Wie überall in den Jahrhunderten des Mittelalters bis noch herein in das neunzehnte Jahrhundert standen auch die Bewohner Oberkochens wirtschaftlich in der Hörigkeit der Grundherren. Neben dem Zehnten, den Zinsen und den Gülden hatten sie auch Frondienste zu leisten. Diese bestanden aus allerlei Verrichtungen, wie Holzfahren, Materialfuhren, Holzmachen, Wegmachen und anderes mehr. In früheren Zeiten wurden diese Dienste streng verlangt, doch scheint dies später nicht mehr der Fall gewesen zu sein. 1775 beschwerte sich Unterkochen darüber, daß die Oberkochener Fronleute sich um ihre Fronfuhren zum Unterkochener Zehentstadel drücken. Auch sonst scheinen die Unterkochener mehr herangezogen worden zu sein als die Oberkochener. Unterkochen klagt immer wieder, und der Vogt von Liebenstein schreibt einmal ganz energisch an die Oberkochener, doch, wie es scheint, ohne besonderen Erfolg. In einem Schreiben sind als sogenannte Handfroner folgende Namen genannt: Betzler, Schaup, Stark, Bold, Brandstetter, Veil, Krupp Aberle, Schmid, Elmer, Burr, Kopp, Fischer, Stöckler, Has, Dobel, Beierbe, Trittler und Miller. Die Wirte und Müller waren ab 1737 gegen die Entrichtung einer Gebühr vom Fronen befreit. Am 4. Mai 1737 kam von Ellwangen ein Schreiben, daß auch die Unterkochener künftig teilweise gegen Taglohn arbeiten können. Die Angelegenheit mit den Oberkochenern werde denknächst ihre Erledigung finden.
Franz Balle