Offizielle Todesmitteilung
»Königsbronn, am 2. August 1926: Das Amtsgericht Heidenheim hat mitgeteilt, daß der verheiratete Förster Wilhelm Braun, 49 Jahre alt, wohnhaft in Oberkochen, im Waldteil Falchen, Markung Königsbronnn, in der Zeit vom 31. Juli abends 7 1/2 Uhr bis 1. August vormittags 11 1/2 Uhr verstorben ist.«
Meldung der Aalener »Kocher-Zeitung« am 2. August 1926
»Oberkochen, 1. August (Des Försters Los) Heute Vormittag wurde Förster Wilhelm Braun im Waldteil Falchenhau beim Ochsenberger Feld von Beerensammlern erschossen aufgefunden. … Es wird ein Racheakt vermutet. Herr Braun war ein tüchtiger, pflichtbewußter Forstbeamter und hier allseitig beliebt. Er stand im 49. Lebensjahr und wurde vor 8 Jahren von Fleinheim nach hier versetzt«.
Was war geschehen?
Förster Braun war am Samstagabend (31. Juli) in Begleitung seines Hundes mit Drillings-Jagdgewehr und Terzerol versehen ins Ochsenberger Revier gegangen. Er hatte in einer Waldhütte übernachtet und wollte am nächsten Tag bis 7 Uhr wieder zu Hause sein bei seiner Frau und den beiden Buben. Wohlgemut machte er sich am Sonntagmorgen kurz nach 5 Uhr auf den Heimweg, als ihm plötzlich auf’ einem Pirschweg ein Mann entgegenkam, anscheinend unbewaffnet (sein Abschraubgewehr hatte er in seinen Kleidern verborgen). Aus einer Distanz von etwa 25 Schritten erkannte Braun den Ochsenberger Bauern X., Schwiegervater von Y., dem Pächter des angrenzenden Jagdreviers. Da der Förster ein sehr korrekter, auf Ordnung bedachter Mann war und schon lange den Verdacht hegte, beide würden die Grenzen der Reviere nicht respektieren und im Staatswald wildern, brachte er sein Gewehr in Anschlag und rief: »Halt oder ich schieße«. Der so Angerufene gab zunächst klein bei und meinte, so schnell schieße man doch nicht. Förster Braun antwortete: »Sie haben ein Gewehr bei sich, links ist der Schaft, rechts der Lauf«, und machte sich daran, den Verdächtigen abzutasten. Dabei sah dieser, daß Braun am linken Handgelenk (als Folge einer Kriegsverletzung) eine Metallschiene trug, also seinen Arm nicht voll gebrauchen konnte.
Als der Förster das Gewehr des Bauern ertastet hatte und ihn auffordern wollte, mit zum Rathaus zu kommen, nützte X. die Gunst des Augenblicks und entriß dem Forster den geladenen und gespannten Drilling. Braun wich daraufhin ein wenig zurück, zog sein Terzerol und wollte abdrücken. Dem kam aber sein Gegner zuvor. Der Gedanke »er oder ich« hatte ihn in Panik versetzt, deshalb riß er das Gewehr des Försters hoch, drückte ab und ein Schrotschuß entlud sich. Dem Förster fiel der Hut vom Kopf, mit einem Aufschrei griff er nach seiner rechten Schulter.
Verfolgungsjagd
X. war einen Augenblick wie gelähmt. Dies nutzte Förster Braun zur Flucht und gewann einen Vorsprung von etwa 25 Meter. Als Bauer X. sich der Situation bewußt wurde, überlegte er — so seine Aussage beim späteren Mordprozeß vor dem Ellwanger Schwurgericht — wenn er den Förster entkommen lasse, würde er schwer bestraft werden, wenn aber Braun nicht mehr sprechen könne, würde nichts herauskommen. Im Bewußtsein einer solch fatalen Fehleinschätzung jagte er dem Förster zunächst einem Haferacker entlang nach, dann verfolgte er ihn auf einem Feldweg, wobei er den rechten Hahn des Drillings erneut spannte und auf Kugel umschaltete. Als er dem durch den ersten Schuß Geschwächten auf etwa 10 Meter nahegekommen war, schien ihm die Position günstig zu sein: X. schoß Förster Braun hinterrücks nieder. In der Aufregung hatte er sogar beide noch geladenen Läufe abgedrückt, so daß Braun nicht nur von einer Kugel getroffen tot zu Boden sank, sondern auch von einer Ladung Schrot bei der späteren Obduktion zählte man 60 Schrotkörner, die den Förster getroffen hatten.
