Der Bericht über den Königlichen Oberförster Carl Weiger, Ehrenbürger von Oberkochen, veranlaßte eine Reihe von Bürgern zu ergänzenden Angaben.
Der Archivar des Katholischen Kirchenchors lieferte einen uns unbekannten u.a. von Carl Weiger unterzeichneten und nachstehend abgedruckten Pressebericht und an alle Katholiken Württembergs gerichteten Aufruf:
Notschrei von der »Verjährungskirche« Oberkochen
Schon seit Jahrzehnten war die Oberkochener kath. Kirche zu klein und baufällig. Die Baufälligkeit hatte in der Folge derart zugenommen, daß nach dem sachverständigen Gutachten der Bautechniker die Abhaltung des Gottesdienstes lebensgefährlich war. Infolge dessen erfolgte der polizeiliche Schließungsbefehl. Die Kirche wurde abgebrochen und aus dem Abbruchsmaterial eine Notkirche erstellt. Wer baut nun die neue Kirche?
Ursprünglich war die geistliche Regierung in Ellwangen — Oberkochen bildete ehemals einen Teil der altellwangen’schen Herrschaft — baupflichtig. Mit der Einziehung der geistlichen Güter ist, wie die Gemeinde geltend macht, die Baupflicht auf den Staat Württemberg übergegangen.
Schon in den 1840er-Jahren wendete sich die Vertretung der kath. Gemeinde an den Staat um Erfüllung dieser Pflicht; diese und die später gestellten Bitten wurden abschlägig beschieden und eine diesbezügliche Pflicht vom Staat bestritten.
Damit war für die Gemeinde die Notwendigkeit gegeben, ihr gutes Recht klägerisch durchzusetzen. Durch Urteil des Kgl. Landgerichts Ellwangen vom 15. Mai 1896 wurde auch wirklich die Baupflichtigkeit des Staates ausgesprochen, aber gleichwohl die Klage der Gemeinde abgewiesen, weil der Staat die Einrede der Verjährung erhob. Das Oberlandesgericht und Reichsgericht haben die Einrede der Verjährung und die Klageabweisung wegen Verjährung bestätigt; mit der Rechtsfrage, ob das Bestreiten der Baupflicht seitens des Staats überhaupt begründet gewesen wäre, hatten sich die zwei höheren Gerichte nicht zu befassen, weil diese Frage infolge der Verjährungseinrede belanglos wurde.
Heute liegen die Verhältnisse so:
Der Staat ist von dem Landgerichte als baupflichtig erklärt, er stützt sich aber auf sein formales Recht und weigert sich zu bauen, weil die Klage verjährt sei. Daran ist nichts mehr zu ändern.
Es tritt nun an die katholische Gemeinde die Pflicht heran, zu bauen. Auf sich selbst angewiesen, aber kann dieselbe, da sie fast ausschließlich dem Arbeiter, Kleingewerbe und kleinbäuerlichen Stand angehört, und dazu vor einem dringenden Schulhausneubau steht, unmöglich die Kosten des Neubaues, die für 1000 Seelen auf 100000 Mark veranschlagt sind, bestreiten. Zwar ist ein Baufonds vorhanden, allein derselbe ist infolge der hohen Prozeßkosten auf kaum 1800 Mark herabgeschmolzen.
So ist zur Zeit die hiesige finanzielle und kirchliche Notlage die denkbar größte und die katholische Gemeinde Oberkochen die dürftigste des ganzen Landes.
Deshalb wenden sich die Unterzeichneten an die schon tausendmal erprobte Opferwilligkeit ihrer Glaubensgenossen in Württemberg mit der dringendsten Bitte um milde Beiträge für den hiesigen Kirchenbau.
Tausende von Mark gehen alljährlich nach Berlin, es ist recht: die Kirchennot in Berlin ist groß. Tausende gehen nach Schweden, es ist lobenswert: die dortigen kirchlichen Verhältnisse sind schlimm. Wenn aber im eigenen Lande eine derartige Not besteht, die vom hochw. Herrn Kapitularvikar anerkannt ist, wer mag es den Unterzeichneten verübeln, wenn sie in erster Linie einen Notschrei ins Land hinaus gehen lassen und in erster Linie um Hilfe und Unterstützung bitten. Jede, auch die kleinste Gabe ist unter herzlichem Vergelt’s Gott willkommen.
Wolle das göttliche Herz Jesu, die liebe Mutter Gottes, die hl. Apostel Petrus und Paulus, zu deren Ehren die Kirche gebaut werden soll, uns viele edle, herzensgute Wohlthäter zuführen.
Oberkochen, den 3. September 1898
Für den Kirchenstiftungsrat«
Pfarrverweser: Bucher,
Schultheiß: Bezler, Verw.-Aktuar Oberförster: Weiger
Oberförster Weiger war dem Bericht zufolge Mitglied des Kirchenstiftungsrates.
