Pfarrer an der damals noch alten Kirche St. Peter und Paul zu Oberko­chen von 1867 — 1897

Oberkochen
Wenn Sie diesen Bericht lesen, werden Sie zunächst denken: Das gibt es nicht! Sie dürfen aber glauben: Dieser Bericht stimmt von der ersten bis zur letzten Zeile.

Der Anlaß war ja nicht gerade fröhlich: Ich lag im Kranken­haus und dachte über alles andere nach als über die Oberko­che­ner Ehren­bür­ger. Auf meinem Nacht­tisch lag jedoch das soeben neu erschie­ne­ne Oberko­che­ner Heimatbuch.

Eines späten Nachmit­tags ging die Tür auf und ein ebenfalls im Kranken­haus befind­li­cher Oberko­che­ner Bürger, Herr Otto Dörrich, statte­te mir einen Besuch ab. Im Lauf der Unter­hal­tung kam die Sprache natür­lich auch auf das neue Heimat­buch. Auf seine Bitte gab ich Herrn Dörrich das Buch zum Lesen mit. Als er es zurück­brach­te, sagte er zu mir: »Ja, das Buch ist recht gut, — aber es hat einen Fehler drin. Auf die Frage, welchen, eröff­ne­te mir Herr Dörrich, daß im entspre­chen­den Artikel ein Ehren­bür­ger fehle.

Mir ging es zunächst wie jedem, dem ich das später erzähl­te. Ich sagte: Das gibt es nicht, — die hängen doch seit fast 20 Jahren vollstän­dig im Sitzungs­saal, — es gibt nur die! Die Antwort war: Ja, das sind die neuen. Meiner ist aus dem letzten Jahrhun­dert, — es ist ein Pfarrer Breiten­bach. Ich bat Herrn Dörrich, mir die entspre­chen­den Unter­la­gen zu beschaf­fen, was alsbald geschah.

Unglaub­lich aber wahr: Die Sache war ausführ­lich beschrie­ben auf der Seite 52 der Festschrift zum 150-jähri­gen Jubilä­um des kath. Kirchen­chors St. Peter und Paul zu Oberko­chen, die vor 10 Jahren, 1977, erschie­nen war. Ich dachte: Wer das wohl alles gelesen hat, und wer sich wohl was beim Lesen gedacht haben mag.

Als ich die Geschich­te bei der Stadt vortrug, stieß ich nicht gerade auf breite Zustim­mung und helle Begeis­te­rung, und selbst Herr Pfarrer Snoeren wußte nicht weiter, — kurz und gut: Niemand wußte etwas.

Auf mein Schrei­ben vom 8. Januar 1987 hin stell­te die Stadt nun Nachfor­schun­gen an, ob meine Meldung in den Gemein­de­ak­ten beleg­bar sei, und ob ein Ehren­bür­ger aus dem letzten Jahrhun­dert auch etwas »tauge«, mit heuti­gen Maßstä­ben gemessen.

Am 4. Juni erhielt ich von der Stadt Oberko­chen folgen­den Brief:

Sehr geehr­ter Herr Bantel,
wir sind im Gemein­de­rats­pro­to­koll des Jahres 1894 betref­fend Ehren­bür­ger­recht für Pfarrer Breiten­bach fündig gewor­den. Dort ist unter dem 20. August (§ 90) festgehalten:

»Der Vorsit­zen­de bringt zur Sprache, daß der Kath. Pfarrer Franz Breiten­bach, hier, am 11. Septem­ber 1894 sein 50-jähri­ges Pries­ter­ju­bi­lä­um festlich begehen werde. Damit wird auch das schon vor zwei Jahren verfal­len gewese­ne Pries­ter­ju­bi­lä­um, welches damals aber aus beson­de­ren Gründen und den Wünschen des Jubilars gemäß nicht gefei­ert worden ist, verbun­den werden. Die Inves­ti­tur des Pfarrers Breiten­bach fand am 8. Oktober 1867 statt, es sind demnach nahezu 27 Jahre, daß Pfarrer Breiten­bach die Pfarr­stel­le hier versieht.

In Rücksicht auf das segens­rei­che Wirken des Jubilars in der Gemein­de stellt der Vorsit­zen­de (Schult­heiß Bezler) den Antrag, demsel­ben das Ehren­bür­ger­recht zu übertragen.

