewor­den. NN verdient je nach seinen Akkord­leis­tun­gen wöchent­lich 60 – 77 Reichs­mark, daneben bezieht er für seine 9 minder­jäh­ri­gen Kinder monat­lich 120 Reichs­mark Kinder­bei­hil­fe. Ich beantra­ge gegen NN Wirts­haus­ver­bot zu verhän­gen, mindes­tens aber ihn ernst­lich zu verwar­nen. Dem Finanz­amt Aalen gebe ich Mittei­lung wegen ev. Entzug der Kinder­bei­hil­fe.“
Heiden­reich, Bürger­meis­ter der Gemein­de Oberkochen

15. Febru­ar 1941 – Andro­hung des Wirts­haus­ver­bo­tes durch das Landrats­amt an NN.
„Wie ich erfah­ren habe, sprechen Sie zur Zeit dem Alkohol mehr zu, als es für Sie und Ihre Familie gut ist. Ich sehe vorerst davon ab, gegen Sie ein Wirts­haus­ver­bot zu erlas­sen, verwar­ne Sie aber eindring­lich und ermah­ne Sie, den Genuß von Alkohol wesent­lich einzu­schrän­ken, andern­falls ich genötigt wäre, Ihnen den Besuch von Wirtschaf­ten für länge­re Zeit zu verbie­ten.“
In Vertre­tung: gez. Regie­rungs­rat Von Lütgendorff

17. Febru­ar 1941 – Wirts­haus­ver­bot für NN
„Ihr Arbeit­ge­ber hat Klage darüber geführt, dass Sie wieder­holt wegen Betrun­ken­heit der Arbeit fern geblie­ben sind. Nachdem während des Kriegs auf keine Arbeits­kraft verzich­tet werden kann, unter­sa­ge ich Ihnen den Besuch aller Wirtschaf­ten inner­halb des Deutschen Reichs auf die Dauer von 6 Monaten gem. § 1 der Polizei­ver­ord­nung über das Wirts­haus­ver­bot vom 18. Oktober 1939 (RGBL I S.2115). Gegen dieses Wirts­haus­ver­bot ist die Beschwer­de zuläs­sig. Sie ist inner­halb von zwei Wochen, von Tag der Zustel­lung des Verbots an gerech­net, bei mir schrift­lich anzubrin­gen. Die Beschwer­de hat keine aufschie­ben­de Wirkung.“
In Vertre­tung: gez. Regie­rungs­rat Von Lütgendorff

25. Septem­ber 1941 – Aufhe­bung des Wirts­haus­ver­bo­tes für NN
„Das gegen Sie am 17. Febru­ar 1941 verhäng­te Wirts­haus­ver­bot wird mit sofor­ti­ger Wirkung aufge­ho­ben. Sie werden jedoch dringend ermahnt, Ihren Bedarf an Alkohol­ganz bedeu­tend einzu­schrän­ken. Sofern Sie wieder­holt betrun­ken angetrof­fen werden sollten, haben Sie mit erneu­ter Verhän­gung des Wirts­haus­ver­bo­tes und dessen Bekannt­ma­chung im Kreis­amts­blatt zu rechnen.“
In Vertre­tung: gez. Regie­rungs­rat Dr. Harzer

9. Juni 1949 – Adolf Fischer Autotrans­por­te aus der Katzen­bach­stra­ße 20 an das Bürger­meis­ter­amt
Vorüber­ge­hen­de Gaststät­ten­er­laub­nis
„Am Sonntag, den 29.5.1949 habe ich auf dem Volkmars­berg einen Schank­wirt­schafts­be­trieb eröff­net. Wie mir nachträg­lich zur Kennt­nis gebracht wurde, ist hierfür nach dem Gaststät­ten­ge­setz eine Erlaub­nis des Bürger­meis­ter­am­tes erfor­der­lich, zumal das Gelän­de, auf dem der Wirtschafts­be­trieb ausge­übt wird, Gemein­de­ei­gen­tum ist. Ich bitte, mir nachträg­lich die Erlaub­nis für den obenge­nann­ten Tag zu ertei­len und möchte dazu anfügen, dass ich im kommen­den Sommer bei schönem Wetter des öfteren einen derar­ti­gen Betrieb ausüben möchte. Die von Fall zu Fall erfor­der­li­che Einzel­ge­neh­mi­gung werde ich jeweils recht­zei­tig vorher beim Bürger­meis­ter­amt einho­len. Sofern sich der Betrieb als rentier­lich erweist, ist beabsich­tigt, eine Dauer­kon­zes­si­on beim Landrats­amt Aalen zu beantragen.“

