Ein Hochzeits­fest begann mit dem “Einzug” schon am Abend vor der Trauung. Am Morgen des Einzugs­ta­ges suchte die Braut das Schul­haus auf. Sie hatte einen Zettel bei sich, auf welchem alle Perso­nen notiert waren, die sie zum Einzug einla­den wollte. Einige von der Braut ausge­wähl­te Kinder bekamen für zwei Stunden schul­frei, um den entspre­chen­den Leuten die Einla­dung zum Einzug mitzu­tei­len. In den jewei­li­gen Häusern sagten sie ein Sprüch­lein auf: “Sind auch freund­lich einge­la­den zum Einzug von .… “. Nach ihrer Runde im Ort wurden die Kinder im Eltern­haus der Braut erwar­tet. Dort stand für sie Brot, Käse und Limona­de bereit. Für die Kinder war es eine ganz beson­de­re Ehre, die Einla­dun­gen zum Einzug ausru­fen zu dürfen. Diese Sitte wurde um das Jahr 1905 abgeschafft. Einmal verkün­de­ten vier oder fünf Kinder einen Einzug, der überhaupt nicht statt­fand. Sie wollten “eben auch einmal” von Haus zu Haus ziehen und den in diesem Fall sehr überrasch­ten Erwach­se­nen das Sprüch­lein darbie­ten. Die junge Frau übrigens, zu deren angeb­li­chem Einzug die Kinder damals einlu­den, starb vor einiger Zeit unver­hei­ra­tet im Alter von etwa 90 Jahren.

Am Einzugs­fest trans­por­tier­ten die Braut­jung­fern das in langen Jahren in der Aussteu­er­kis­te angesam­mel­te “Beibrin­gens der Ehefrau” in Wasch­kör­ben vom Eltern­haus der Braut in das Haus des Bräuti­gams. Daher kommt der Name “Einzug”. Die Aussteu­er wurde im neuen Heim der Braut aufge­baut und den zukünf­ti­gen Verwand­ten gezeigt. Wenn die Trauung an einem Diens­tag statt­fand, beging das Braut­paar den Einzug am Montag­abend. Meist jedoch wurde an einem Montag gehei­ra­tet, so daß der Einzug wegen der “Sonntags­hei­li­gung” schon am Samstag­abend statt­fand. Das hatte aller­dings aus der Sicht der Pfarrer den Nachteil, daß dann einige seiner “Schäf­chen” am Sonntag­mor­gen vom Einzug­fei­ern müde waren und nicht in der Kirche erschie­nen. Sie hielten deshalb eine Trauung lieber am Diens­tag als am Montag.

Die Einla­dung zur Hochzeits­fei­er wurde nicht per Post verschickt, sondern durch den “Hochzeits­la­der” überbracht. Um 1930 versah Karl Elmer diesen Dienst. Wenn Elmer als Hochzeits­la­der in Aktion trat, setzte er als “Dienst­klei­dung” eine Schild­kap­pe auf, die er meist mit einer Rose verziert hatte. Er suchte nachein­an­der die Häuser der Einge­la­de­nen auf und sprach im Auftrag der Braut­leu­te die Einla­dung aus: “Mer isch eigla­da zur Hochzeit am… . Und verges­set auch s’Schen­ken net.” Dabei notier­te er, wer kommen würde und wer verhin­dert war.

Am Hochzeits­tag sammel­ten sich die Gäste um ½ 9 Uhr bei einem der Wirts­häu­ser. In einem langen Zug, den drei oder vier Musikan­ten anführ­ten, marschier­ten die Festge­sell­schaft zur Kirche. Am Straßen­rand “hat alles zugeguckt”. Nach der Trauung zog die Hochzeits­ge­sell­schaft mit Marsch­mu­sik ins Gasthaus zurück. Die Musiker hatten inzwi­schen meist in einer Wirtschaft abgewar­tet und sich dort auf ihre Aufga­be “vorbe­rei­tet”, den restli­chen Tag zur Unter­hal­tungs­mu­sik zu spielen. Der erste Tanz hieß Braut­tanz und war den Braut­leu­ten vorbe­hal­ten. Er fand noch vor dem Mittag­essen statt. Die junge Ehefrau trug ein schwar­zes Braut­kleid mit weißem Schlei­er. Dieses Kleid war aus wertvol­ler Seide gearbei­tet und wurde nach der Hochzeit bei festli­chen Anläs­sen getra­gen. Weiße Braut­klei­der kamen in Oberko­chen frühes­tens ab 1920 auf.