Beschluß:

  1. Diesem Antrag einstim­mig zuzustim­men und Pfarrer Breiten­bach das Ehren­bür­ger­recht der hiesi­gen Gemein­de zu übertragen.
    Durch Maler Zeller in Oberko­chen ein Diplom anfer­ti­gen zu lassen.
  2. Was die Überrei­chung des Diploms betrifft, durch den Ortsvor­ste­her das Erfor­der­li­che besor­gen zu lassen.«
  3. Wir haben dazu den Württ. Gemein­de­tag um Stellung­nah­me in recht­li­cher Hinsicht gebeten (ob das Ehren­bür­ger­recht des Jahres 1894 mit dem heuti­gen nach § 22 Gemein­de­ord­nung identisch ist). Anbei in Fotoko­pie die Antwort zur gefäl­li­gen Kenntnisnahme.

Mit freund­li­chen Grüßen
Im Auftrag
Feil (Stadt­amts­rat)

Hier der Brief des Gemein­de­tags Baden-Württem­berg vom 23. April 1987:

Sehr geehr­ter Herr Bürger­meis­ter Gentsch,
für die Verlei­hung des Ehren­bür­ger­rechts an den katho­li­schen Pfarrer Breiten­bach im Jahre 1894 war Artikel 11 des Württem­ber­gi­schen Geset­zes über die Gemein­de­an­ge­hö­rig­keit vom 16.6.1885 gesetz­li­che Grund­la­ge. Der Wortlaut des Artikels 11 ist:

»Männer, welche sich beson­ders verdient gemacht haben, kann als Beweis der Anerken­nung vom Gemein­de­rat mit Zustim­mung des Bürger­aus­schus­ses das Ehren­bür­ger­recht verlie­hen werden.

Das Ehren­bür­ger­recht gewährt unter den allge­mei­nen Voraus­set­zun­gen (Artikel 12 bis 14) das Recht der Teilnah­me an den Wahlen zu den Gemein­de­äm­tern, das Stimm­recht in sonsti­gen Gemein­de­an­ge­le­gen­hei­ten und die Wählbar­keit zu den in Artikel 1 Abs. 2 bezeich­ne­ten Gemein­de­äm­tern. Im übrigen finden die das Bürger­recht betref­fen­den Bestim­mun­gen des gegen­wär­ti­gen Geset­zes auf das Ehren­bür­ger­recht keine Anwendung.«

Dem einschlä­gi­gen Kommen­tar kann man ebenfalls entneh­men, daß es seiner­zeit dem Gesetz­ge­ber angemes­sen erschien, dem Ehren­bür­ger unter den allge­mei­nen gesetz­li­chen Voraus­set­zun­gen, unter welchen ein Bürger in Gemein­de­an­ge­le­gen­hei­ten stimm- und wahlbe­rech­tigt ist. das Stimm­recht .… und die Wählbar­keit zu gewäh­ren und damit dem Ehren­bür­ger­recht einen positi­ven Inhalt zu geben.

Genau­so wie heute nach § 22 Gemein­de­ord­nung konnte das Ehren­bür­ger­recht solchen Perso­nen verlie­hen werden, die sich beson­ders verdient gemacht haben. Wobei aus dem einschlä­gi­gen Kommen­tar zu entneh­men ist, daß auch seiner­zeit die Verlei­hung nicht nur bei beson­de­ren Verdiens­ten um die Gemein­de möglich war, sondern auch wenn sich der Ehren­de allge­mein in Land oder Bund beson­ders verdient gemacht hat. Also sind die Voraus­set­zun­gen für die Verlei­hung des Ehren­bür­ger­rechts diesel­ben geblieben.

Das Ehren­bür­ger­recht nach § 22 Gemein­de­ord­nung ist im Grund­satz zu dem Ehren­bür­ger­recht des Geset­zes über die Gemein­de­an­ge­hö­rig­keit eine reine Ehren­be­zeich­nung und weder mit beson­de­ren Rechten (z.B. aktives und passi­ves Wahlrecht usw.) noch mit beson­de­ren Pflich­ten verbunden.

Wir, hoffen, daß wir Ihnen mit diesen Ausfüh­run­gen weiter­hel­fen konnten.

