Die folgende Begebenheit, die sich vor über 250 Jahren in Oberkochen zutrug, genau am 22. April des Jahres 1746, also wenige Jahre, bevor das sogenannte »Aalener Protokoll« (1749) die kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten in Oberkochen zu einer Zeit regelte da es hier 2 Bürgermeister gab, nämlich einen ellwangisch fürstpröpstlich katholischen und einen königsbronnisch württembergisch evangelischen, habe ich im evangelischen Todten-Buch entdeckt. (1)
Wenn diese Geschichte nicht so traurig wäre, wäre sie ziemlich lustig — man muß sich die ganzen Umstände und Beschreibungen illustriert vorstellen, oder als Fernsehreportage.
Damit nicht der Eindruck entsteht, daß im alten Oberkochen nur die Katholiken den Protestanten Knüppel zwischen die Beine geworfen haben, sei im Anschluß an die Begebenheit (1) eine 2. Begebenheit berichtet, die Herr Schrenk vor einiger Zeit beim Studium der Bücher des evangelischen Kirchenkonvents gefunden hat, und zwar auf den Spuren des Namens »Wiedenhöfer«. Begebenheit 2 ereignete sich am 9. März des Jahres 1855 — hier wurden evangelische Jugendliche gegen den katholischen Pfarrer ausfällig.
Da die Geschichten »verjährt« sind, ist nicht damit zu rechnen, daß sie »bös Blut« hervorrufen — im Gegenteil: Sie sollen zeigen, daß wir heute, 250 bzw. 150 Jahre danach, doch ein gutes Stuck dazugelernt haben. Dennoch gilt, was die alten Römer sagten: »SEMPER ALIQUID HAERET«, was da heißt: »Es bleibt immer etwas hängen«.
Lesen Sie die beiden Begebenheiten »SINE IRA ET STUDIO«, das heißt »ohne Zorn und Ereiferung«, und ordnen Sie sich fröhlichen Sinnes in Ihre Ebene ein.
Dietrich Bantel

Begebenheit (1)
Im Ehe- und »Todten-Buch« der evangelischen Kirchengemeinde ist unter dem Datum vom 22. April 1746 vermerkt, daß eine Frau begraben wurde, die im »Bettelhauß« (Armenhaus — Abbildung im Heimatbuch Seite 75) gelebt hatte, und die »in 36jähriger Ehe / mit ihrem Mann / 13 Kinder erzeuget, unter welchen von 2 Töchtern sie 19 Enkel erlebte, war im Alter elend und starb am hitzigen Fieber, alt 62 Jahr, 5 Monate, 21 Tag.«
Der Pfarrer fügte im »Todten-Buech«, das weit ins 17. Jahrhundert zurückreicht, einen besonders ausführlichen Kommentar bei, der die näheren Umstände der Bestattung, die einem konfessionellen Kleinkrieg gleichkommt, beschreibt.
Hier der Kommentar in wörtlicher Übertragung aus einer nicht leicht zu lesenden deutschen Handschrift. Wo nötig, sind Erläuterungen angefügt:
»Wegen dieser Leich setzte es mit den Katholiken Scheußlichkeiten, und obgleich Pastor (der evangelische) sich vil Mühe gegeben, mußte er doch auß Hoehrigkeit des Oberamts (das Wort »Hoehrigkeit« ist unleserlich — gemeint ist jedenfalls eine unumgängliche Anordnung) wiewohl protestando, nachgeben. Dan (Denn) das Weib erkrankte im gemeinschaftl. Bettelhauß, wo sie ihrer Tochter abgewartet und starb daselbst. Nun wolte sie Pastor mit Gesang und Klang vergraben, Gegenteil (also die Katholiken) es aber nicht gestattete. Wie sie vorgaben, Ellwang war allein im Bettelhauß und auf der Gemeinde grunds hier. (d. h.: die Katholiken bestanden darauf, daß das Armenhaus auf Grund und Boden der katholischen Kirchengemeinde steht, und der Abtransport der Leiche nicht katholisches Gelände, also den Mühlbuckel herauf, erfolgen könne). Was wir aber (die Evangelischen) verneinen. Und weil dies das 1ste Ellwanger Todte im Bettelhauß seit der alemer (Aalener) Conferenz ist (gemeint ist eine Vorberatung zum Aalener Protokoll von 1749), so suchten wir Württemb. in gleiches Territorial- und parochialrecht (kirchengemeindliches Recht) zu setzen, wurden aber vom Oberamt verlaßen. (Offenbar hatten dort die Katholiken das Sagen).
