Ein Hochzeitsfest begann mit dem “Einzug” schon am Abend vor der Trauung. Am Morgen des Einzugstages suchte die Braut das Schulhaus auf. Sie hatte einen Zettel bei sich, auf welchem alle Personen notiert waren, die sie zum Einzug einladen wollte. Einige von der Braut ausgewählte Kinder bekamen für zwei Stunden schulfrei, um den entsprechenden Leuten die Einladung zum Einzug mitzuteilen. In den jeweiligen Häusern sagten sie ein Sprüchlein auf: “Sind auch freundlich eingeladen zum Einzug von .… “. Nach ihrer Runde im Ort wurden die Kinder im Elternhaus der Braut erwartet. Dort stand für sie Brot, Käse und Limonade bereit. Für die Kinder war es eine ganz besondere Ehre, die Einladungen zum Einzug ausrufen zu dürfen. Diese Sitte wurde um das Jahr 1905 abgeschafft. Einmal verkündeten vier oder fünf Kinder einen Einzug, der überhaupt nicht stattfand. Sie wollten “eben auch einmal” von Haus zu Haus ziehen und den in diesem Fall sehr überraschten Erwachsenen das Sprüchlein darbieten. Die junge Frau übrigens, zu deren angeblichem Einzug die Kinder damals einluden, starb vor einiger Zeit unverheiratet im Alter von etwa 90 Jahren.
Am Einzugsfest transportierten die Brautjungfern das in langen Jahren in der Aussteuerkiste angesammelte “Beibringens der Ehefrau” in Waschkörben vom Elternhaus der Braut in das Haus des Bräutigams. Daher kommt der Name “Einzug”. Die Aussteuer wurde im neuen Heim der Braut aufgebaut und den zukünftigen Verwandten gezeigt. Wenn die Trauung an einem Dienstag stattfand, beging das Brautpaar den Einzug am Montagabend. Meist jedoch wurde an einem Montag geheiratet, so daß der Einzug wegen der “Sonntagsheiligung” schon am Samstagabend stattfand. Das hatte allerdings aus der Sicht der Pfarrer den Nachteil, daß dann einige seiner “Schäfchen” am Sonntagmorgen vom Einzugfeiern müde waren und nicht in der Kirche erschienen. Sie hielten deshalb eine Trauung lieber am Dienstag als am Montag.
Die Einladung zur Hochzeitsfeier wurde nicht per Post verschickt, sondern durch den “Hochzeitslader” überbracht. Um 1930 versah Karl Elmer diesen Dienst. Wenn Elmer als Hochzeitslader in Aktion trat, setzte er als “Dienstkleidung” eine Schildkappe auf, die er meist mit einer Rose verziert hatte. Er suchte nacheinander die Häuser der Eingeladenen auf und sprach im Auftrag der Brautleute die Einladung aus: “Mer isch eiglada zur Hochzeit am… . Und vergesset auch s’Schenken net.” Dabei notierte er, wer kommen würde und wer verhindert war.
Am Hochzeitstag sammelten sich die Gäste um ½ 9 Uhr bei einem der Wirtshäuser. In einem langen Zug, den drei oder vier Musikanten anführten, marschierten die Festgesellschaft zur Kirche. Am Straßenrand “hat alles zugeguckt”. Nach der Trauung zog die Hochzeitsgesellschaft mit Marschmusik ins Gasthaus zurück. Die Musiker hatten inzwischen meist in einer Wirtschaft abgewartet und sich dort auf ihre Aufgabe “vorbereitet”, den restlichen Tag zur Unterhaltungsmusik zu spielen. Der erste Tanz hieß Brauttanz und war den Brautleuten vorbehalten. Er fand noch vor dem Mittagessen statt. Die junge Ehefrau trug ein schwarzes Brautkleid mit weißem Schleier. Dieses Kleid war aus wertvoller Seide gearbeitet und wurde nach der Hochzeit bei festlichen Anlässen getragen. Weiße Brautkleider kamen in Oberkochen frühestens ab 1920 auf.