Mit freund­li­chen Grüßen
Sixt

Heraus­ra­gen­der Satz in diesem Schrei­ben ist, der, wo es heißt, daß damals dem Ehren­bür­ger, um dem Ehren­bür­ger­recht einen positi­ven Inhalt zu geben, das Stimm­recht … und die Wählbar­keit in Gemein­de­auf­ga­ben gewährt wurden. Genau genom­men ist das Ehren­bür­ger­recht Ende des letzten Jahrhun­derts noch höher einzu­stu­fen als das Ehren­bür­ger­recht unserer Tage.

Herr Dr. Christ­hard Schrenk, seit kurzer Zeit Stadt­ar­chi­var der Stadt Heilbronn, unserer Heimat­ge­schich­te jedoch nach wie vor eng verschrie­ben, zeich­ne­te ein Bild Oberko­chens um die Zeit, in der Pfarrer Breiten­bach nach Oberko­chen kam, 1867:

In dieser Zeit arbei­te­ten viele Hafner im Ort des Schwar­zen Kochers. Die Bohrer­ma­cher­indus­trie beginnt sich langsam zu entwi­ckeln. Das Rodstein­kreuz blickt seit sechs Jahren ins Tal hinab, durch das seit 3 Jahren die Eisen­bahn führt. Das Schult­hei­ßen­amt in dem Ort mit etwa 1200 Einwoh­nern übt seit 18 Jahren Micha­el Wingert aus, als evange­li­scher Pfarrer wirkt seit 16 Jahren Wilhelm Fried­rich Dürr. Bei der katho­li­schen Pfarr­stel­le bahnt sich ein Wechsel an. Pfarrer Karl Desal­ler verläßt den Ort, in welchem er 21 Jahre die Geschi­cke der katho­li­schen Kirchen­ge­mein­de gelei­tet hatte. Diese eindrucks­vol­le Persön­lich­keit hat Rudolf Heite­le im Stadt­buch »Oberko­chen, — Geschich­te — Landschaft — Alltag« (S. 81) charak­te­ri­siert und gewürdigt.

Am 8. Oktober 1867 zieht ein neuer katho­li­scher Pfarrer in Oberko­chen auf. Es ist ein Mann von 47 Jahren mit Namen Franz Breiten­bach, der in Höchst­berg bei Neckar­sulm am 18. Dezem­ber 1819 geboren ist und in dieser Gegend auch viele Jahre den Pries­ter­dienst versah. Bei seiner Inves­ti­tur am 8. Oktober 1867 in Oberko­chen konnte niemand ahnen, daß er dieser Gemein­de drei Jahrzehn­te verbun­den bleiben und deren Ehren­bür­ger werden würde. Aller­dings weist seine Dienst­zeit in Oberko­chen während des deutsch­fran­zö­si­schen Krieges 1870/71 eine kurze Unter­bre­chung auf. Für diese Zeit lassen sich die Pfarr­ver­we­ser Faßnacht und Pfister nachweisen.

Im Pries­ter­da­sein Pfarrer Breiten­bachs ragt der 11. Septem­ber 1894 heraus. An diesem Datum wurde der 50. Jahres­tag der Pries­ter­wei­he des katho­li­schen Geist­li­chen, der zu diesem Zeitpunkt bereits 27 Jahre eng mit dem Ort am Fuße des Rodsteins verbun­den war, began­gen. Die katho­li­sche Pfarr­chro­nik enthält einen ausführ­li­chen Bericht über das festli­che Ereig­nis. Die Feier­lich­kei­ten fanden überre­gio­nal Beach­tung. Das beweist ein Bericht in der »Schwä­bi­schen Kronik« vom 13. Septem­ber 1894 (S. 1795). Bei dieser (tatsäch­lich mit »K« und nicht mit »Ch« geschrie­be­nen) Schwä­bi­schen Kronik handelt es sich um eine Zeitung für das König­reich Württem­berg, in der höchs­tens alle fünf oder zehn Jahre einmal eine kleine Notiz über Oberko­chen zu finden ist. Der ausführ­lichs­te Artikel, der in diesem Organ im gesam­ten 19. Jahrhun­dert abgedruckt ist, befaßt sich mit dem Pries­ter­ju­bi­lä­um Pfarrer Breiten­bachs, das die gesam­te Gemein­de Oberko­chen als großes Fest gestaltete.