Weiger ist nach den Mitgliedsbüchern umgehend nach seinem Herzug nach Oberkochen, 1894, in den Kirchenchor eingetreten. Nach 14 Jahren, im Lauf des Jahres 1908, ein Jahr vor seiner Zurruhesetzung, trat er aus dem Chor aus, blieb jedoch bis 1910 zahlendes passives Mitglied, — d.h. auch noch nach seinem Wegzug nach Herrlingen bei Ulm, wo er 1911 verstarb.
Während seiner aktiven Zeit im Chor verwendete er sich mehrere Male für Bazareinkäufe (Weihnachtsfeiern und andere Veranstaltungen zugunsten des Kirchenneubaus). Seine Gemahlin, Frau Rosa Weiger, war nicht nur Pianistin, sondern führte auch das Kassenbuch des Kirchenchors.

Inzwischen konnte auch bestätigt werden, daß Oberförster Carl Weiger, wie vermutet, tatsächlich im Jahre 1894, also ebenfalls in seinem ersten Amtsjahr in Oberkochen, die Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins gegründet hat.
Allerdings spricht vieles dafür, daß diese Ortsgruppe bereits 3 Jahre früher, 1891, von unserem bisher noch völlig unbeleuchteten ältesten Ehrenbürger, Oberförster Fröhner, gegründet worden ist, und demnach eigentlich in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen hätte feiern können.
Vor über 7 Jahren erschien im Amtsblatt »Bürger und Gemeinde« vom 25. Mai 1984 anläßlich des 90-jährigen Bestehens der Oberkochener Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins eine »Kleine Chronik« des Vereins. Diese lautet für das Jahr 1894:
»Forstamtsvorstand Oberförster Weiger gründet in Oberkochen eine SAV-Ortsgruppe. Erste Mitglieder waren Schultheiß Bezler, die Geistlichen Brecht und Breitenbach, die Fabrikanten Bäuerle, Günther, A. Leitz sen., Zimmermann Ernst und Hirschwirt Nagel. In der Ausgabe der SAV-Blätter vom Januar 1892 werden neben Oberförster Fröhner schon einige der Vorgenannten als AV-Mitglieder genannt. Demnach gab es schon 1891 eine kleine Gruppe des Albvereins in Oberkochen, bevor noch der Nordostalbgau bestand.«
Im Jahresband der »Blätter des Schwäbischen Albvereins« ist Oberförster Carl Weiger bereits 1896 als Vertrauensmann geführt, — d.h. spätestens in diesem Jahr hatte er die Leitung der Ortsgruppe, — wahrscheinlich hatte er sie gleich von 1894 an, — dies wird noch nachzuweisen sein.
1906 ist Weiger als einer der Obmänner des Hauptvereins nachzuweisen. Ersatzmann ist Josef Mahler. 1909 ist Weiger auf der Mitgliederversammlung des SAV in Nürtingen, und zwar als Vertreter im erweiterten Hauptausschuß.
Eine ausgesprochen exklusive Ergänzung zum Persönlichkeitsbild des Königlichen Oberförsters und Ehrenbürgers Carl Weiger trug ein Oberkochener bei, dessen Mutter im königlichen Forsthaus Dienste geleistet hatte. Aus ihren Erzählungen war immer hervorgegangen, daß es bei dem »barocken«, umgänglichen, aktiven, gewandten und trinkfesten Oberförster noch eine weitere Eigenschaftsvariante gab, die sie aus nächster Nähe im häuslichen Alltag erlebt hatte: Zuhause sei der Oberförster ein ganz anderer Mensch gewesen als in der Öffentlichkeit, — das sei’s manchmal ziemlich »hergegangen«, und der Oberförster habe recht »oaguat« sein können wenn danach was gewesen ist. Außerdem erzählte sie ihrem Sohn, der es bis heute gespeichert hat, daß der Oberförster sein Pferd beim Hirschwirt Nagel eingestellt und in Pflege gehabt habe.
Bekannt wurde auch, daß der königliche Beamte in Oberkochen ärztliche Dienste geleistet hat, und zwar vor dem von uns in unseren Berichten Nr. 88 vom 20.10.89 und Nr. 89 vom 27.10.89. besprochenen »Oppoldsdoktor« Karl Ruckgaber, der diese Funktion als Nothelfer von 1914 bis 1926 in Oberkochen ausgeübt hat. Zwischen Ruckgaber und Weiger wäre allerdings eine ärztliche Lücke von mindestens 5 Jahren.
Diese vielen uns gelieferten weiteren Details zur Person, zur Persönlichkeit und zum Wirken von Oberförster Carl Weiger trösten uns darüber hinweg, daß der Druckfehlerteufel ausgerechnet in der Titelzeile unseres Berichts vom 8.11.91. (Bericht 150) zugeschlagen hat und des Königlichen Oberförsters Vornamen mit «K« und nicht wie im weiteren Verlauf des Berichts mit C« gesetzt hat. »Tsarl« wurde er genannt.
Dietrich Bantel