Förster Wilhelm Braun wurde mit zwei Schüs­sen in den Rücken von einem Wilde­rer erschos­sen
Eine drama­tisch-tragi­sche Geschich­te von Ochsen­berg jährt sich zum 80. Mal

Von Joachim Ziller
Gedenk­stei­ne in der freien Natur erinnern die Nachwelt an heroi­sche oder tragi­sche histo­ri­sche Ereig­nis­se. Ein beson­de­rer Findling mit gussei­ser­ner Aufschrift steht in Ochsen­berg östlich des »Falchen­fel­des« und gedenkt einer Tragö­die, die sich vor genau 80 Jahren abspiel­te. Am 1. August 1926 wurde dort der aus Oberko­chen stammen­de Förster Wilhelm Braun von Wilder­er­hand ermordet.

Oberkochen
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Am 29. Oktober 1926 wurde im Schwur­ge­richts­saal in Ellwan­gen dieses drama­ti­sche Ereig­nis unter starker Anteil­nah­me der Bevöl­ke­rung verhan­delt. Angeklagt wegen »Mordes und erschwer­ten Först­erwi­der­stan­des« war der 56 Jahre alte Landwirt F. aus Ochsen­berg. Zu Grunde lag ein Tatbe­stand, der in der Gerichts­be­richt­erstat­tung des Heiden­hei­mer Tagblat­tes 1 so geschil­dert wurde:

Am Sonntag, dem 1. August 1926 wurde der 48 Jahre alte Förster Wilhelm Braun aus Oberko­chen, verhei­ra­tet und Vater zweier Kinder unter seinem Hochsitz im Waldteil Falchen tot aufge­fun­den. Neben ihm lag sein abgeschos­se­ner Drilling. Braun hatte im Rücken einen Schrot- und einen Kugel­schuss. Sehr bald erkann­te die Staats­an­walt­schaft, dass es sich nicht um einen Unglücks­fall handel­te, sondern dass der Forst­be­am­te aus etwa zehn Meter Entfer­nung rücklings erschos­sen worden war. Der Verdacht der Täter­schaft lenkte sich zunächst nicht auf den Angeklag­ten E. Es gelang der Krimi­nal­po­li­zei, den hartnä­ckig leugnen­den Mitwis­ser G., derart in die Enge zu treiben, dass dieser schließ­lich zugab, dass sein Schwie­ger­va­ter F. den Förster erschos­sen habe. Der darauf­hin verhaf­te­te Angeklag­te versuch­te auch jetzt noch stunden­lang zu leugnen und gestand erst, als ihm jede Einzel­heit seines Verbre­chens vorge­hal­ten wurde. In der Gerichts­ver­hand­lung gab der Angeklag­te zu, schon mehrmals Rehbö­cke erlegt, ohne einen Zusam­men­stoß mit einem Forst­be­am­ten, insbe­son­de­re mit dem ihm seit langem bekann­ten Förster Braun, gehabt zu haben.

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Ausführ­li­cher beschreibt das Heiden­hei­mer Tagblatt vom Montag die Tat:

»Am Sonntag, dem 1. August dieses Jahres, habe der Angeklag­te F. sich mit seinem Schwie­ger­sohn G. morgens um 4 Uhr zum Zweck gemein­schaft­li­chen Jagens am Waldran­de getrof­fen und sie hätten sich nach gemein­schaft­li­cher Strei­fe schließ­lich getrennt. G. sei in den Wald hinein­ge­pirscht, während er am Waldrand auf einem Pirsch­we­ge nach Wild ausge­schaut habe. Sein abschraub­ba­res Gewehr habe er, ebenso wie G., unter seinen Kleidern verbor­gen gehabt. Plötz­lich sei ihm Förster Braun auf etwa 15 Meter Entfer­nung mit schuss­be­rei­tem Gewehr gegen­über gestan­den und habe ihm zugeru­fen: »Halt, oder ich schie­ße«. Er sei darauf­hin stehen geblie­ben und Braun sei auf ihn zugetre­ten, habe ihn gefragt, wo er sein Gewehr versteckt habe und habe mit seinem Gewehr auf seine Brust gedeu­tet, wo sich offen­bar der Gewehr­lauf abgezeich­net habe.