17. Juni 1949 – Emil Kopp Lebens­mit­tel aus der Heiden­hei­mer Straße 44 an das Bürger­meis­ter­amt
Gesuch Volkmars­berg­schen­ke
„Auf vielsei­ti­gen Wunsch hin, habe ich mich entschlos­sen, meine Bergschen­ke auf dem Volkmars­berg wieder zu eröff­nen. Hierüber habe ich am 17.6.1949 bereits mit Bürger­meis­ter Bosch Rückspra­che genom­men. Da ich sowohl der Gemein­de als auch meiner Kundschaft gegen­über stets meinen Pflich­ten nachge­kom­men bin, bitte ich die Herren Gemein­de­rä­te meinem Gesuch auf weite­re 10 Jahre stattzugeben“

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Das Kopp’sche Lebens­mit­tel­ge­schäft in der Heiden­hei­mer Straße 44 (Archiv Müller)

9. Septem­ber 1949 – Anna Edinger aus der Aalener Straße 2 an das Bürger­meis­ter­amt
Betrieb einer Verkaufs­stel­le auf dem Volkmars­berg
„Ich bewer­be mich hiermit um die Konzes­si­on zum Betrieb einer Verkaufs­stel­le für “Bier, Wein, Spiri­tuo­sen, Rauch­wa­ren und Lebens­mit­tel aller Art” auf dem Volkmars­berg und bitte den Gemein­de­rat, mir hierzu die Geneh­mi­gung zu ertei­len, wobei ich hoffe, dass Sie mir als Oberko­che­ner Bürger den Vorzug geben. Im Anschluss an das elter­li­che Geschäft dürfte Ihnen die Gewähr dafür geboten sein, dass die Verkaufs­stel­le in besten Händen liegt. Ihrem Bescheid sehe ich entge­gen und grüsse hochachtungsvoll.“

24. Mai 1950 – Platz­pacht auf dem Volkmars­berg
An den Bürger­meis­ter sind verschie­de­ne Inter­es­sen­ten heran­ge­tre­ten, die über die Sommer­mo­na­te beim Aussichts­turm des Albver­eins eine Verkaufs­stel­le für Geträn­ke, Speisen und Rauch­wa­ren einrich­ten möchten. Im Vorjahr hat die Besat­zungs­macht, die im Aussichts­turm zur Zeit eine Funksta­ti­on unter­hält, an einigen Sonnta­gen gestat­tet, dass Geträn­ke und derglei­chen verab­reicht wurden. Der Vorsit­zen­de möchte die Auffas­sung des Gemein­de­rats kennen­ler­nen; er hat vor, zunächst mit der Besat­zungs­macht zu verhan­deln und bei zustim­men­dem Bescheid im Wege des öffent­li­chen Aufstreichs einen Pächter zu ermit­teln. Die Absicht des Vorsit­zen­den wird allseits mit Zustim­mung zur Kennt­nis genom­men. Beson­ders wird darauf hinge­wie­sen, dass nicht mehre­re Verkaufs­stän­de zugelas­sen werden dürfen, sondern dass der Verkauf von Geträn­ken und Speisen als auch von Rauch­wa­ren und anderen Artikeln ausschliess­lich in eine Hand kommen müsse.
Einstim­mi­ger Beschluss: „Im Falle der Zustim­mung durch die Besat­zungs­macht ist der Verkauf von Geträn­ken, Speisen und anderen Waren auf dem Volkmars­berg­ge­län­de im öffent­li­chen Aufstreich für den Sommer 1950 auszu­bie­ten. Der Gemein­de­rat behält sich die Ertei­lung des Zuschla­ges vor.“