Vortäuschung eines Unglücksfalls
Als der Bauer merkte, was er angerichtet hatte, rannte er den Weg zurück und traf seinen Schwiegersohn Y., der durch die beiden Schüsse alarmiert worden war. Dieser fragte ihn, ob er ein Wild geschossen habe. »Ein Reh nicht, aber einen Förster, dort liegt er«, war die Antwort des Schützen, der sich inzwischen auch schon einen Plan zur Vertuschung der Tat zurechtgelegt hatte: Es sollte ein Unfall gewesen sein.
X. wußte, daß der Förster in der Nähe einen Hochsitz hatte. Dorthin schleppten sie den Toten und legten ihn so ab, daß man meinen konnte, Förster Braun sei vom Hochsitz gefallen, wobei sein Gewehr losgegangen und er sich selbst erschossen habe. Hut, Feldstecher, Gewehr zerstreuten sie entsprechend, das Terzerol warfen sie in einen Wassertümpel, nur der Hund machte ihnen Schwierigkeiten. Er hatte zuvor schon laut jaulend das furchtbare Geschehen begleitet und war nun nicht mehr von der Stelle zu bewegen, seinen toten Herrn treulich bewachend. Da banden die beiden ihn an der Leiche seines toten Herrn fest.
Die so zu Mördern gewordenen bisher unbescholtenen Ochsenberger Bauern machten sich rasch auf den Heimweg mit dem gegenseitigen Versprechen, über das grausige Geschehen absolutes Stillschweigen zu bewahren und ganz einfach zur normalen Tagesordnung überzugehen. In der Eile beachteten sie aber dabei nicht einen Schäfer, der in der Nähe seine Schafe hütete und dabei auch zwei Schüsse in der Stille des Sonntagsmorgens gehört hatte. Dieser gab später den wichtigen Hinweis auf zwei Männer, die eilig aus dem Wald gekommen seien, die er aber wegen der großen Entfernung im fahlen Morgenlicht nicht habe erkennen können.
Aufdeckung des Mordes
Zu Hause angekommen sagten sie ihren Familien, sie wollten Beeren suchen gehen. Dabei dirigierten sie die dreizehnjährige Tochter von Y. unauffällig in die Nähe des Hochstands, und sie fand — verständlicherweise rein zufällig — den toten Förster von seinem Hund bewacht unten an der zum Hochsitz führenden Leiter. Unverzüglich meldeten sie den grausigen Fund und sagten Förster Häberle, sein Kollege Braun von Oberkochen sei verunglückt, er liege tot unter seinem Hochsitz. Um die Einleitung von Untersuchungen hinauszuziehen, verzögerten sie das Aufsuchen der Fundstelle durch ein Mittagessen, das der Ochsenberger Förster abwarten mußte. Schließlich begutachtete man gemeinsam die Fundstelle und der Beamte alarmierte Landjäger und Landeskriminalpolizei in Heidenheim. Inzwischen hatte auch Frau Braun in Oberkochen ihren Mann vermißt. Als ihr ein Försterkollege die traurige Nachricht überbracht hatte, eilte sie zum Ort des Geschehens, wo sie auch X. traf, der ihr mit Tränen in den Augen sein Beileid aussprach.
Bei den alsbald aufgenommenen Ermittlungen der Mordkommission, die von Polizeihunden begleitet war, fiel die Theorie von einem Unfall rasch in sich zusammen und der Verdacht richtete sich auf die »Beerensucher«, zumal bekannt geworden war, daß Förster Braun die beiden früher schon des Wilderns verdächtigt hatte, dies aber nie beweisen konnte. Zunächst wurde der jüngere Y. verhört und ihm bedeutet, man habe seine Fingerabdrücke an Kleidung und Ausrüstung des Försters gefunden. Mit kriminalistischem Scharfsinn wurde der Fundort nicht als Tatort erkannt, denn die tödliche Kugel hatte Förster Braun waagrecht durchbohrt, Schrotspuren waren — außer am Toten — in der Umgebung des Hochsitzes nicht festzustellen und schließlich konnte der Hund nicht schon auf dem Hochstand an den Förster gebunden worden sein.