Zu dem heran­tre­ten­den Förster habe er gesagt, so schnell schie­ße man nicht. Als dann Braun mit seiner linken, geschä­dig­ten Hand — Braun war Kriegs­be­schä­dig­ter — nach der Brust­ta­sche gegrif­fen habe, habe er ihm sein Gewehr, das er als einen Drilling, dessen Hähne gespannt waren, erkannt habe, aus der rechten Hand geris­sen. Braun sei darauf einige Schrit­te zurück­ge­wi­chen und habe ein kleines Terze­rol (eine kleine Pisto­le; d. Red.) gegen ihn erhoben. Um den Förster mit dem Schie­ßen zuvor zukom­men, habe er den Drilling des Försters herauf genom­men und im Aufzie­hen einen Schuss gegen diesen abgege­ben. Nach seiner Ansicht müsse er den Förster auch getrof­fen haben. Diesem sei der Hut vom Kopfe gefal­len und er habe einen Wehschrei ausgestoßen.

Darauf habe sich der Förster zur Flucht gewen­det und sei einem Acker entlang dem nahen Feldweg zu und dann auf diesem entlang gelau­fen. Da er überzeugt gewesen sei, dass er, wenn der Förster nun doch davon komme, streng bestraft werde, habe er sich nach kurzem Besin­nen entschlos­sen, dem Förster zu folgen und ihn durch Erschie­ßen zu töten. Er sei daher dem Förster, der einen ziemli­chen Vorsprung gehabt habe, nachge­rannt, bis er — nach etwa 150 Metern — dem Förster auf 10–12 Meter nahege­kom­men war. Im Laufen habe er den einen Hahnen wieder gespannt und als er den Braun erreicht habe, in der Überzeu­gung, ihn nunmehr bestimmt zu töten, einen weite­ren Schuss auf ihn abgege­ben. Braun sei im Feuer zusam­men­ge­bro­chen und habe nur noch ein wenig mit den Schul­tern gezuckt.

Dem herbei­ge­eil­ten G. habe er die Tat gebeich­tet und ihn überre­det, den Förster zu seinem in der Nähe befind­li­chen Hochsitz zu bringen und einen Unfall vorzu­täu­schen. Der Hund des Försters, der bei seiner Leiche wachte, wurde an den Hochstand gebunden.

Über seine Beweg­grün­de gab F. in der Gerichts­ver­hand­lung an, wie die Zeitung zitiert: »… dass er seit seiner Rückkehr aus dem Felde aufge­regt gewesen sei. Den ersten Schuss habe er abgege­ben, um von dem Förster nicht mit dem Terze­rol erschos­sen zu werden. Durch den Rückstoß des ersten Schus­ses sei er erschro­cken und in der Verwir­rung habe er die Verfol­gung des Försters aufge­nom­men und diesen erschossen.

Die Witwe des Försters Braun schil­der­te in ergrei­fen­der Weise, wie sie sich am Sonntag­mor­gen in der Unruhe über das Ausblei­ben ihres Mannes mit ihren Kindern auf die Suche nach dem Vermiss­ten begeben habe und schließ­lich vor der Leiche ihres Mannes gestan­den habe.«

Wichtig war auch die Aussa­ge des Försters Häber­le, über die das Tagblatt schrieb:

»Der Sachver­stän­di­ge Förster Häber­le brach­te im Zusam­men­wir­ken mit dem während der Verhand­lung weiter zugezo­ge­nen Sachver­stän­di­gen Polizei­haupt­mann Knörin­ger und Stadt­förs­ter Wolf ein neues überra­schen­des Moment vor. Die Sachver­stän­di­gen wiesen nämlich überein­stim­mend nach, dass der Angeklag­te bei der Verfol­gung nicht nur den abgeschos­se­nen Hahnen neu gespannt haben musste, sondern auch noch die Umstel­lung des Schlag­bol­zens auf den Kugel­lauf vorge­nom­men haben musste und entwe­der den Kugel­ab­zugs­bü­gel gesto­chen oder beide Hahnen gleich­zei­tig abgedrückt haben musste. Damit war erwie­sen, dass der Angeklag­te, um sicher zu gehen, sich bei der Verfol­gung entschlos­sen habe, einen Kugel- und Schrot­schuss gleich­zei­tig auf den Förster abzugeben.«

