Die großen Wälder rund um Oberko­chen enthal­ten einen beson­de­ren Schatz und zahlrei­che Klein­ode, von denen hier nur mit aller Zurück­hal­tung berich­tet werden soll.

Es sind dies die zahlrei­chen, meist sehr kunst­voll und bildhaft gestal­te­ten Grenz­stei­ne, die im Schutz der Wälder auf unsere Tage überkom­men sind und hoffent­lich auch noch recht lange der Nachwelt erhal­ten bleiben.

Viele dieser Steine sind allein schon wegen der meister­haf­ten Stein­metz­ar­beit beson­ders wertvoll.

Was sie unersetz­lich macht, ist die histo­ri­sche Bedeu­tung, sind sie doch steiner­ne Zeugen der Besitz­ver­hält­nis­se und politi­schen Zustän­de frühe­rer Jahrhunderte.

Als Gemar­kungs- und Besitz­gren­zen sind sie noch heute von wichti­ger recht­li­cher Bedeu­tung. Sie umgür­ten gewis­ser­ma­ßen das Hoheits­ge­biet von Oberko­chen. Inner­halb der Gemar­kung bezeich­nen sie noch heute gelten­de Grenzen zwischen verschie­de­nen Besit­zern. Wenn durch Tausch oder Kauf eine Arron­die­rung einge­tre­ten ist, sollen in den Wäldern die Steine erhal­ten bleiben, denn sie sind ein Dokument frühe­rer Besitzverhältnisse.

Neben den zahlrei­chen Grenz­stei­nen treten die wenigen Gedenk­stei­ne inner­halb der Gemar­kung völlig zurück, sie sind alle neueren Datums und zwar histo­risch inter­es­sant, aber selten künst­le­risch wertvoll.

Umrun­den wir die Gemar­kungs­gren­ze Oberko­chens im Uhrzei­ger­sinn von Nordost über Süden, Westen und Norden, so folgen wir zunächst über dem Stefans­wei­ler der gemein­sa­men Markungs­gren­ze mit Unterkochen.

Die Grenz­stei­ne dort zeigen auf beiden Seiten zunächst die symbo­li­sche Pflug­schar — das Zeichen der Bauern­schaft. Hier grenzen die Realge­nos­sen­schaf­ten von Unter­ko­chen und Oberko­chen anein­an­der. Manch­mal sind UK oder OK, meist in ungelen­ken Schrift­zü­gen, in die harten Weißju­rast­ei­ne eingemeißelt.

Entlang des Zweren­bergs zieht sich die Markungs­gren­ze zwischen Staats­wald und Realge­nos­sen­schaft Oberko­chen hin. Der Staats­wald war früher im Besitz der Ellwan­ger Fürst­prob­s­tei. Die Grenz­stei­ne tragen deshalb auf Unter­ko­che­ner Seite noch die Mitra des Fürst­probs­tes. Manch­mal ist nach 1806 eine Hirsch­stan­ge nachträg­lich einge­mei­ßelt worden, als das Württ. König­reich Rechts­nach­fol­ger der Fürstpröbs­te wurde.

Ein sehr schöner Stein steht im Sauteich am Zusam­men­stoß der Unter­ko­che­ner, Ebnater und Oberko­che­ner Gemarkung.

Hier grenz­te früher Ellwan­ger Besitz an Neres­hei­mer Kloster­wald und an Oberko­che­ner Realwald. Dem entspre­chend ist der dreisei­ti­ge Stein gestal­tet. (Abb. 1–3)

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Da die Neres­hei­mer Waldun­gen 1803 an den Fürsten Thurn und Taxis säkula­ri­siert wurden, ist über den Abtstab von 1708 ein F T gemei­ßelt worden.
Die Ebnater bleiben nur ein kurzes Stück Gemar­kungs­nach­barn bis zum südli­chen Mittel­rain, dort wird bereits die Gemar­kung Königs­bronn erreicht. Hier taucht zum ersten­mal auf den Steinen das württ. Wappen mit den Hirsch­stan­gen auf.

Einzel­ne Steine tragen auf der Rücksei­te ein schlich­tes N oder einen sehr plastisch gestal­te­ten Reichs­ad­ler. (Abb. 4 + 5)

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Dies erklärt sich daher, daß der Wald auf Ebnater Markung bis 1806 der Stadt Nördlin­gen gehör­te, ehe er durch Kauf württ. Staats­wald wurde.

