(Evangelisches Consistorium und Dekanat Aalen)
Der vorliegende Bericht stammt aus der Feder unseres Ausschußmitglieds Herrn Volkmar Schrenk, OStD i.R. — Herr Schrenk hat bereits in den wenigen Wochen seines Ruhestandes eine stattliche Anzahl von heimatkundlichen Aufgaben in Angriff genommen. Die Verordnung aus dem Jahre 1826, die die Grundlage für den Bericht darstellt, stammt aus dem Evangelischen Pfarrarchiv.
»… über die Verbesserung des Gesangs« (Verordnung von 1826)
(-nk) Drei Chöre Oberkochens können jeweils auf eine lange Tradition zurückblicken: Katholischer Kirchenchor (1827 unter Lehrer Balluf als »Gesangschor des Pfarr-Cäcilienvereins« gegründet), Sängerbund Oberkochen (1839 als »Singverein« gegründet), Evangelischer Kirchenchor (1887 durch eine Notiz über die Besoldung des Dirigenten erwähnt, 1933 aus dem Ev. Männerchor »Frohsinn« hervorgegangen). In den Gründerjahren haben sich also musikbeflissene und sangesbegeisterte Frauen und (zunächst überwiegend) Männer zu gemeinsamem Singen, natürlich auch zu Frohsinn und Geselligkeit zusammengeschlossen.
Sicherlich war damals in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Zeit dafür reif geworden: Die stark einsetzende Industrialisierung gab den Menschen ein neues Selbstwertgefühl, die »romantische Geistesbewegung« (R. Benz) war voll entwickelt, ihre Musik erfaßte immer breitere Schichten. So ist nicht verwunderlich, wenn in jenen Jahren auch in kleinen Orten (Oberkochen besaß 1850 ca. 810 Einwohner) Chor-Vereine entstanden. Jedoch wurde diese Entwicklung auch »von oben her« stark gefördert. In BuG vom 19.7.1985 ist z.B. über die Gründung des Katholischen Kirchenchors berichtet mit der Bemerkung, ein »oberhirtlicher Belehrungsartikel an die Geistlichkeit« vom Jahre 1824 habe den Anstoß gegeben.
Auf evangelischer Seite dauerte es zwar etwas länger, bis sich ein Chor zusammenfand. Jedoch liegt eine Anordnung des »evangelischen Consistoriums (= kirchliche Aufsichtsbehörde) an das Dekanat Aalen« vom 3. Januar 1826 vor, die »die Verbesserung des Gesangs in Kirchen und Schulen« zum Ziele hat und u.a. die Gründung von Chören anregt: »Man wird sich freuen wenn immer mehr Gesang-Vereine und Sing-Chore, dieses Namens werth, sich bilden, und sobald sie selbst etwas genügendes leisten, in der Kirche auftreten, damit das Volk durch sein eigenes Ohr für die Sache … gewonnen werde.«
Nachfolgend einige Auszüge aus dieser Verordnung:
1) Zunächst wird anerkennend hervorgehoben, es seien »hie und da aus Alten und Jungen gemischte Sing-Vereine entstanden, welche sich hauptsächlich mit der Erlernung und Einübung ächtkirchlicher Choräle beschäftigen .. . Selbst auf die Volks-Gesänge ist an einigen Orten schon ein veredelnder Einfluß zu bemerken.«
2) »Damit sich die Schullehrer mit der besten Methode des Gesangs-Unterrichts bekanntmachen können«, wird die »Anschaffung der vor Kurzem in der Metzlerschen Buchhandlung erschienene und von Kennern einstimmig als ganz vorzüglich anerkannte »Anleitung zum Gesangsunterrichte in den Schulen« von Präzeptor Kübler zum allgemeinen Gebrauch in den Schulen« vorgeschrieben. Über den Vollzug dieser Anschaffung war dem Dekanat-Amt zu berichten.
3) Wöchentlich sind für die Pflege des Gesangs etwa »2 Stunden planmäßig auf die Schulzeit zu vertheilen, und diese Vertheilung dem Pfarramte und dem visitierenden Dekan jedesmal nachzuweisen.« Der Gesangsunterricht ist aber »ohne Vernachlässigung der übrigen Lehrfächer« durchzuführen.
4) Es soll auch »außer den gesetzlichen Schul-Stunden« unterrichtet und für »die der Schule Entwachsenen namentlich an Sonntagen, besonders im Sommer, nach den Kirchen, öffentliche Choral-Sing-Übungen veranstaltet« werden.
5) »Den Organisten ist eine angemessene, einfache, klare und bestimmte Begleitung des Gesangs mit der Orgel zu empfehlen und ernstlich darauf zu sehen, daß sie in ihren Vor- und Nachspielen sich der Einmischung unkirchlicher, ja nicht selten frivoler Musik enthalten, und nicht, statt den Kirchen-Gesang zu leiten und zu heben, denselben verderben und verweltlichen.«
6) »In höchster Anerkennung der Wichtigkeit eines guten Kirchen-Gesangs und zur Ermunterung des Eifers für diejenigen Schul-Lehrer, welche, bei gleicher Treue in anderen wichtigen Lehrfächern, sich … vorzüglich auch außer den Schul-Stunden auszeichnen und nachhaltig wirken, haben SEINE KÖNIGLICHE MAJESTÄT jährlich sechs von der evangelischen Synode zu vertheilende Preise je von zehn Gulden ausgesetzt.«
7) Gegen Ende der Verordnung ist ein umfangreicher Fragenkatalog angegeben, über den die Dekane berichten sollen »auf dem Grund ihrer eigenen Beobachtungen und der Pfarramtlichen Berichte, und etwa auch anderer glaubwürdiger Zeugniße von stimmfähigen Männern über diesen Gegenstand«.
Die Verordnung schließt ab mit dem Wunsch »mögen alle, welche zur Verbesserung und Veredlung des Gesanges mitwirken sollen und können, die schöne Aufgabe mit Liebe ergreifen, und, wie in allen Dingen so auch hierin für Gottes Ehre und für der vaterländischen Kirche Wachsthum an innerem Leben aus frommen Triebe thätig seyn!«
Ob ein Lehrer aus Oberkochen jemals einen der ausgesetzten Preise erhalten hat, ist nicht bekannt; oder weiß eventuell jemand darüber etwas?
Quellen: Ev. Pfarrarchiv Oberkochen, BuG-1985

Volkmar Schrenk