Oberkochen
Statt dieses erwähn­ten Artikels möchte ich Herrn Pfarrer Breiten­bach selbst zu Wort kommen lassen, der auf den Seiten 31 — 35 der kath. Pfarr­chro­nik das Fest ausführ­lich beschreibt. Der Text wurde von Herrn Chris­toph Küchel, der derzeit auf dem kath. Pfarr­amt arbei­tet, freund­li­cher­wei­se auf »Übertra­gungs­feh­ler« durch­ge­se­hen — er ist in der heute nicht mehr leicht zu lesen­den Deutschen Schrift geschrieben:

Am 22. Septem­ber des Jahres 1894 wurde ein Doppel­ju­bi­lä­um gefei­ert, das 50-jähri­ge Pries­ter- und das 25-jähri­ge Pfarr­ju­bi­lä­um des derzei­ti­gen Pfarrers — Franz Breiten­bach, geboren zu Höchst­berg OA Neckar­sulm, den 10. Dez. 1819, zum Pries­ter geweiht durch Bischof von Rotten­burg Johann Baptist von Keller am 20. Aug. 1844, zuerst Pfarrer in Stork­heim Dek. Neckar­sulm, und in Oberko­chen inves­tiert den 9. Okt. 1867.

Die 25-jähri­ge Feier sollte nach dem Willen der Gemein­de im Jahre 1892 statt­fin­den, wurde aber auf dringen­des Verlan­gen des Pfarrers verscho­ben, um mit dem 50-jähri­gen Pries­ter­ju­bi­lä­um verbun­den zu werden. Das Doppel­fest nahm den schöns­ten Verlauf. Am Vorabend war großer Fackel­zug mit Musik und Gesang, hernach Feuer­werk am Abhang des Rotsteins. Am anderen Tag, der mit Böller­sal­ven einge­lei­tet wurde und nach mehre­ren düste­ren und regne­ri­schen Tagen heite­re Witte­rung und Sonnen­schein brach­te, war der Ort schöns­tens beflaggt, und mit den Eisen­bahn­zü­gen kamen die nahen und entfern­ten Festgäs­te. Herren Dekane Kämme­rer und hochw. Capitu­la­ren des Capitels Hofen überreich­ten als Festga­be ein pracht­vol­les Missa­le, Hochw. Schult­heiß (Betzler) und Gemein­de­rat (die) Ehren­bür­ger­rechts­ur­kun­de. — Als Jubilä­ums­ge­schenk wurde beim Festmahl ein sehr wertvol­ler gothi­scher Meßkelch aus der berühm­ten Werkstät­te zu Trier übergeben.

Um 10 Uhr war Festzug zur Kapel­le ad. St. Salva­torem (Wiesen­ka­pel­le), vor welcher der freie Raum zum Gottes­dienst herge­rich­tet war, weil die alte Pfarr­kir­che viel zu klein und baufäl­lig — nicht den nötigen Raum bot.

Die Festpre­digt hielt Herr Pfarrer Schnit­ler — Hohen­stadt, beim levit. Amt mit Te Deum assis­tier­ten Herr Dekan Kollmann, Herr Kämme­rer Walser Abtsgmünd, und die Herren Pfr. Eisen­barth — Wasser­al­fin­gen und Herr Pfarrer Jettin­ger — Hüttlingen.

Festmahl — mit vollbe­setz­ten Tafeln — war im Gasthaus zum Hirsch. Dabei überreich­te Hochw. Dekan in höherem Auftrag das Abzei­chen von Sr. Majes­tät dem König verlie­he­nen Friedens­or­den I. Klasse, und kamen Gratu­la­ti­ons­schrei­ben des hochwür­digs­ten Bischofs Wilhelm u. des hochwür­digs­ten bischöfl. Ordina­ri­ats, sowie aus dem Königl. Cultmi­nis­te­ri­um u. dem Königl. Kath. Kirchen­rat zur Verle­sung. Bei der Feier betei­lig­te sich die ganze Gemein­de, Katho­li­ken und Protes­tan­ten, von welch­letz­te­ren auch Beiträ­ge zum Festge­schenk gegeben wurden. Dabei zeich­ne­te sich auch aus der Kirchen­chor unter seinem Direk­tor Unter­leh­rer Heckmann, sowie der weltli­che Gesang­ver­ein durch ihre Vorträge.