Nach dem Braut­tanz wurde bald das üppige Mittags­mahl aufge­tra­gen. Als erste Vorspei­se konnte es eine Suppe serviert werden und als zweite ein Stück Fleisch mit Senf oder “Gsälz” (z.B. aus Preisel­bee­ren). Als Haupt­ge­richt war ein Schwei­ne­bra­ten mit Salaten und Sauer­kraut beliebt. Oft wurde auch noch Blut und Leber­wurst serviert. Die Festgäs­te hatten neben ihrem Gedeck einen zusätz­li­chen Teller stehen, auf den sie die übrig­ge­blie­be­nen Speisen für die Daheim­ge­blie­be­nen zurück­leg­ten. Die “vollge­pack­ten”, Teller schick­ten die Hochzeits­gäs­te nach Hause.

Die Festge­sell­schaf­ten waren unter­schied­lich groß, oft setzten sie sich aus 50 bis 100 Perso­nen zusam­men. Einge­la­den wurden Eltern, Paten, Geschwis­ter, “Geschwis­ter­kin­der”, und gute Freun­de. Es war üblich, das die Gäste das Mittag­essen selbst zu bezah­len, indem sie einen Pauschal-betrag entrich­te­ten. Nur für Eltern und Geschwis­ter kam das Braut­paar auf.

Nach dem Festessen stand eine beson­de­re Attrak­ti­on auf dem Programm: der “Hochzeits­strauß”. Dabei konnte jeder, der dies wollte, jedem der Anwesen­den ein kleines Geschenk zukom­men lassen. Alle vorbe­rei­te­ten und mit dem Namen des Empfän­gers verse­hen Päckchen wander­ten in einen großen Korb. Danach rief der Wirt die Namen aus und verteil­te die kleinen Aufmerk­sam­kei­ten. Es war sehr spannend, wer ein Päckchen, einen sogenann­ten Hochzeits­strauß, bekom­men würde oder für wen sogar mehr als eines abfal­len könnte. Die Päckchen enthiel­ten kleine Geschen­ke wie z.B. eine Schere, einen Teller oder ein Figürchen.

Abends stand noch die “Schenk” auf dem Programm. Dabei liefer­ten viele Dorfbe­woh­ner ein kleines Braut­ge­schenk in Form von Bargeld ab. Zu diesem Zweck stand eine Suppen­ter­ri­ne, die mit einem Teller abgedeckt war, auf dem Tisch. Das Braut­paar hielt sich direkt neben diesem Tisch auf. Die Gratu­lan­ten überbrach­ten den jungen Eheleu­ten ihre Glück­wün­sche und warfen ihr Braut­ge­schenk, meist ein oder zwei Mark, in den Suppentopf.

Abends machte dann ein 5‑Liter-Bierkrug die Runde. Erst gegen Mitter­nacht klang das Hochzeits­fest aus.

Bei einer Hochzeit wurde aber nicht nur gefei­ert, es waren manch­mal auch juris­ti­sche Angele­gen­hei­ten zu regeln. Dabei konnten z.B. Ehever­trä­ge abgeschlos­sen werden, in denen schrift­lich festge­hal­ten wurde, welche Güter und Gegen­stän­de die beiden Neuver­mähl­ten mit in die Ehe brach­ten. Weil solche Verträ­ge inter­es­san­te Aufschlüs­se über Preise und Preis­re­la­tio­nen, über Aussteu­er und Haushalts­ein­rich­tun­gen usw. bieten, sei ein Beispiel aus Oberko­chen aus dem Jahre 1898 angefügt.

Oberko­chen Gerichts­be­zirk Aalen
Verhan­delt den 20. August 1898 vor der Inven­tur­be­hör­de.
Anwesend: Gerichts­no­ta­ri­ats­ver­we­ser Abt in Aalen, Waisen­rich­ter: Schult­heiß Betzler und Gemein­de­rat Sapper.

Beibrin­gens Inven­tar des…, Oberko­chen
und seiner ersten Ehefrau …, Oberkochen

Die Eheleu­te haben sich am 18. Juli 1898 in Oberko­chen verehe­licht, diesel­ben haben vom Landrecht abwei­chen­de Bestim­mun­gen nicht getroffen.

Zur Vornah­me des Geschäfts fanden sich auf Vorla­den ein:
Die beiden Neuver­ehe­lich­ten, die Eltern des Ehemanns und der Vater der Ehefrau, welche zunächst zu getreu­er Vermö­gens­an­ga­be unter Hinweis auf künftig mögli­che eidli­che Erklä­run­gen erinnert werden.

Nach ihrer Angabe bestehet:
I. das Beibrin­gen des Ehemanns in
Liegen­schaft .… . 0 Mark
Fahrniß .… .… . 0 Mark
Bargeld .… .… . 0 Mark

- Geschmuck und Silber:
1 silber­ne Taschen­uhr .… 10 M

- Manngklei­der
1 Cylin­der­hut .… 8 M
1 grauer Filzhut .… 2 M
1 schwar­zer Anzug .…
(Rock, Hose, Weste) .… 50 M
1 grauer Anzug (ebenso) .… 35 M

- Leibweiß­zeug
12 Hemden a 2 M .… 24 M
12 Paar Strümp­fe a 50 Pf 6 M
12 Taschen­tü­cher ä 25 Pf 3 M
- Schrein­werk
1 tanne­ner Kleider­kas­ten 20 M

- Bettge­wand
1 vollstän­di­ges Bett, bestehend aus einem
Oberbett, Unter­bett, Bettrost. tanne­ner
Bettla­de und zweifa­chem
Überzug 90 M

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Summe 251 M
Forde­run­gen 0 M

Sämtlich Heirats­gut bzw. Aussteu­er von den Eltern, welche seiner­zeit den Geschwis­tern gegen­über einzu­wer­fen sind: schuldenfrei!