Oberamts­arzt Dr. Walz führte in seiner Verneh­mung aus, dass der Kugel­schuss unbedingt tödlich gewesen sei. Zu bewer­ten hatte man, ob es um Mord oder Totschlag ging d.h. ob der Angeklag­te mit oder ohne Überle­gung handel­te. Oberstaats­an­walt Bockel begrün­de­te die Mordan­kla­ge damit, dass das Verhal­ten des Angeklag­ten nach der Tat mit Sicher­heit seine Erregung nicht in dem Maße überschrit­ten hätte, die jeden Mensch ergrei­fe, der einen Anderen töten wolle. »Eine etwa vorhan­de­ne Erregung müsse bei dem beschwer­li­chen Lauf über 150 Meter verebbt sein«. Rechts­an­walt Christ­lieb bezeich­ne­te den Angeklag­ten als einen verschlos­se­nen, stillen und naiven Hinter­wäld­ler, dem die Fähig­keit, Reue zu zeigen, fehle. Er beantrag­te Totschlag unter Zubil­li­gung milde­rer Umstände.

Über die Urteils­ver­kün­dung schreibt das Heiden­hei­mer Tagblatt:

»Nach zweistün­di­ger Beratung verkün­de­te das Gericht abends gegen 8 Uhr folgen­des Urteil: Der Angeklag­te wird wegen eines Verbre­chens des erschwer­ten Forst­wi­der­stan­des in Tatein­heit mit einem Verbre­chen des versuch­ten schwe­ren Totschlags zu der Zucht­haus­stra­fe von 3 Jahren und wegen eines Verbre­chens des Mordes zur Todes­stra­fe und dauern­der Aberken­nung der bürger­li­chen Ehren­rech­te verurteilt.

Die Begrün­dung ging im Wesent­li­chen dahin, dass das Gericht dem Angeklag­ten glaub­te, dass er den ersten Schuss ohne Überle­gung, um sich der Festnah­me zu entzie­hen, nicht aber aus Furcht vor dem finger­lan­gen Terze­rol abgege­ben habe. Den zweiten Schuss habe er aber dann mit Überle­gung abgeben. Das ergebe sich nicht zuletzt daraus, dass er zielbe­wusst alle schwie­ri­gen Handgrif­fe an dem Drilling vornahm und, als er den Förster erreicht hatte, ruhig stehen blieb und kaltblü­tig einen gutge­ziel­ten Schuss abgab. Auch das Verhal­ten nach der Tat zeige deutlich, dass keine starke Gemüts­er­re­gung vorge­le­gen habe.

Das Urteil wurde später im Buch von Dr. Wilfried Ott »Ich bin ein freier Wildbret­schütz« — Geschich­te und Geschich­ten um die Wilde­rei — ausführ­lich beschrie­ben. Dr. Wilfried Ott leite­te bis Febru­ar 1997 als Landes­forst­prä­si­dent die Landes­forst­ver­wal­tung im Baden-Württem­berg im Minis­te­ri­um Ländli­cher Reim in Stutt­gart. In dem im DRW-Verlag erschie­ne­nen Buch unter­such­te er ausführ­lich die Geschich­te. Die Todes­stra­fe wurde später in eine lebens­lan­ge Zucht­haus­stra­fe umgewan­delt, der Mörder richte­te sich selbst. Er erhäng­te sich in seiner Gefäng­nis­zel­le in Hohen­a­s­perg am 29. Septem­ber 1929.