Doch damit wir nicht alles vergeben, so stellte der Pastor die Leiche so an: Die Träger brachten die Bar vom Bettelhauß bis über den Steg, dann folgte ihnen der Leichprozeß und giengen der unter Mühle (Scheerermühle) zu, wo nure Württemb. Boden. Dort wartete das Gesang, und das Geläut fing an. Die Leich aber ging durch des Hieschw. scheuern (durch die Hirschwirt-Scheuer) in Kirchhof, obgleich nun die Kathol. alles im gewehe hatten (d. h.: zähneknirschend zusehen mußten), traueten sie sich nicht, uns auf dies Art anzugreifen, und ging alles sicher ab.«
Begebenheit (2), Geschehen d. 9. März 1855
»Sodann wurden ferner vor, den Kirchenconvent vorgefordert Johann Georg Widenhöfer, ledig, 27 Jahre alt und Johann Georg Beiswanger, ledig, 28 Jahre alt, welche beide von dem katholischen Pfarrer Desaller bei dem evangelischen Pfarramte verklagt worden sind, daß sie ihn am 18. Februar nachts um 10 Uhr, als er aus dem Gasthaus zum Ochsen nach Hause gegangen sei, unten an der Haustüre beleidigt haben, indem sie, während er an ihnen, diese in sehr unanständiger Stellung dagestanden seien, ihm die Worte zugerufen haben: »Da geht der katholische Pfaff jetzt auch nach Haus, der sollte schon lange daheim bei seiner (Köchin) …-« (Klammer und Punkte im Original!)
Pfr. Desaller kehrte auf diese Worte hin sogleich um und eilte den beiden Burschen, die sodann in den Ochsen hinaufgingen, nach und stellte sie noch unter der Stubentüre über ihre ihm zugefügte grobe Beleidigung zur Rede, worauf sie dieselbe ihm ableugneten und angaben, sie haben gesagt »Da fährt auch noch so spät ein Wagen nach Königsbronn«.
Die beiden ledigen Burschen wurden nun vorgefordert und nachdem ihnen die vorstehende Angabe vorgelesen worden war, zur Äußerung darüber aufgefordert. Sie gaben an, daß das meiste an der gegen sie erhobenen Anklage unwahr sei. Sie seien nicht in einer unanständigen Stellung dagestanden, auch ziemlich weit von Hrn. Pfarrer entfernt, als derselbe an ihnen vorübergegangen sei. Da habe dann allerdings einer von ihnen, Widenhöfer, gerufen: »jetzt geht ja der Pfaff erst nach Hause, jetzt hat’s nichts zu sagen«. Den Beinamen »katholisch« habe er nicht gebraucht, ebensowenig die weiteren Worte, welche nach Hrn. Pfarrer Desallers Angaben ihm nachgerufen worden sein sollen. Sie berufen sich auf einen Dritten, der auch bei ihnen gestanden sei als Zeugen, nämlich den katholischen Hafnergesellen Christian Schmid aus Wißgoldingen, der hier in Arbeit steht. Derselbe wird vorgerufen und aufgefordert, den Hergang an jenem Sonntagabend der Wahrheit gemäß zu erzählen. Derselbe gibt an, Pfarrer Desaller sei an ihnen vorbeigegangen und habe der Widenhöfer gesagt: »Wenn der Pfaff erst heimgeht, dann ist’s bei uns auch noch Zeit«. Auf diese Worte hin sei Hr. Pfarrer Desaller zurückgekommen und habe sie alle drei zur Rede gestellt. Befragt, ob Widenhöfer dem Hrn. Pfarrer geantwortet habe, er habe von einem Wagen gesprochen, der noch so spät nach Königsbronn fahre, weiß der Zeuge nichts anzugeben; er will dies nicht gehört haben.
Die Angeklagten nebst dem Zeugen Schmid haben nun abzutreten und der Kirchenkonvent beratet sich über die zu erkennende Strafe, welcher nur der Angeklagte Widenhofer schuldig befunden wird. Der Kirchen-Convent beschließt, außer einem ernsten Verweise für sein ungebührliches Benehmen gegen den Hrn. Pfarrer Desaller, den Widenhöfer in eine Geldstrafe von 1 Gulden zu verfällen. Demselben wird dieses unter der gesetzlichen Rekursbelehrung eröffnet und die Burschen unter ernstem Verweise entlassen.
Der Betroffene verzichtet auf den Rekurs! t. Widenhofer
Lehrer Stingel
Der Kirchen-Convent
Pfarrer Dürr, Schultheiß Wingert, Meck, Sapper, Wirth