Nach dem Brauttanz wurde bald das üppige Mittagsmahl aufgetragen. Als erste Vorspeise konnte es eine Suppe serviert werden und als zweite ein Stück Fleisch mit Senf oder “Gsälz” (z.B. aus Preiselbeeren). Als Hauptgericht war ein Schweinebraten mit Salaten und Sauerkraut beliebt. Oft wurde auch noch Blut und Leberwurst serviert. Die Festgäste hatten neben ihrem Gedeck einen zusätzlichen Teller stehen, auf den sie die übriggebliebenen Speisen für die Daheimgebliebenen zurücklegten. Die “vollgepackten”, Teller schickten die Hochzeitsgäste nach Hause.
Die Festgesellschaften waren unterschiedlich groß, oft setzten sie sich aus 50 bis 100 Personen zusammen. Eingeladen wurden Eltern, Paten, Geschwister, “Geschwisterkinder”, und gute Freunde. Es war üblich, das die Gäste das Mittagessen selbst zu bezahlen, indem sie einen Pauschal-betrag entrichteten. Nur für Eltern und Geschwister kam das Brautpaar auf.
Nach dem Festessen stand eine besondere Attraktion auf dem Programm: der “Hochzeitsstrauß”. Dabei konnte jeder, der dies wollte, jedem der Anwesenden ein kleines Geschenk zukommen lassen. Alle vorbereiteten und mit dem Namen des Empfängers versehen Päckchen wanderten in einen großen Korb. Danach rief der Wirt die Namen aus und verteilte die kleinen Aufmerksamkeiten. Es war sehr spannend, wer ein Päckchen, einen sogenannten Hochzeitsstrauß, bekommen würde oder für wen sogar mehr als eines abfallen könnte. Die Päckchen enthielten kleine Geschenke wie z.B. eine Schere, einen Teller oder ein Figürchen.
Abends stand noch die “Schenk” auf dem Programm. Dabei lieferten viele Dorfbewohner ein kleines Brautgeschenk in Form von Bargeld ab. Zu diesem Zweck stand eine Suppenterrine, die mit einem Teller abgedeckt war, auf dem Tisch. Das Brautpaar hielt sich direkt neben diesem Tisch auf. Die Gratulanten überbrachten den jungen Eheleuten ihre Glückwünsche und warfen ihr Brautgeschenk, meist ein oder zwei Mark, in den Suppentopf.
Abends machte dann ein 5‑Liter-Bierkrug die Runde. Erst gegen Mitternacht klang das Hochzeitsfest aus.
Bei einer Hochzeit wurde aber nicht nur gefeiert, es waren manchmal auch juristische Angelegenheiten zu regeln. Dabei konnten z.B. Eheverträge abgeschlossen werden, in denen schriftlich festgehalten wurde, welche Güter und Gegenstände die beiden Neuvermählten mit in die Ehe brachten. Weil solche Verträge interessante Aufschlüsse über Preise und Preisrelationen, über Aussteuer und Haushaltseinrichtungen usw. bieten, sei ein Beispiel aus Oberkochen aus dem Jahre 1898 angefügt.
Oberkochen Gerichtsbezirk Aalen
Verhandelt den 20. August 1898 vor der Inventurbehörde.
Anwesend: Gerichtsnotariatsverweser Abt in Aalen, Waisenrichter: Schultheiß Betzler und Gemeinderat Sapper.
Beibringens Inventar des…, Oberkochen
und seiner ersten Ehefrau …, Oberkochen
Die Eheleute haben sich am 18. Juli 1898 in Oberkochen verehelicht, dieselben haben vom Landrecht abweichende Bestimmungen nicht getroffen.
Zur Vornahme des Geschäfts fanden sich auf Vorladen ein:
Die beiden Neuverehelichten, die Eltern des Ehemanns und der Vater der Ehefrau, welche zunächst zu getreuer Vermögensangabe unter Hinweis auf künftig mögliche eidliche Erklärungen erinnert werden.
Nach ihrer Angabe bestehet:
I. das Beibringen des Ehemanns in
Liegenschaft .… . 0 Mark
Fahrniß .… .… . 0 Mark
Bargeld .… .… . 0 Mark
- Geschmuck und Silber:
1 silberne Taschenuhr .… 10 M
- Manngkleider
1 Cylinderhut .… 8 M
1 grauer Filzhut .… 2 M
1 schwarzer Anzug .…
(Rock, Hose, Weste) .… 50 M
1 grauer Anzug (ebenso) .… 35 M
- Leibweißzeug
12 Hemden a 2 M .… 24 M
12 Paar Strümpfe a 50 Pf 6 M
12 Taschentücher ä 25 Pf 3 M
- Schreinwerk
1 tannener Kleiderkasten 20 M
- Bettgewand
1 vollständiges Bett, bestehend aus einem
Oberbett, Unterbett, Bettrost. tannener
Bettlade und zweifachem
Überzug 90 M
—————————
Summe 251 M
Forderungen 0 M
Sämtlich Heiratsgut bzw. Aussteuer von den Eltern, welche seinerzeit den Geschwistern gegenüber einzuwerfen sind: schuldenfrei!