Bericht 501 — Teil 2

Tragi­sche und drama­ti­sche Einzel­hei­ten der Tat schil­der­te später der Krimi­nal­be­am­te Otto Busdorf, der in diesem Fall ermit­tel­te. In einem Buch berich­te­te er, dass Förster Wilhelm Braun am 31. Juli 1926 gegen 17.00 Uhr sich von seiner Frau verab­schie­de­te, um auf einen Bock anzusit­zen. Er wohnte in Oberko­chen im Jäger­gäß­le. Seiner Frau sagte er, dass er entwe­der abends spät oder am anderen Morgen heimkeh­ren werde. Dann werde er in seiner Jagdhüt­te übernach­ten. In den frühen Morgen­stun­den kam es dann zu dem tödli­chen Zwischen­fall. Der Täter E. wollte nach der Tat den Anschein erwecken, so Busdorf, dass der Förster einem Unfall zum Opfer gefal­len sei. »So legte er gemein­sam mit dem Mitwis­ser G. die Leiche unter die Leiter an der Gabel einer Zwillings­bu­che, an der sich der Hochsitz befand. Drilling und Hut legten sie daneben, dann fingen sie den Hund an der nachschlei­fen­den Leine und befes­tig­ten ihn damit an der Leiche seines Herrn«.

Nach dem Frühstück wollte F. dann mit seinen Kindern in den Wald gehen, um Beeren zu suchen und dabei zufäl­lig die Leiche »finden«. Busdorf erzählt weiter: »Tatsäch­lich begab er sich mit seinem 18-jähri­gen Sohn und seiner 13-jähri­gen Tochter in den Waldteil, in dem die Leiche lag und führte beim Beeren­su­chen die Kinder so, dass das kleine Mädchen auf den toten Förster stoßen musste. In der Nähe des Hochsit­zes sprang der an der Leiche gefes­sel­te Teckel das Kind wütend an, es sah den Toten liegen und lief zurück: »Dort drüben liegt ein Jäger, Vater«. Zu seinen Kinder sagte dann der Täter: »Hier ist ein Unglück gesche­hen, der Förster ist herun­ter gestürzt und hat sich dabei erschossen!«.

Weiter führt Busdorf in seinem Bericht an: »Dann ging er mit den Kindern zum Förster Häber­le und teilte ihm mit, dass sein Kolle­ge Braun verun­glückt sei und tot unter dem Hochsitz liege. Sofort machte sich der Beamte fertig und bat ihn an die Stelle zu führen. F. erklär­te jedoch, dass er erst zu Mittag esse müsse, was er auch in aller Gemüts­ru­he tat. Dann führte er den Beamten an die Fundstelle«.

Inzwi­schen hatte sich Frau Braun, durch das Ausblei­ben ihres Mannes beunru­higt, mit ihren beiden Söhnen aufge­macht, den Vermiss­ten zu suchen. Dabei stießen sie auf einen Schäfer, der in der Nähe des Waldes nachts seine Schafe einge­zäunt hatte. Den Förster habe er nicht gesehen, sagte er und fragte, ob der Beamte einen Hund mitge­nom­men habe, denn seit 5 Uhr morgens belle drüben im Wald fortge­setzt ein Hund. Auch habe er vorher zwei Schüs­se fallen hören. Nahezu zeitgleich kamen dann die Först­erfrau und ihre Söhne und der Täter mit Förster Häber­le an den Hochsitz.

Nachmit­tags wurde durch das zustän­di­ge Amtsge­richt die Tatbe­stands­auf­nah­me vorge­nom­men, wozu auch der »Zeuge« E. hinzu­ge­zo­gen wurde. Dabei erklär­te er dem Richter, so berich­tet Busdorf ausführ­lich, »wie er die Leiche gefun­den habe. Zur Demons­tra­ti­on, dass nur ein Unglücks­fall vorlie­gen könne, ergriff er dabei mehrmals die Leiche, hob sie in die Höhe und ließ sie in der hohls­ten Weise nieder­fal­len, was bei den Umste­hen­den großen Unwil­len erreg­te, bis der Richter gegen F. einschritt«. E. wollte zeigen, dass Braun auf dem Hochsitz einge­schla­fen sei. Dann sei ihm das Gewehr entfal­len, habe sich dabei entla­den und den Förster getötet.

