Am 21. Juni 1852 schrieb Pfarrer Dürr ins Protokoll des Evangelischen Kirchenkonvents:
»Am gestrigen Sonntagmorgen erschien Polizeidiener Müller und beklagte sich über den ledigen Melchior Grün (*), Schmiedgeselle von hier, der am Samstag, als er nachts 10 Uhr an der Tür des Pfarrhauses stand, gegen ihn grobe Reden und Beschuldigungen ausgestoßen habe … « Daraufhin machte sich der Evangelische Kirchen-Convent große Mühe, um diesen nächtlichen Vorfall aufzuklären (wir berichteten schon darüber). Nachdem sich das ans Pfarrer Dürr, Schultheiß Wingert und den Räten Widmann, Sapper, Wirth und Mek bestehende Gremium am 21. Juni nach Anhörung von Polizeidiener Müller und dessen Kontrahenten Melchior Grün vertagt hatte, wurde der wahrhaftig nicht »kurze Prozeß« am folgenden Tag fortgesetzt.
Freche Lügen
Zunächst wurde dem Polizeidiener die Aussage seines Kontrahenten vorgelesen, der behauptet hatte, Müller habe die Pfarrmagd im Arm gehalten und dann, als er dazwischen gefahren sei, kläglich gebettelt, er solle ja darüber nichts verlauten lassen. Dazu konnte Müller nur mit den Achseln zucken und die Aussage »als freche Lüge mit Entrüstung zurückweisen«: Das Ganze sei ein Racheakt junger Burschen und deren Rädelsführer Grün, weil er sie kürzlich wegen des Unfugs in der Mainacht angezeigt habe.
Falsche Zeugen?
Als erster Zeuge wurde Jonathan Honokel (*), Roßknecht des Hirschwirts, vernommen, der dem Trio Grün, Wildmeister, Itzelberger (*) den entscheidenden Tip gegeben hatte. (*): Namen geändert!
Honokel wollte »vom Hinterhof des Hirschwirtshauses in einer Entfernung von kaum 20 Schritten Polizeidiener Müller erkannt und gesehen haben, wie dieser die Magd umarmte«. Daß Müller bettelte, nichts nach außen verlauten zu lassen, hatte der Roßknecht jedoch nicht gehört. Dagegen behauptete Johann Georg Wildmeister als zweiter Zeuge genau das Gegenteil und gab zu Protokoll: »Daß Müller die Magd im Arm hatte, habe ich nicht gesehen«, räumte jedoch ein, Müller sei Grüns barschen Reden öfters mit »nur still, nur still, ich muß mich schämen« entgegengetreten«. Auch der dritte Zeuge, Johann Georg Itzelberger konnte sich nicht erinnern, Zudringlichkeiten des Polizeidieners gesehen zu haben. Allerdings sei davon die Rede gewesen, still zu sein und keinen großen Lärm zu machen.
Damit wurden die Untersuchungen »zu später Stunde« wiederum vertagt, und zwar ohne die Pfarrmagd, die doch zweifellos eine Schlüsselstellung bei der gesamten Angelegenheit innehatte, zu Worte kommen zu lassen. Ob dies bei der nach vier Tagen einberufenen Verhandlung noch beabsichtigt war, oder ob Pfarrer Dürr seine Magd aus der Sache heraushalten wollte, läßt das Protokoll nicht erkennen.
Polizeidiener Müller nützte jedoch die Vertagung, um den Tatort nochmals genau zu inspizieren, — und dabei machte er eine Entdeckung, welche die Situation zu seinen Gunsten radikal verändern sollte.
Entscheidender Lokaltermin
Vier Tage später trat der Kirchenkonvent wieder in Sachen Müller gegen Grün zusammen. Nach Verlesung der bislang angefallenen Protokollnotizen wies der Polizeidiener die Anschuldigungen der vier Burschen wiederum als Racheakt zurück. Dann aber tischte er der Kommission seine »Entdeckung« auf und sagte: »Es ist gar nicht möglich, vom Hinterhof des Hirsch die untere Eingangstür des Pfarrhauses zu sehen«.
Diese Feststellung schlug wie eine Bombe ein. Der Konvent beraumte augenblicklich einen Lokaltermin an, begab sich in den Hinterhof des Hirsch, Müller stellte sich an der Tür zum Pfarrhaus auf (nur auf die Magd wurde verzichtet) — und siehe da, Grün konnte tatsächlich nicht gesehen haben was auch immer an der Tür des Pfarrhauses geschehen sein mochte!
Urteil
Als sich diese Erkenntnis beim Kirchenkonvent durchgesetzt hatte, atmeten alle Mitglieder hörbar auf. Nun konnten sie endlich nach dreitägigen Beratungen ein Urteil fällen. Melchior Grün erhielt, »um dem gekränkten Polizeidiener Satisfaktion zu verschaffen«, eine Geldstrafe über 1 Gulden 30 Kreuzer, Jonathan Honokel hatte »1 Gulden zu bezahlen wegen Anstiftung zum Unfug und unrichtiger Angaben«. Die beiden anderen Beteiligten, die nur aus sicherer Entfernung zugeschaut hatten, blieben ungeschoren.

Nun wurden die Verurteilten in der »Rekursbelehrung« noch über die Einspruchsmöglichkeiten unterrichtet. Doch erschienen Grün und Honokel einen Tag später bei Pfarrer Dürr mit »der Erklärung, die kirchenkonventliche Strafe anzuerkennen und dieselbe bezahlen zu wollen«.
Nach all diesem scheint der Polizeidiener vollständig rehabilitiert nicht mehr in Fadenkreuz der ledigen Burschen gestanden zu haben, zumal auch Pfarrer Dürr versprochen hatte, »Müller, gegen dessen sittliches Betragen nicht das mindeste Nachteilige gesagt werden kann«, künftig kräftig zu unterstützen, »wenn er versucht, dem rohen Treiben der ledigen Leute Einhalt zu gebieten«.
Volkmar Schrenk