II. Das Beibringen der Ehefrau in:
Liegenschaft .… 0 M
Fahrniß .… 0 M
Bargeld .… 0 M
- Bücher
1 Goffine .… 3 M
1 Gebetbuch .… 6 M
- Frauenkleider
Diese werden unter Verzicht auf Inventarisation
und Specification sowie künftige Revision einschließlich
Leibweißzeug summarisch angeschlagen
zu .… . 80 M
und zwar
Aussteuer vom Vater .… 50 M
Eigenes .… 30 M
- Bettgewand und Leinwand
2 Betten, bestehend aus je einem Oberbett,
einem Unterbett, 2 Haipfel, 1 Kissen,
Bettrost, tannener Bettlade und
Bettüberwurf a 90 M .… 180 M
12 Oberbettziechen a 2 M … 24 M
12 Haipfelzipfelchen a 1,20 M 14 M 40 Pf
12 Kissenziechle a 1 M .… 12 M
12 Leintucher á 2 M .… 24 M
4 Tischtücher á 1,50 M 6 M
12 Handtücher á 30 Pf .… 3 M 60 Pf
12 Taschentücher á 25 Pf … 3 M
- Schreinwerk
1 Sofa .… . 46 M
1 einfacher tannener
Kleiderkasten .… 10 M
1 Weißzeugkasten .… 30 M
1 Kommode 20 M
2 Stuhle… 7 M
1 Tisch .… 13 M
1 Küchenkasten .… 12 M
1 Nachtischle .… 9 M
1 Mahlsindel . . 9 M
1 Wasserbank .… 2 M
1 Fußscheinel .… . 2 M
1 Nudelbrett … 2 M
- Faß- und Bandgeschirr
1 Waschzuber .… 6 M
- allerlei Hausrat
3 Portraits .… 6 M
1 Armkorb .… 1 M
1 Waschkorb .… 1 M
1 Brotkörble .… 0 M 40 Pf
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Summe: 532 M 40 Pf
Forderung bei dem Vater der Ehefrau:
versprochene Heiratsgut zahlbar am 1. September 1898 und bis dahin unverzinslich
. 750 M (geschrieben: siebenhundertfünfzig Mark)
Summe Fraubeibringens … 1282 M 40 Pf
und zwar
eigenes Vermögen .… 30 M
Heiratsgut und Aussteuer
vom Vater .… 1252 M 40 Pf
zunächst auf Abrechnung am
unausgemittelten Muttergut 1282 M 40 Pf
Summe Beibringens beider
Ehegatten .… 1553 M 40 Pf
Die Ehefrau darüber belehrt, erklärt: Ich verzichte auf Sicherstellung meines beweglichen Beibringens mittels Vormerkung des allgemeinen Pfandrechtstitels.
Vorgelesen und anerkannt
t .… . t .… .
t .… . t .… .
t .… .
Beschluß:
Dieses Geschäft (ist) hiermit als erledigt zu betrachten.
Zur Beurkundung
Gerichtsnotariat Waisengericht
Amtsverweser
Abt Betzler, Sapper
1/2 Tag
Kosten:
an die Staatskasse .… 4 M 50 Pf
Schultheiß Betzler .… . 2M
Gemeinderat Sapper …1 M 50 Pf
Amtsdiener .… .… . . 1 M 40 Pf
Einband .… .… .… .… 40 Pf
Eine Abschrift .… .… .…80 Pf
10M 60 Pf
AN diesen Verhältnissen hat sich in den letzten 100 Jahren viles grundlegend geändert. So erhalten heute die Töchter statt Heiratsgut meist eine Ausbildung. Besonders eindrucksvoll ist das “eigene Vermögen” der Braut von 30 Mark. Wesentlich mehr konnte vor 100 Jahren eine junge Frau vor ihrer Heirat kaum ersparen.

Abbildung 3: Oberkochen im Jahre 1897