2. Juni 1950 – Bürger­meis­ter Bosch an den US-Resident-Officer
Auf dem der Gemein­de Oberko­chen gehören­den Gelän­des des Volkmars­ber­ges unter­hält die Besat­zungs­macht in dem dort befind­li­chen Aussichts­turm sowie in der Unter­kunfts­hüt­te des Schwä­bi­schen Albver­eins eine Funksta­ti­on. Der Volkmars­berg ist ein im Land Württem­berg und darüber hinaus weit bekann­ter und belieb­ter Ausflugs­ort Insbe­son­de­re während der Sommer­mo­na­te wird die Bergkup­pe von vielen Wande­rern besucht. Es ist daher ein Bedürf­nis vorhan­den, auf dem Bergge­län­de eine Schank­stät­te in einfa­cher Form, etwas als Block­hüt­te, zur Ausga­be von Geträn­ken und Speisen zu einzu­rich­ten. Die Gemein­de wäre dem Herrn US-Resident-Officer sehr zu Dank verbun­den, wenn er zu diesem Vorha­ben seine Zustim­mung geben bzw. die Zustim­mung der hierfür kompe­ten­ten Dienst­stel­le erwir­ken würde. Bei dieser Gelegen­heit darf doch auf die beim gestri­gen Forum in Oberko­chen in der gleichen Richtung liegen­de Anfra­ge höflich Bezug genom­men werden. Für einen baldgfl. Bescheid wäre wir sehr dankbar.

18. Mai 1951 – Verkaufs­stand auf dem Volkmars­berg
Von verschie­de­nen Seiten wurde an die Gemein­de­ver­wal­tung heran­ge­tre­ten wegen der Erlaub­nis zur Aufstel­lung eines Erfri­schungs­stan­des auf dem Volkmars­berg­ge­län­de. Der Vorsit­zen­de trägt die frühe­re Regelung vor, wonach einem einzi­gen Pächter das Allein­ver­kaufs­recht um den Pacht­preis von jährlich 300 Reichs­mark auf 10 Jahre verpach­tet war. Bei der einge­hen­den Diskus­si­on erklärt sich die Mehrheit der Mitglie­der dagegen, dass auf dem Volkmars­berg ein Verkaufs­stand errich­tet wird. Solan­ge der Aussichts­turm von der Besat­zungs­macht nicht freige­ge­ben sei, sei mit einem stärke­ren Besuch des Volkmars­ber­ges nicht zu rechnen. Die Errich­tung eines solchen Verkaufs­stan­des berge auch die Gefahr der Verschan­de­lung des Natur­schutz­ge­län­des und der Beschä­di­gung von erst einge­setz­ten Fichten­kul­tu­ren in sich. Auf Antrag von Gemein­de­rat Hauber, dem sich die Herren Renner und Grupp anschlie­ßen, wird
Einstim­mig beschlos­sen: „Im Jahr 1951 wird die Erlaub­nis zur Errich­tung eines Verkaufs­stan­des nicht erteilt.“

14. Juni 1951 – Wirts­haus „Sonne“ aus der Sperber­stra­ße 19
Der Metzger­meis­ter Alois Betz, bishe­ri­ger Pächter auf dem Gasthaus mit Metzge­rei „Zum Grünen Baum“, hat Ecke Sperber­stra­ße / Lerchen­stra­ße einen Neubau mit Gastwirt­schaft und Metzge­rei erstellt. Mit Antrag vom 14. Juni 1951 bitte er um Gaststät­ten­er­laub­nis. Die Bedürf­nis­fra­ge ist nicht zu prüfen. Der Gemein­de­rat hat sich ledig­lich zur Eignung der Räumlich­kei­ten und des Gastwirts zu äußern. Betz besitzt die Konzes­si­on „Zum Grünen Baum“ seit Jahren; Anlass zu irgend­wel­chen Beanstan­dun­gen hat er nicht gegeben. Die Räumlich­kei­ten sind auf ihre Eignung als Gastwirt­schaft zweifel­los im baupo­li­zei­li­chen Verfah­ren bereits geprüft worden, da sonst die Bauge­neh­mi­gung nicht erteilt worden wäre.
Einstim­mi­ger Beschluss: „Das Gaststät­ten­er­laub­nis­ge­such des Alois Betz für die Gastwirt­schaft „Zur Sonne“ im Gebäu­de Sperber­stra­ße 19 wird befürwortet.“

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Sperber­stra­ße 19 — Gasthof und Metzge­rei „Sonne“ in den 50er Jahren (Archiv Müller)