Strecken­wei­se grenz­te der Nördlin­ger Stadt­wald auch an Neres­hei­mer Kloster­be­sitz. Als dieser 1803 taxisch wurde, erhiel­ten die Grenz­stei­ne das F T. Der württ. Staat änder­te die Steine nicht, als er 1806 den reich­städ­ti­schen Wald erwarb. 1963 kam durch einen Tausch auch der taxische Wald in den Besitz des Staates. (Abb. 6+7)

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Entlang der südli­chen Markungs­gren­ze von der Ebnater Steige über den Kahlen­bühl bis zum Spitzig Fels tragen die Steine auf der Oberko­che­ner Seite stets die Pflug­schar (= Realge­nos­sen­schafts­wald), auf der südli­chen Königs­bron­ner Seite wechseln sich württ. Wappen und der Abtstab des Klosters Königs­bronn ab. K B ist immer wieder zu lesen. (Abb. 8 + 9 ) Hier ist der heuti­ge Staats­wald früher teils altwürtt. Kammer­wald, teils kirchen­räth­li­cher Wald des ehemal. Klosters Königs­bronn gewesen. Wohl der ältes­te Stein weit und breit mit der Jahres­zahl 1576, ein mächti­ger Sandstein­block, trägt diese beiden Besitz­zei­chen. (Abb. 10 + 11)

Oberkochen
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In diesem Gebiet finden sich auch die am besten ausge­führ­ten und erhal­te­nen Grenz­stei­ne. Sie stehen teils in Gruppen zusam­men, oft an einem Platz an dem noch heute ein Loach­baum (= Grenz­baum) steht. Neres­hei­mer und Königs­bron­ner Kloster­be­sitz stoßen hier an altwürtt. Kammer­gut. (Abb. 12–14) Heute sind die Flächen zwar ganz in staatl. Eigen­tum, die Steine bilden aller­dings die Kreis­gren­ze Heidenheim/Ostalbkreis (Abb. 15–18).

Vom Spitzig­fels bis zum Pulver­turm und über den Seegar­ten­hof bis zum Wollen­loch setzt sich die gemein­sa­me Grenze von Oberko­chen und Königs­bronn fort. Die meist gut erhal­te­nen Grenz­stei­ne zeigen das bereits beschrie­be­ne Bild: Württ. Wappen, Hirsch­stan­gen oder Abtstab einer­seits, die Oberko­che­ner Pflug­schar oder den Ellwan­ger Probst­hut andererseits.

Oberkochen
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Droben auf dem Wollen­berg stoßen dann Essin­ger, Königs­bron­ner und Oberko­che­ner Markung zusam­men. Auf Essin­ger Seite wechseln Bürger­wäl­der und Woell­warth­sche Besit­zun­gen (Halbmond) ab. Auf Oberko­che­ner Seite bezeu­gen die Steine ehemals altwürtt. bzw. fürstpröbs­t­lich-ellwan­gi­schen Besitz (Abb. 19,20,21,22).

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Die Grenz­nach­barn ändern sich erst wieder im nördli­chen Gemar­kungs­ge­biet auf dem Langert, wo Essin­ger, Aalener und Oberko­che­ner Gemar­kung zusam­men­tref­fen. Ab hier findet sich der Aal der Reichs­stadt Aalen und die Oberko­che­ner Pflug­schar auf den Grenz­stei­nen (Abb. 23 und 24, die Steine sind heute in Oberko­chen beim Römer­kel­ler im Weilfeld aufgestellt).

Entlang des Kirchen­wal­des Peter­hau auf dem Langert taucht noch eine weite­re Varian­te von Grenz­stei­nen auf: Der Peter­schlüs­sel ziert die Seite des Waldbe­sit­zes der katho­li­schen Peter und Paul Kirchen­ge­mein­de Oberko­chen, der Aal und ein A auf der Gegen­sei­te zeigen an, daß er unmit­tel­bar an Aalener Gebiet — den Stadt­wald Langen — angrenzt (Abb. 25, 26).

An der Besitz­gren­ze Kirchen­wald Peter­hau und Wald der Realge­nos­sen­schaft finden sich Steine mit dem Peter­schlüs­sel und der Pflug­schar (Abb. 27, 28). Gehen wir ostwärts weiter, so finden sich erstaun­li­cher­wei­se wieder die württ. Hirsch­stan­gen und der Probst­hut auf der Nordsei­te, die Oberko­che­ner Pflug­schar auf der Südsei­te. Wir befin­den uns noch auf der Grenze zwischen Aalener Stadt­wald und Realwald Oberko­chen, jedoch bereits im Bereich der Unter­ko­che­ner Gemarkung.

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Die Erklä­rung liegt in einem um 1910 vorge­nom­me­nen großräu­mi­gen Besitz­tausch. Die staatl. Forst­ver­wal­tung gab ihren ehemals fürstpröbs­t­li­chen Besitz auf Unter­ko­che­ner Gemar­kung an die Stadt Aalen ab und erhielt dafür auf dem Härts­feld umfang­rei­chen städti­schen Besitz.

Entlang der Unter­ko­che­ner Gemar­kungs­gren­ze über die Schlacht, die Heide und das Kleeb bis zum Stefans­wei­ler grenzen dann wieder die beiden Waldge­nos­sen­schaf­ten anein­an­der, d.h. die Grenz­stei­ne tragen auf beiden Seiten die Pflug­schar. Der Rundgang um die Oberko­che­ner Gemar­kung ist mühsam und lang. Der Freund geschicht­li­cher Zusam­men­hän­ge wird dafür reich­lich belohnt, weil ihm die Grenz­stei­ne als stumme Zeugen die Vergan­gen­heit erschließen.

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Karl Schurr