Gemeindewappen
Das erste heute noch nachweisbare Oberkochener Gemeindewappen setzte sich aus drei Teilen zusammen. Es bestand aus dem modifizierten Wappen der Ritter von Kochen, — ein ungeteilter, unten abgerundeter Schild mit drei Rädern, — aus einer Pflugschar und aus dem Kocherursprung.
Am 16. Januar 1927 erhielt Oberkochen ein neues, einheitlicher gestaltetes Wappen. Es stellte einen aufgeteilten, nach unten abgerundeten Schild dar. Im oberen Teil lag auf goldenem Untergrund die württembergische fünfzinkige Hirschstange in schwarzer Farbe. Im unteren, größeren Teil, erhob sich in der Mitte auf silbernem Grund eine markante Buche mit Büscheln, grünen Blättern und braungrauem Stamm. Links und rechts der Buche stand je eine Pflugschar in blauer Farbe.
Dieses Wappen wies einerseits auf die historischen Zusammenhänge mit Württemberg und andererseits auf die große Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft in Oberkochen hin — allerdings sehr allgemein. Es genügte weder den wappenkundlichen Farbregeln, noch wies es einen eindeutigen Bezug auf Oberkochen oder dessen Vergangenheit und Geschichte auf, — mit anderen Worten: das alte Gemeindewappen war weder aus geschichtlicher noch aus heraldischer Sicht ein echtes Wappen.
Stadtwappen
Die Stadterhebung im Jahr 1968 war für Bürgermeister Gustav Bosch und den damaligen Gemeinderat Anlaß gewesen, beim Innenministerium Baden-Württemberg für die junge Stadt Oberkochen ein neues Wappen zu beantragen, nachdem schon Jahre zuvor die Schaffung eines echten Wappens immer wieder in der Diskussion gestanden hatte.
Von Bürgermeister Bosch wurde vorgeschlagen, auf das Wappen des früheren Ortsadels, der Herren von Kochen, zurückzugreifen. Diese führten am Ende des Mittelalters drei Rosen in ihrem Wappen (urkundliche Belegung erstmals im Jahre 1404). Die Orginalurkunde lag bei der Beschlußfassung vor. Unterkochen übrigens führt heute nicht diese Originalform, sondern die Variante in Form von drei Rädern in gleicher Anordnung im Wappen. Als Helmzier sind dort wie in dem für Oberkochen vorgeschlagenen Wappen eine Meerjungfrau mit zwei Fischen verwendet.
Die Herren von Kochen, 1140 erstmals genannt, waren vorwiegend mit Unterkochen verbunden, besaßen in Oberkochen jedoch Güter und dürften auch in Oberkochen ansäßig gewesen sein. Ab dem Jahr 1475 sind sie nicht mehr nachzuweisen.
Bürgermeister Bosch argumentierte seinerzeit, daß es Oberkochen aufgrund seiner stürmischen Entwicklung in den Nachkriegsjahren sehr wohl anstehe, die Symbole der Ritter von Kochen in ihrer Originalform, also den drei Rosen, im Wappen zu führen.
Den Darlegungen des zuständigen Archivdirektors Dr. Gönner anläßlich der damaligen Beratungen ist zu entnehmen, daß von Seiten der Heraldikfachleute gegen die Einführung des alten Gemeindewappens vor ca. 40 Jahren von Anfang an starke Bedenken geltend gemacht worden waren. Die dargestellten Symbole aus den Zwanzigerjahren, wie vorne beschrieben, seien keine charakteristischen Zeichen für Oberkochen und könnten geradezu von jeder anderen Gemeinde in Württemberg geführt werden. Der Rückgriff auf die für den Oberlauf des Kochers historisch fundierten drei Rosen im Wappen wurde aus der Sicht der Fachleute begrüßt.
In der Gemeinderatssitzung vom 4. März 1968 beschloß der Gemeinderat Oberkochen einstimmig, zukünftig drei Rosen im Wappen zu führen.
Über die Farben wurde in der darauffolgenden Sitzung vom 11. März beraten. Hier war keine Einstimmigkeit zu erzielen. Zur Diskussion standen gelbe Rosen auf rotem oder auf blauem Grund. Zwei Gründe bewogen die Mehrheit des Gemeinderats (neun Stimmen von damals 17 möglichen), für einen blauen Grund zu stimmen. Einmal sollten sich die Farben von denen des Unterkochener Wappens (Weiß/Rot) deutlich abheben, und zum anderen wurde in den Farben Gelb/Blau ein sinnvoller Bezug zu den Stadtfarben der Stadt Jena gesehen. Gegenstimmen gab es keine, — vier Enthaltungen, vier Gemeinderäte waren abwesend.
Am 16. April 1968 stellte die Gemeinde Oberkochen beim Innenministerium Baden-Württemberg den Antrag, das neue Wappen führen zu dürfen. Diesem Antrag wurde am 1. Juni 1968 entsprochen. Im Amtsblatt »Bürger und Gemeinde« vom 14. Juni 1968, No. 24, wurde folgende Urkunde, von Innenminister Krause unterzeichnet, veröffentlicht:
Urkunde
Das Innenministerium Baden-Württemberg
verleiht der
Stadt Oberkochen, Landkreis Aalen,
nach § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955
(Ges.Bl. S. 129)
das Recht, eine Flagge in den Farben
»Gelb-Blau (Gold/Blau)«
und ein wie folgt beschriebenes Wappen zu führen:
»In Blau 3 (2:1) goldene (gelbe) Rosen«.
Im Auftrag von Bürgermeister Bosch entwarf der Verfasser das Wappen nach diesen Angaben.
Zu den Farben ist aus heraldischer Sicht zu vermerken, daß die sogenannten Metallfarben Silber und Gold durch Weiß und Gelb dargestellt werden können. Die beiden Metallfarben, aber auch zwei der anderen Wappenfarben Schwarz, Rot, Grün und Blau, dürfen nicht nebeneinander zu stehen kommen, — das heißt, daß zum Beispiel rote Rosen auf blauem Grund nach den uralten heraldischen Gesetzlichkeiten unmöglich sind.
Altes und neues Wappen dürfen übrigens nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadtverwaltung verwendet werden.
Inzwischen ist unser Stadtwappen so bekannt und vertraut geworden, daß viele Bürger seinen Vorgänger, noch viel weniger dessen Vorläufer, schon gar nicht mehr kennen.

Wappen der Gemeinde Oberkochen bis 1968

Wappen der Stadt Oberkochen
Dietrich Bantel