26. Juni 1951 – Wirts­haus „Grüner Baum“ aus der Heiden­hei­mer Straße 31
Der bishe­ri­ge Pächter auf dem „Grünen Baum“, Alois Betz, hat am 1. Juli 1951 die neue Gastwirt­schaft „Zur Sonne“, Ecke Lerchen-/Sper­ber­stra­ße, eröff­net. Sein Nachfol­ger auf dem „Grünen Baum“ ist der Metzger­meis­ter Karl Fried­le aus Stutt­gart. Fried­le beantragt die Ertei­lung einer Gaststät­ten­er­laub­nis im gleichen Umfang wie sein Vorgän­ger Betz sie innehat­te. Der Vorsit­zen­de führt aus, dass die Äußerung des Gemein­de­rats ihren Sinn verlo­ren habe, seit die Bedürf­nis­fra­ge nicht mehr geprüft werden darf. Gegen die Räumlich­kei­ten seien keine Beden­ken zu erheben, da sie ja bisher schon konzes­sio­niert gewesen seien. Ob gegen die Person des Antrag­stel­lers Beden­ken erhoben werden müssen, könne erst entschie­den werden, wenn Führungs­zeug­nis und Straf­re­gis­ter­aus­zug vorlie­gen, daher
Beschluss: „Kennt­nis­nah­me ohne Äußerung“.

1952 – Café Gold aus dem Turmweg 08
Linus Gold, der bishe­ri­ge Pächter von Café Gold, hat das Pacht­ver­hält­nis auf 30. Novem­ber 1954 gelöst. Der Schank­wirt­schafts­be­trieb soll ab 1. Dezem­ber 1952 von dessen Schwes­ter, Frau Klara Schub­oe geb. Gold, übernom­men werden. Die Bedürf­nis­fra­ge ist nicht mehr zu prüfen, ebenso ist zu der Eignung der Räume eine Äußerung nicht abzuge­ben, da sie bisher schon als geeig­net befun­den wurden. Hinsicht­lich der persön­li­chen Eignung der Antrags­stel­le­rin wird erfolgt der
Einstim­mi­ge Beschluss: „Das Gaststät­ten­er­laub­nis­ge­sucht ist zu befürworten“.

August 1952 – Wirts­haus „Lamm“ aus der Heiden­hei­mer Straße 02
Die bishe­ri­ge Pächte­rin Ida Lebzel­ter hat das Pacht­ver­hält­nis zum 31. Juli 1952 gelöst. Nachfol­ger ist der Kellner Josef Kirch­mann aus Aalen. Kirch­mann beantrag­te die Gaststät­ten­er­laub­nis im gleichen Umfan­ge, wie die Vorgän­ge­rin sie innehat­te. Der Vorsit­zen­de führt aus, dass der Gemein­de­rat die Bedürf­nis­fra­ge nicht mehr zu prüfen habe. Gegen die Räumlich­kei­ten der Gaststät­te seien keine Einwen­dun­gen zu erheben. Ob gegen die Person des Antrag­stel­lers Beden­ken erhoben werden müssen, könne erst entschei­den werden, wenn das Führungs­zeug­nis und ein Straf­re­gis­ter­aus­zug vorlie­gen.
Einstim­mi­ger Beschluss: Dem Gesuch wird zugestimmt.

9. August 1952 — – Der Bürger­meis­ter an Alois Betz „Sonne“ wegen Ordnungs­wid­rig­kei­ten
Über Ihren Gasthaus­be­trieb gehen laufend schwe­re Klagen wegen Nacht­ru­he­stö­rung und anderen Beläs­ti­gun­gen der Nachbar­schaft ein. Außer­dem ist mir von zuver­läs­si­ger Seite bekannt gewor­den, dass Ihr Gasthaus in sitten­po­li­zei­li­cher Hinsicht beanstan­dungs­reif ist. Ich warne Sie hiermit ausdrück­lich! Falls Sie nicht bereit oder nicht in der Lage sind, in Ihrem Hause Ordnung zu halten, werde ich dem Gemein­de­rat vorschla­gen, den Entzug der Konzes­si­on beim Landrats­amt zu beantra­gen.
Vermerk für die Polizei: Zur Kennt­nis und mit der Bitte um schärfs­te Überwa­chung. Hinsicht­lich des Verhal­tens der Bedie­nung der Gastwirt­schaft erschei­nen sitten­po­li­zei­li­che Kontrol­len – gegebe­nen­falls durch die weibli­che Krimi­nal­po­li­zei – anzeigt.

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Die „Besat­zung“ der „Sonne“ vlnr: Rosema­rie, Frau Schier­le, Annero­se, der Chef Alois, seine Frau Anna (Archiv Müller)

Es gibt so viele Schnip­sel, dass es noch einen weite­ren Teil dazu gibt – „Billie vom Sonnenberg“

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