Sie, liebe Leserin und lieber Leser, kennen doch »die« Oberkochener Schlittengeschichte, die um das Jahr 1910 Oberkochen einen wenig schmeichelhaften und absolut nicht hoffähigen Spottnamen eingebracht hat? Wie lautete er? — das wollen auch andere, denen die Geschichte unbekannt ist, vermutlich nun wissen. Deshalb sei sie der »neuen« Geschichte, die allerdings wesentlich älteren Datums ist, vorangestellt.
Die Schlittenschei..r
Drei sehr verschiedenartige Umstände hatten damals zusammengewirkt. Erstens lag viel Schnee auf der Ostalb und es war bitterkalt. Zweitens besaß jedes Haus in Oberkochen eine »Abortgrube«, denn es gab noch keine Kanalisation. Und drittens war in Oberkochen die katholische Zentrumspartei »in«. Bei der Landtagswahl 1911 haben in Oberkochen von 292 Wahlberechtigten 211 ihre Stimme dem Gerichtsassessor Eugen Bolz von der Zentrumspartei (Bolz war später auch Reichstagsabgeordneter und ab 1928 württembergischer Staatspräsident, der nach dem 20. Juli 1944 verhaftet und hingerichtet wurde. In Oberkochen erinnert an ihn der »Eugen-Bolz-Platz« beim Rathaus). 60 Stimmen fielen auf Syndikus Dr. Mayer von den »Vereinigten Liberalen« und nur 4 Stimmen erhielt der sozialdemokatische Bewerber Buchhändler Fischer.
Diesem Oberkochener Defizit wollten nun einige Anhänger der SPD aus Aalen abhelfen, hatten sie doch dort immerhin 40 % der Stimmen erhalten. Wie Christhard Schrenk in seinem Büchlein »Alt-Oberkochen« auf den Seiten 22 und 23 erzählt, hielten sie dazu im Gasthaus »Hirsch« eine Parteiversammlung ab. Dies wiederum rief die politischen Gegner auf den Plan. Um den Aalenern einen »Streich« zu spielen, schmuggelten ihnen »einige junge Kerle vom Zentrum« einen »Eisklotz« in den beim Gasthaus »Hirsch« geparkten Schlitten. Allerdings bestand dieser nicht aus reinem Eis, sondern es war ein »Bollen«, der sich wegen der Kälte rasch aus dem Inhalt einer zuvor in die nahe Abortgrube getauchten »Schapf« gebildet hatte.
Als die Versammlung zu Ende war, machten sich die Aalener mit ihrem Schlitten auf den Heimweg, gegen die Kälte wohlgeschützt durch einige Decken und nichts von ihrer eisigen Fracht ahnend. Offenbar wirkte die Hitze der politischen Debatten auf der Heimfahrt nach und die kälteabweisenden Decken taten das ihre:
Der »Eisbrocken« begann aufzutauen. Kaum hatten die Aalener die untere Kocherbrücke bei der Elser-Mühle überquert, entströmte Decken und Kissen zunehmend bestialischer Geruch, gegen den sich Fahrtwind und erfrischende Winterluft machtlos erwiesen. Die Insassen des Schlittens warfen sich ratlos und stumm fragende Blicke zu: Der Geruch der Pferde war doch sonst etwas anders geartet, oder sollte gar einem von ihnen etwas Menschliches passiert sein? Das ging so, bis die ersten Lichter von Unterkochen auftauchten, da faßte sich einer ein Herz und stellte treffsicher fest: »Des stenkt grad so, wie wenn oiner en d’Schlitte nei gschisse hätt’«, was zwar objektiv unrichtig war, den Oberkochenern aber nach Bekanntwerden der Sache den Namen »Schliedascheißer« einbrachte.
Rasender Schlitten überfährt Unterkochener Postboten
1888 war schon einmal eine Geschichte passiert, bei dem ein Schlitten im Mittelpunkt stand. Allerdings war der »Tatort« nicht Oberkochen, sondern Unterkochen, und sie war nicht ganz so anrüchig, dafür aber mit kriminellem Anstrich, denn sie ist durch den Prozeßbericht über eine Verhandlung vor dem Schwurgericht Ellwangen bekannt geworden.
