Wie überall in den Jahrhun­der­ten des Mittel­al­ters bis noch herein in das neunzehn­te Jahrhun­dert standen auch die Bewoh­ner Oberko­chens wirtschaft­lich in der Hörig­keit der Grund­her­ren. Neben dem Zehnten, den Zinsen und den Gülden hatten sie auch Frondiens­te zu leisten. Diese bestan­den aus aller­lei Verrich­tun­gen, wie Holzfah­ren, Materi­al­fuh­ren, Holzma­chen, Wegma­chen und anderes mehr. In frühe­ren Zeiten wurden diese Diens­te streng verlangt, doch scheint dies später nicht mehr der Fall gewesen zu sein. 1775 beschwer­te sich Unter­ko­chen darüber, daß die Oberko­che­ner Fronleu­te sich um ihre Fronfuh­ren zum Unter­ko­che­ner Zehent­sta­del drücken. Auch sonst schei­nen die Unter­ko­che­ner mehr heran­ge­zo­gen worden zu sein als die Oberko­che­ner. Unter­ko­chen klagt immer wieder, und der Vogt von Lieben­stein schreibt einmal ganz energisch an die Oberko­che­ner, doch, wie es scheint, ohne beson­de­ren Erfolg. In einem Schrei­ben sind als sogenann­te Handfro­ner folgen­de Namen genannt: Betzler, Schaup, Stark, Bold, Brand­stet­ter, Veil, Krupp Aberle, Schmid, Elmer, Burr, Kopp, Fischer, Stöck­ler, Has, Dobel, Beier­be, Tritt­ler und Miller. Die Wirte und Müller waren ab 1737 gegen die Entrich­tung einer Gebühr vom Fronen befreit. Am 4. Mai 1737 kam von Ellwan­gen ein Schrei­ben, daß auch die Unter­ko­che­ner künftig teilwei­se gegen Taglohn arbei­ten können. Die Angele­gen­heit mit den Oberko­che­nern werde denknächst ihre Erledi­gung finden.

Franz Balle

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