Noch auffäl­li­ger, so erinnert sich Busdorf, war das Beneh­men des Mörders, als der Arzt die Leiche unter­such­te und dabei sofort feststell­te, dass nicht ein Unglück, sondern Tötung durch fremde Hand vorlag. Immer wieder versuch­te F. den Arzt davon zu überzeu­gen, dass der Förster ohne jeden Zweifel in der von ihm gezeig­ten Weise verun­glückt sei.

Oberkochen

Groß war die Anteil­nah­me am Tod des Försters, über den die Aalener Kocher­zei­tung am 2. August 1926 schrieb: »Herr Braun war ein tüchti­ger, pflicht­be­wuss­ter Forst­be­am­ter und hier allseits beliebt. Er stand im 49. Lebens­jahr und wurde vor 8 Jahren von Flein­heim nach hier versetzt.«

Über die Beerdi­gung schrieb Volkmar Schrenk im Amtsblatt der Stadt Oberkochen:

»Am 4. August beweg­te sich ein Leichen­zug durch Oberko­chen, wie man ihn zuvor nie gesehen hatte. Die gesam­te Einwoh­ner­schaft nahm Anteil; Kolle­gen, Vereins­ka­me­ra­den; Braun war Ausschuss­mit­glied im Vetera­nen- und Militärs­ver­ein gewesen, Forst­di­rek­ti­on, Holzhau­er­ge­sell­schaf­ten, Albver­ein hatten Abord­nun­gen mit Fahnen und Kränzen entsandt. Am Krieger­denk­mal am Linden­brun­nen sang der Männer­chor einen Trauer­cho­ral und der evange­li­sche Fried­hof konnte die Trauer­ge­mein­de gar nicht fassen. Selbst der zum Zeitpunkt der Beiset­zung noch nicht gefass­te Mörder hatte sich mit trauern­der Miene am offenen Grab eingefunden.

Ortspfar­rer Stöck­le hielt die Trauer­an­spra­che und fand ergrei­fen­de Worte für den Verstor­be­nen, aber auch tröst­li­che Gedan­ken für Frau Braun und ihre beiden noch minder­jäh­ri­gen Söhne. Der Gedenk­stein trägt die Worte: »Zum Geden­ken an Förster Braun, in treuer Pflicht­er­fül­lung durch Wilder­er­hand am 1. August 1926 gefallen.«

Joachim Ziller

Quellen:
Heiden­hei­mer Tagblatt, Volks­blatt für die Oberäm­ter Heiden­heim, Aalen, Geislin­gen, Gmünd, Neres­heim und Ulm vom 1. Novem­ber 1926.
Wilddie­be­rei und Förster­mor­de von Otto Busdorf, Neumann-Neudamm-Verlag Kapitel: Kaltblü­tig überlegt, Der Förster­mord bei Ochsen­berg 1. August 1926.
Volkmar Schrenk: Heimat­ver­ein Oberko­chen, Oberkochen/Geschichte, Landschaft Alltag, Bericht Nr. 143 Seite 707−708÷1991, »Bürger und Gemein­de«, Amtsblatt der Stadt Oberkochen.

Weite­re Recher­chen:
Ein Zeuge schwieg, die Geschich­te eines Förster­mord .von Richard Wolf in »Bürger und Gemein­de« Nr. 48/1974 Dr. Wilfried Ott »Ich bin ein freier Wildbret­schütz« — Geschich­te und Geschich­ten um die Wilde­rei vor, Stutt­gart. In dem im DRW-Verlag erschie­ne­nen Buch unter­such­te er ausführ­lich die Geschich­te. Ein Dank für Recher­che­ar­bei­ten gilt Jürgen und Gert Robl, Chris­ti­ne Hartmann, Hermann Eberhardt und Ulrich Renz. Bildma­te­ri­al: Foto der Familie, zur Verfü­gung gestellt vom Heimat­ver­ein Oberkochen.

Bildma­te­ri­al: Foto der Familie zur Verfü­gung gestellt vom Heimat­ver­ein Oberko­chen, Foto des Gedenk­stei­nes von Hubert Neuburger.

Für die umfang­rei­chen Recher­chen gilt dem Vorsit­zen­den des Oberko­che­ner Heimat­ver­eins, Dietrich Bantel, ein beson­de­rer Dank.

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