Genauer gesagt waren es zwei Prozesse, die 1888 um die Sache geführt wurden. Beim ersten Prozeß ging es darum, »daß der 25 Jahre alte ledige Bauer J. G. von Oberkochen« angeklagt war, »am 26. Dezember 1887 in Unterkochen den 69 Jahre alten Festschützen und Postboten Johs. Schäffauer von Unterkochen durch einen mit zwei Pferden bespannten, übermäßig rasch fahrenden Schlitten überfahren zu haben, was für Schäffauer den Bruch des Achselbeins und einmonatige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte«. Als Zeugin zu seiner Entlastung hatte der Oberkochener G. die »27 Jahre alte Bauers-Ehefrau K. S. aus Unterkochen« aufgeboten. Beide, wie auch »deren Familienangehörigen standen in keinerlei näherer Beziehung zueinander«. Frau S. sagte »mit Bestimmtheit aus, nicht J. G., sondern sein Bruder M. G., welcher am selben Tag ebenfalls mit einem Schlitten von Aalen kommend durch Unterkochen gefahren ist, habe den Unglücksschlitten gelenkt«.
Aufgrund dieser unter Eid erfolgten Aussage wurde Johannes G. freigesprochen. Staatsanwalt Hornig aus Ellwangen hielt diese Version aber für eine faule Geschichte. Er trieb in kurzer Zeit 30 Zeugen auf, die seine Ansicht bestätigen konnten. Und so kam es zu einem zweiten Prozeß.
Meineidsprozeß wegen Schlittenunfall
Am 22. und 23. Juni 1888 wurde das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht Ellwangen durchgeführt. Angeklagt waren »K. S. wegen eines Verbrechens des Meineids« und »J. G. aus Oberkochen wegen Anstiftung zum Verbrechen des Meineids«. Wie zu erwarten war, hatte die Anklage beim Verfahren leichtes Spiel, denn »nach den Aussagen einer Reihe unbeteiligter Zeugen hat der mit Kindern besetzte Schlitten, welchen J. G. lenkte, den Schäffauer überfahren und nicht der von seinem Bruder M. G. geleitete, welcher mit erwachsenen Personen besetzt war und zudem viel später Unterkochen passiert hat, als Schäffauer überfahren worden ist«.
Dennoch kämpften die Verteidiger der Angeklagten, die Rechtsanwälte Frik und Eisele aus Ellwangen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln und Spitzfindigkeiten für ihre Mandanten. Obwohl Frau S. auf ihrer Falschaussage beharrte, folgerte die Verteidigung, »nach Lage der Sache und nach den zur Zeit des Vorkommnisses vorgelegenen persönlichen Verhältnissen der Angeklagten S. dürfe zu schließen sein, daß sich in deren Gedächtnis eine Verwechselung ihrer eigentlichen Wahrnehmungen so eingeprägt hat, daß sie überzeugt ist, der Verlauf sei so gewesen, wie sie ihn angegeben hat. Demnach dürfte fraglich sein, ob sie wissentlich falsch geschworen hat… . Treffe letzteres nicht zu, so wäre für die S. die Schuldfrage zu verneinen und ebenso für G. die Anstiftung zum Meineid, obwohl er sich der Verleitung zum Meineid innerlich schuldig gemacht habe«.
Überraschendes Urteil
Als sich die Geschworenen zur Urteilsfindung zurückgezogen hatten, war man sehr auf das Ergebnis der Beratungen gespannt. Würde das Plädoyer der Verteidigung in seiner doch etwas fadenscheinigen Argumentation überzeugend haben? An einen Freispruch glaubte niemand so richtig, denn von zahlreichen Zeugen war ja der Unfallhergang eindeutig beschrieben worden. Um so größer war dann die Überraschung bei der Urteilsverkündung. »Die Geschworenen verneinten sämtliche die Schuldfrage, worauf Freispruch beider Angeklagten erfolgte«.
Ob dies ein sachlich richtiges Urteil war, muß dahingestellt bleiben, denn immerhin war der Unfall tatsächlich passiert, es war dabei eine Person verletzt worden und Bauer Johannes G. aus Oberkochen hatte ja nach einigem Hin und Her eingeräumt, »es könne sein, daß er Schäffauer überfahren habe, wahrgenommen habe er es aber nicht«, — und nun war nach zwei Prozessen nicht einmal mehr ein Unfallverursacher vorhanden, geschweige denn jemand, von dem der Geschädigte Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern konnte. Wie sich der doppelt betroffene Postbote und Festschütze von Unterkochen dazu stellte, ist nicht berichtet.

Zum Foto:
Das uns von Herrn Robert Wolff überlassene Original-Foto zeigt, wie früher im Winter Transportschlitten im Einsatz waren, auch der Bahnschlitten — bekannt ist ja das Bild auf Seite 220 im Oberkochener Heimatbuch — war zur Winterszeit unentbehrlich. Auf dem Foto sieht man Grubwirt Franz Weber und Christian Jooss auf dem Weg zur Wildfütterung.
Der Junge auf dem Heuschlitten ist Walter Wolff, der Sohn des Fotografen.
Volkmar Schrenk