II. Das Beibrin­gen der Ehefrau in:
Liegen­schaft .… 0 M
Fahrniß .… 0 M
Bargeld .… 0 M

- Bücher
1 Goffi­ne .… 3 M
1 Gebet­buch .… 6 M

- Frauen­klei­der
Diese werden unter Verzicht auf Inven­ta­ri­sa­ti­on
und Speci­fi­ca­ti­on sowie künfti­ge Revisi­on einschließ­lich
Leibweiß­zeug summa­risch angeschla­gen
zu .… . 80 M
und zwar
Aussteu­er vom Vater .… 50 M
Eigenes .… 30 M

- Bettge­wand und Leinwand
2 Betten, bestehend aus je einem Oberbett,
einem Unter­bett, 2 Haipfel, 1 Kissen,
Bettrost, tanne­ner Bettla­de und
Bettüber­wurf a 90 M .… 180 M
12 Oberbett­zie­chen a 2 M … 24 M
12 Haipfel­zip­fel­chen a 1,20 M 14 M 40 Pf
12 Kissen­ziech­le a 1 M .… 12 M
12 Leintu­cher á 2 M .… 24 M
4 Tisch­tü­cher á 1,50 M 6 M
12 Handtü­cher á 30 Pf .… 3 M 60 Pf
12 Taschen­tü­cher á 25 Pf … 3 M

- Schrein­werk
1 Sofa .… . 46 M
1 einfa­cher tanne­ner
Kleider­kas­ten .… 10 M
1 Weißzeug­kas­ten .… 30 M
1 Kommo­de 20 M
2 Stuhle… 7 M
1 Tisch .… 13 M
1 Küchen­kas­ten .… 12 M
1 Nachtisch­le .… 9 M
1 Mahls­in­del . . 9 M
1 Wasser­bank .… 2 M
1 Fußschei­nel .… . 2 M
1 Nudel­brett … 2 M

- Faß- und Bandge­schirr
1 Wasch­zu­ber .… 6 M

- aller­lei Hausrat
3 Portraits .… 6 M
1 Armkorb .… 1 M
1 Wasch­korb .… 1 M
1 Brotkörb­le .… 0 M 40 Pf

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Summe: 532 M 40 Pf

Forde­rung bei dem Vater der Ehefrau:
verspro­che­ne Heirats­gut zahlbar am 1. Septem­ber 1898 und bis dahin unver­zins­lich
. 750 M (geschrie­ben: sieben­hun­dert­fünf­zig Mark)

Summe Fraubei­brin­gens … 1282 M 40 Pf

und zwar
eigenes Vermö­gen .… 30 M
Heirats­gut und Aussteu­er
vom Vater .… 1252 M 40 Pf

zunächst auf Abrech­nung am
unaus­ge­mit­tel­ten Mutter­gut 1282 M 40 Pf

Summe Beibrin­gens beider
Ehegat­ten .… 1553 M 40 Pf

Die Ehefrau darüber belehrt, erklärt: Ich verzich­te auf Sicher­stel­lung meines beweg­li­chen Beibrin­gens mittels Vormer­kung des allge­mei­nen Pfandrechtstitels.

Vorge­le­sen und anerkannt
t .… . t .… .
t .… . t .… .
t .… .

Beschluß:
Dieses Geschäft (ist) hiermit als erledigt zu betrachten.

Zur Beurkun­dung
Gerichts­no­ta­ri­at Waisen­ge­richt
Amtsver­we­ser
Abt Betzler, Sapper

1/2 Tag

Kosten:

an die Staats­kas­se .… 4 M 50 Pf
Schult­heiß Betzler .… . 2M
Gemein­de­rat Sapper …1 M 50 Pf
Amtsdie­ner .… .… . . 1 M 40 Pf
Einband .… .… .… .… 40 Pf
Eine Abschrift .… .… .…80 Pf
10M 60 Pf

AN diesen Verhält­nis­sen hat sich in den letzten 100 Jahren viles grund­le­gend geändert. So erhal­ten heute die Töchter statt Heirats­gut meist eine Ausbil­dung. Beson­ders eindrucks­voll ist das “eigene Vermö­gen” der Braut von 30 Mark. Wesent­lich mehr konnte vor 100 Jahren eine junge Frau vor ihrer Heirat kaum ersparen.

Abbil­dung 3: Oberko­chen im Jahre 1897

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