So in die Zange genommen beteuerte Y. hartnäckig seine Unschuld am Tode Brauns, gab aber schließlich die Hilfe beim Transport der Leiche zu und bezichtigte zum Schluß seinen Schwiegervater X. des Mordes. Auch dieser leugnete längere Zeit mit Hinweisen auf seine Unbescholtenheit, denn er besaß in Ochsenberg ein schuldenfreies Anwesen von 19 Morgen und war nebenher noch Steinbrucharbeiter. Nachdem bei einer Hausdurchsuchung die Polizei im Heuschober noch zwei Gewehre und eine Menge Munition gefunden hatte und er sich immer wieder in Widersprüche verwickelte, legte er ein Geständnis ab und sagte: »Der liederliche Braun ist mir in den Weg gekommen, da habe ich nicht anders können, ich habe schießen müssen«. Diese Aussage führte dann ein Vierteljahr später zum Prozeß vor dem Schwurgericht in Ellwangen.
Beisetzung des Försters in Oberkochen
Am 4. August 1926 bewegte sich ein Leichenzug durch Oberkochen, wie man ihn zuvor noch nie gesehen hatte. Die gesamte Einwohnerschaft nahm Anteil, Kollegen, Vereinskameraden — Braun war Ausschußmitglied im Veteranen- und Militärverein gewesen -, Forstdirektion, Holzhauergesellschaften, Albverein hatten Abordnungen mit Fahnen und Kränzen entsandt. Am Kriegerdenkmal (Lindenbrunnen) sang der Männerchor einen Trauerchoral und der evangelische Friedhof konnte die Trauergemeinde gar nicht fassen. Selbst der zum Zeitpunkt der Beisetzung noch nicht gefaßte Mörder hatte sich mit trauernder Miene am offenen Grab eingefunden.
Ortspfarrer Stöckle hielt die Traueransprache und fand ergreifende Worte für den Verstorbenen, aber auch tröstliche Gedanken für Frau Braun und die beiden noch minderjährigen Söhne. Wie die spätere Frau des jüngeren Sohnes, Frau Helma Braun, erzählte — Frau Braun ist den Oberkochenern als Verwalterin der Ortsbücherei noch im Gedächtnis -, begann für die Familie eine schwere Zeit. Für die beiden Buben, die gute Schüler am Aalener Gymnasium waren, zu Hause aber fleißig mithelfen mußten beim Futter holen, Hasen füttern, Holz machen, war der Schulbesuch nicht mehr erschwingbar, denn damals mußte noch Schulgeld bezahlt werden.
Prozeß und Urteil
Bereits am 19. August 1926 konnte der Mord an Förster Braun als aufgeklärt gemeldet werden. Der Täter, der 46-jährige Bauer X. und sein 24 Jahre alter Schwiegersohn Y. waren festgenommen worden und hatten die Tat gestanden. Beim Prozeß in Ellwangen wurde zunächst der Tathergang wie zuvor schon beschrieben rekonstruiert. Hauptpunkt war die Frage, ob Mord vorliegt — wie der Staatsanwalt unterstellte — oder ob nach Meinung des Verteidigers nur auf Totschlag zu erkennen sei. Auch der Haupttäter selbst betonte immer wieder, er habe ohne Überlegung gehandelt und sei im täglichen Leben auch leicht erregbar und aufgeregt.
Die Anklage dagegen hielt wohlüberlegtes Handeln für gegeben. Dafür spreche die kurze Zeit des Einhaltens nach dem ersten Schuß, die zielsichere Abgabe des Todesschusses (wobei der gleichzeitige Schrotschuß als technisches Versehen dargelegt wurde), auch das Verhalten nachher sei nur berechnend gewesen, vom Versuch, einen Unfall vorzutäuschen, bis zur Teilnahme an der Beerdigung, damit ja kein Verdacht auf ihn falle.
Dementsprechend fiel das Urteil aus: »Der Angeklagte wird wegen eines Verbrechens des erschwerten Widerstandes gegen einen Forstbeamten in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu der Zuchthausstrafe von 3 Jahren und wegen Mordes zur Todesstrafe und zu dauernder Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Der Angeklagte hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.«
Das Todesurteil wurde später in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt. Der Mörder aber richtete sich selbst durch Erhängen in der Gefängniszelle. So wurde durch Lust am Jagen und unbeherrschtes Handeln eines Augenblicks Glück und Wohlergehen der Oberkochener Förstersfamilie, aber auch die Zukunft der beiden Ochsenberger Bauernfamilien zerstört.
Der Bericht stützt sich auf:
1) Prozeßbericht mit ausführlicher Schilderung des Tathergangs (Kocher-Zeitung vom 29.10.1926)
2) Bericht in BuG vom 29.11.1974 (Richard Wolff, — »Ein Zeuge schwieg«)
3) Artikel von Kriminaldirektor Busdorf über »Förstermorde«
4) persönliche Mitteilungen von Frau Helma Braun, der für ihre Unterstützung freundlich gedankt wird.
Volkmar Schrenk