Pax et benedic­tio Dei omni poten­tis descen­dat super omnes, qui benevo­len­ti­am exhibu­erunt (Der Friede und der Segen des allmäch­ti­gen Gottes komme herab auf alle, die Wohlwol­len gezeigt haben).

Von Herrn Dr. Schrenk stammen die folgen­den Zeilen zur Person Pfarrer Franz Breitenbach:

Oberkochen
Pfarrer Franz Breiten­bach: Geboren zu Höchst­berg OA Neckar­sulm, den 10. Dezem­ber 1819.
Nach seiner Pries­ter­wei­he am 28. August 1844 wirkte er als Vikar ab dem 4. Septem­ber 1844 in Neckar­sulm, danach als Pfarr­ver­we­ser für wenige Tage in Tiefen­bach (ab dem 19. Septem­ber 1848), in Dorfmer­kin­gen (ab dem 26. Septem­ber 1848), in Stetten (ab dem 10. April 1849), in Villin­gen­dorf (ab dem 11. Mai 1848) und in Hausen (ab dem 14. Mai 1850).

Josepf, Bischof von Rotten­burg, setzte ihn mit Urkun­de vom 19. August 1867 von Stork­heim (Dekanat Neckar­sulm) kommend, wo er als Pfarrer gewirkt hatte, nach Wegzug des Pfarrers Desal­ler, als Pfarrer in der Pfarrei Oberko­chen ein, wo er 30 Jahre lang wirkte.

Pfarrer Breiten­bach wurde am 20. August 1897 im Alter von 77 Jahren pensio­niert und starb am 21. Juli 1900. Leider wurde die Perso­nal­ak­te Breiten­bachs beim Diöze­san­ar­chiv in Rotten­burg vernich­tet. Den noch vorhan­de­nen Akten­um­schlä­gen sind nur wenige Details zu entneh­men. Deshalb ist es heute kaum mehr möglich, die Statio­nen seines Lebens­werks näher zu beleuch­ten. So ist es umso erfreu­li­cher, daß sich ein Foto dieses Pries­ters bis in die heuti­gen Tage auf einer Oberko­che­ner Bühne (Besit­zer: Herr Andre­as Fischer) erhal­ten hat. (Zwischen­zeit­lich wurde auch ein Foto in den Akten des Archivs der kath. Kirchen­ge­mein­de St. Peter und Paul entdeckt.)

Die Stadt wird ihren »verges­se­nen« Ehren­bür­ger und Pfarrer Franz Breiten­bach in allen Ehren als 6. bezie­hungs­wei­se ältes­ten bekann­ten Ehren­bür­ger in ihrer Ehren­bür­ger­ga­le­rie aufnehmen.

Diese lautet nun richtig:

  1. Franz Breiten­bach, Pfarrer an der kath. Kirche St. Peter und Paul von 1867 — 1897, Ehren­bür­ger am 11.8.1894, verstor­ben am 21.7.1900.
  2. Josef Schmid, Fabri­kant, Gemein­de­rat und Erster Stell­ver­tre­ter des Bürger­meis­ters von 1945 bis 1953, Ehren­bür­ger am 6. Novem­ber 1953, verstor­ben am 2. Januar 1960.
  3. Albert Bäuerle, Fabri­kant, Ehren­bür­ger am 27. August 1955, verstor­ben am 10. Septem­ber 1979.
  4. Dr. Gerhard Kühn, Mitglied des Vorstands der Firma Carl Zeiss vom 1.1.1960 bis zum 31.12.1973, Ehren­bür­ger am 28. Juni 1968.
  5. Dr. Heinz Küppen­ben­der, Mitglied des Vorstands der Firma Carl Zeiss vom 15.8.1941 bis zum 31.3.1972, Ehren­bür­ger am 28. Juni 1968.
  6. Gustav Bosch, Bürger­meis­ter von 1948 bis 1978, Ehren­bür­ger am 24. Febru­ar 1978, verstor­ben am 31. Dezem­ber 1979.

Dietrich Bantel
erstellt 30.9.1987, Oberkochen

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